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Beschlusstext (Resolution des Rates zur Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen in der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
04.05.18, 10:54
Aktualisiert
04.05.18, 10:54
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Beschluss der Sitzung des Rates am 20.03.2018 9.1 Resolution des Rates zur Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen in der Stadt Erftstadt 141/2018 Resolution des Rates der Stadt Erftstadt zur Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt Der Rat der Stadt Erftstadt missbilligt die unzureichende Versorgung mit Postdienst-leistungen auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt durch die Deutsche Post AG und unterstützt die berechtigte Kritik der Bürgerschaft und der örtlichen Gewerbe-treibenden. Schließungen von Postfilialen, derer sich die Deutsche Post AG zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Postuniversaldienstleistungsverordnung bedient, stellen eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden dar. Aktuelle Beispiele sind die unzureichende Versorgung im Stadtteil Erftstadt-Liblar und im Stadtteil Erftstadt-Köttingen sowie die mangelnde und verspätete Informationspolitik des Unternehmens gegenüber den Kunden und der Stadt Erftstadt. Für die Versorgung der Bürgerschaft und der Gewerbetreibenden sind eine zuverlässige Öffnung und ein verlässlicher Betrieb der Postfilialen erforderlich und unverzichtbar. Als Auftraggeber steht die Deutsche Post AG in der Pflicht die Auftragserfüllung durch ihre Vertragspartner sicherzustellen und bei Nichterfüllung durch den Betrieb eigener Filialen die Versorgung zu gewährleisten. Wir erwarten eine angemessene Sicherstellung der dauerhaften Versorgung mit Postdienstleistungen gemäß den Vorgaben der Postuniversaldienstleistungsverordnung für den Bereich der Stadt Erftstadt und fordern den Vorstand der Deutschen Post AG auf, den Versorgungsauftrag zukünftig dauerhaft und verlässlich zu erfüllen. Im Übrigen hält es der Rat der Stadt Erftstadt für nicht tolerabel, dass der Hauptausschuss der Stadt nach seinem Beschluss in der Sitzung vom 21.03.2017 nunmehr ein Jahr darauf wartet, dass ein Vertreter des örtlich zuständigen Bereiches der Deutschen Post AG, der mit der Versorgung der Stadt mit Postdienstleistungen betraut ist, die bestehenden Probleme mit dem Ausschuss erörtert. Dies stellt eine Missachtung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse sowie seiner gewählten Mitglieder dar, die nicht hinzunehmen ist. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 2