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Antrag (Antrag bzgl. Vergabe von Beratungs- und Ingenieurleistungen an externe Büros)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
04.05.18, 10:54
Aktualisiert
04.05.18, 10:54
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 192/2018 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 17.04.2018 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 08.05.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Vergabe von Beratungs- und Ingenieurleistungen an externe Büros Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Über die hohe Arbeitsbelastung, die gestiegenen Anforderung und die Möglichkeiten, dieser Herausforderung zu begegnen, haben Verwaltung und Politik in den letzten Jahren verschiedentlich diskutiert. (vgl. z.B. Maßnahmen zur Beschleunigung von Planverfahren V 296/2016 und Bericht über die Personalsituation im Dezernat 6 V 419/2017 und Ergänzungen). Mit der Anpassung des Stellenplans, der deutlichen Erhöhung des Budgets für städtische Planungen im Haushalt und der konsequenten Übertragung der Planungs- und Entwicklungskosten auf Projektentwickler wurde den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen. Beauftragung von externen Planungs- und Ingenieurbüros Die Stadt arbeitet schon seit längerem, wo dies sinnvoll und möglich ist, mit externen Planungsbüros zusammen. Die Anzahl der abgeschlossenen Bauleitplanungen pro Jahr hat sich nicht nur deshalb in den letzten drei Jahren mehr als verdoppelt. Bauboom und Fachkräftemangel machen sich jedoch auch hier bemerkbar; denn die Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros ist schwieriger geworden. Zunehmend wird von Planungs- und Ingenieurbüros auf Kapazitätsengpässe hingewiesen. Anfragen mit engem Zeitplan wurden aus Zeitmangel abschlägig beantwortet. Ausschreibungen bleiben erfolglos. Die bestehenden Vergaberichtlinien sorgen zudem für einen nicht unerheblichen personellen und zeitlichen Aufwand in der Verwaltung. Damit eine externe Beauftragung tatsächlich eine Entlastung darstellt, ist überdies die Wahl eines Büros erforderlich, das über die passende Qualifikation und Erfahrung für die jeweilige Aufgabe verfügt und diese kompetent in Kooperation mit der Verwaltung umsetzt. Die Erfahrungen der Verwaltung mit unterschiedlichen Planungsbüros variieren hier stark. Ein kurzfristiges Überbrücken von Arbeitsspitzen kann dann zu einer deutlichen Entlastung der Verwaltung beitragen, wenn z.B. im Rahmen eines Rahmenvertrages kurzfristig auf externe Kräfte zurückgegriffen werden kann, ohne jeweils einzeln Leistungen ausschreiben zu müssen. Diese Möglichkeit wird die Verwaltung näher prüfen. Gleichwohl muss auch hier ein Kooperationspartner gefunden werden. Personalentwicklung Die Besetzung der Ende 2016 neu beschlossenen Stellen gestaltete sich zunächst schwierig. Zusätzlich zu der üblichen Fluktuation mussten in einem angespannten Arbeitsmarkt noch 3,5 zusätzliche Stellen besetzt werden. Daher gelang es zunächst nur, die Stellenzahl konstant zu halten. Mit der verstärkten Vergabe von Praktika und der Beschäftigung studentischer Hilfskräfte im Umweltund Planungsamt hat die Verwaltung im letzten Jahr verstärkt für eine Beschäftigung in Erftstadt geworben. Bei der aktuellen Ausschreibung der freien Stellen wurde der Fokus auf die Hochschulen gesetzt. Diese Strategie war erfolgreich; mehrere geeignete Bewerberinnen und Bewerber konnten gefunden werden. Das Team für den Bereich Bauleitplanung ist voraussichtlich ab Juli 2018 komplett, bei der Stadterneuerung fehlt noch die Abteilungsleitung. Diese Stelle durfte erst nach der Genehmigung des Haushalts auf den Weg gebracht werden und ist derzeit ausgeschrieben. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Besetzung der freien Stellen im Umwelt- und Planungsamt bis zum Jahresende abgeschlossen sein kann. Da es sich bei den Abteilungen im Umwelt- und Planungsamt jeweils um junge Teams handelt, muss aber eine ausreichende Einarbeitungszeit berücksichtigt werden. Eine weitere Herausforderung besteht darin, ausreichend Arbeitsplätze für die Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen. Priorisierung in der Bauleitplanung Mit dem Wohnbauflächenkonzept wurden Ende 2016 Kriterien für die Entwicklung von Wohnbauflächen beschlossen. Diese dienen als Grundlage für die Festlegung der Prioritäten für die Bauleitplanung. Die Prioritätenliste der aktuell rund 40 Bauleitplanungen wurde dem Rat mit der V 419/ 2017 2. Ergänzung vorgestellt und wird ständig fortgeschrieben. In Anbetracht der großen Menge an Bauleitplanungen sind selbst bei Ausschöpfung aller organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Beschleunigung der Planverfahren Wartezeiten für private Planvorhaben nicht zu vermeiden. Die Kommunikation der vom Rat beschlossenen objektiven und transparenten Kriterien für die Priorisierung steht hier im Vordergrund. Einen neuen Weg für die Entwicklung von Wohngebieten schlägt die Verwaltung darüber hinaus mit der Nutzung der „Kooperativen Baulandentwicklung“ vor (vgl. V 30/2018). Mit dem Angebot einer Entwicklungsgesellschaft auf Zeit unterstützt das Land unter bestimmten Voraussetzungen die Entwicklung von Wohnungsbau. Falls sich dieses Modell bewährt, kann es bei weiteren Entwicklungen Anwendung finden. -2- Priorisierung in der Stadterneuerung Die Abteilung Stadterneuerung, Stadtgestaltung, Sonderprojekte befindet sich als neues Aufgabengebiet in der Aufbauphase. Der Aufbau der Abteilung gestaltete sich in Anbetracht der Lage auf dem Arbeitsmarkt und der verwaltungsrechtlichen/ organisatorischen Anforderungen besonders schwierig. Im Ergebnis der aktuellen Stellenausschreibung bietet sich die Chance, nun auch diese Abteilung bis zum Jahresende vollständig zu besetzen. Aktuell befasst sich die Abteilung schwerpunktmäßig mit der Erfüllung der umfangreichsten und an Fristen gebundenen Aufgabe, nämlich auf der Koordinierung der Fördermaßnahme zur Umsetzung des Masterplan Liblar. Die Erstellung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Köttingen (Beschluss Dezember 2016) und die Erstellung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Lechenich (Beschluss März 2017) mussten aufgrund der personellen Situation bisher zurück gestellt werden. Gelingt die Stellenbesetzung bis zum Jahresende wie erwartet, können diese Aufgaben angegangen werden. Gerne kann die Priorisierung zu diesem Punkt in der Ausschusssitzung näher ausgeführt werden. In Vertretung (Hallstein) -3-