Daten
Kommune
Brühl
Größe
34 kB
Datum
14.05.2018
Erstellt
03.05.18, 18:21
Aktualisiert
27.11.18, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20/1
Stähle
20 25 00/17
18.04.2018
119/2018
Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2017
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Team Haushalt
Kämmerer
Jülich
Radermacher
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten
Entwurf des Jahresabschlusses 2017 entgegen und verweist diesen gem. § 101
Abs. 1 GO NW zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Erläuterungen:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ist gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO NW vom
Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden und schließt, wie in
der Ergebnis- und Finanzrechnung dargestellt, ab.
Er ist dem Rat gem. § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Nach der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 101 Abs. 1 GO
NW hat der Rat den Jahresabschluss festzustellen (§ 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW).
Der Entwurf des Jahresabschlusses besteht gemäß § 95 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GO
NW aus der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem
Anhang sowie dem Lagebericht.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wird zur Sitzung vorgelegt.