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Vorlage (Entwurf des Jahresabschlusses 2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
34 kB
Datum
14.05.2018
Erstellt
03.05.18, 18:21
Aktualisiert
27.11.18, 18:26
Vorlage (Entwurf des Jahresabschlusses 2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 Stähle 20 25 00/17 18.04.2018 119/2018 Betreff Entwurf des Jahresabschlusses 2017 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Team Haushalt Kämmerer Jülich Radermacher RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2017 entgegen und verweist diesen gem. § 101 Abs. 1 GO NW zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Erläuterungen: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ist gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO NW vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden und schließt, wie in der Ergebnis- und Finanzrechnung dargestellt, ab. Er ist dem Rat gem. § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW zur Beschlussfassung zuzuleiten. Nach der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 101 Abs. 1 GO NW hat der Rat den Jahresabschluss festzustellen (§ 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW). Der Entwurf des Jahresabschlusses besteht gemäß § 95 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GO NW aus der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie dem Lagebericht. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wird zur Sitzung vorgelegt.