Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
04.05.18, 10:54
Aktualisiert
04.05.18, 10:54
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 192/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 17.04.2018
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
08.05.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Vergabe von Beratungs- und Ingenieurleistungen an externe Büros
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Über die hohe Arbeitsbelastung, die gestiegenen Anforderung und die Möglichkeiten, dieser Herausforderung zu begegnen, haben Verwaltung und Politik in den letzten Jahren verschiedentlich
diskutiert. (vgl. z.B. Maßnahmen zur Beschleunigung von Planverfahren V 296/2016 und Bericht
über die Personalsituation im Dezernat 6 V 419/2017 und Ergänzungen). Mit der Anpassung des
Stellenplans, der deutlichen Erhöhung des Budgets für städtische Planungen im Haushalt und der
konsequenten Übertragung der Planungs- und Entwicklungskosten auf Projektentwickler wurde
den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen.
Beauftragung von externen Planungs- und Ingenieurbüros
Die Stadt arbeitet schon seit längerem, wo dies sinnvoll und möglich ist, mit externen Planungsbüros zusammen. Die Anzahl der abgeschlossenen Bauleitplanungen pro Jahr hat sich nicht nur
deshalb in den letzten drei Jahren mehr als verdoppelt. Bauboom und Fachkräftemangel machen
sich jedoch auch hier bemerkbar; denn die Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros ist
schwieriger geworden. Zunehmend wird von Planungs- und Ingenieurbüros auf Kapazitätsengpässe hingewiesen. Anfragen mit engem Zeitplan wurden aus Zeitmangel abschlägig beantwortet.
Ausschreibungen bleiben erfolglos. Die bestehenden Vergaberichtlinien sorgen zudem für einen
nicht unerheblichen personellen und zeitlichen Aufwand in der Verwaltung.
Damit eine externe Beauftragung tatsächlich eine Entlastung darstellt, ist überdies die Wahl eines
Büros erforderlich, das über die passende Qualifikation und Erfahrung für die jeweilige Aufgabe
verfügt und diese kompetent in Kooperation mit der Verwaltung umsetzt. Die Erfahrungen der
Verwaltung mit unterschiedlichen Planungsbüros variieren hier stark.
Ein kurzfristiges Überbrücken von Arbeitsspitzen kann dann zu einer deutlichen Entlastung der
Verwaltung beitragen, wenn z.B. im Rahmen eines Rahmenvertrages kurzfristig auf externe Kräfte
zurückgegriffen werden kann, ohne jeweils einzeln Leistungen ausschreiben zu müssen. Diese
Möglichkeit wird die Verwaltung näher prüfen. Gleichwohl muss auch hier ein Kooperationspartner
gefunden werden.
Personalentwicklung
Die Besetzung der Ende 2016 neu beschlossenen Stellen gestaltete sich zunächst schwierig. Zusätzlich zu der üblichen Fluktuation mussten in einem angespannten Arbeitsmarkt noch 3,5 zusätzliche Stellen besetzt werden. Daher gelang es zunächst nur, die Stellenzahl konstant zu halten. Mit
der verstärkten Vergabe von Praktika und der Beschäftigung studentischer Hilfskräfte im Umweltund Planungsamt hat die Verwaltung im letzten Jahr verstärkt für eine Beschäftigung in Erftstadt
geworben. Bei der aktuellen Ausschreibung der freien Stellen wurde der Fokus auf die Hochschulen gesetzt. Diese Strategie war erfolgreich; mehrere geeignete Bewerberinnen und Bewerber
konnten gefunden werden. Das Team für den Bereich Bauleitplanung ist voraussichtlich ab Juli
2018 komplett, bei der Stadterneuerung fehlt noch die Abteilungsleitung. Diese Stelle durfte erst
nach der Genehmigung des Haushalts auf den Weg gebracht werden und ist derzeit ausgeschrieben.
Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Besetzung der freien Stellen im Umwelt- und Planungsamt bis zum Jahresende abgeschlossen sein kann.
Da es sich bei den Abteilungen im Umwelt- und Planungsamt jeweils um junge Teams handelt,
muss aber eine ausreichende Einarbeitungszeit berücksichtigt werden.
Eine weitere Herausforderung besteht darin, ausreichend Arbeitsplätze für die Mitarbeitenden zur
Verfügung zu stellen.
Priorisierung in der Bauleitplanung
Mit dem Wohnbauflächenkonzept wurden Ende 2016 Kriterien für die Entwicklung von Wohnbauflächen beschlossen. Diese dienen als Grundlage für die Festlegung der Prioritäten für die Bauleitplanung. Die Prioritätenliste der aktuell rund 40 Bauleitplanungen wurde dem Rat mit der V 419/
2017 2. Ergänzung vorgestellt und wird ständig fortgeschrieben. In Anbetracht der großen Menge
an Bauleitplanungen sind selbst bei Ausschöpfung aller organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Beschleunigung der Planverfahren Wartezeiten für private Planvorhaben nicht zu
vermeiden. Die Kommunikation der vom Rat beschlossenen objektiven und transparenten Kriterien
für die Priorisierung steht hier im Vordergrund.
Einen neuen Weg für die Entwicklung von Wohngebieten schlägt die Verwaltung darüber hinaus
mit der Nutzung der „Kooperativen Baulandentwicklung“ vor (vgl. V 30/2018). Mit dem Angebot
einer Entwicklungsgesellschaft auf Zeit unterstützt das Land unter bestimmten Voraussetzungen
die Entwicklung von Wohnungsbau. Falls sich dieses Modell bewährt, kann es bei weiteren Entwicklungen Anwendung finden.
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Priorisierung in der Stadterneuerung
Die Abteilung Stadterneuerung, Stadtgestaltung, Sonderprojekte befindet sich als neues Aufgabengebiet in der Aufbauphase. Der Aufbau der Abteilung gestaltete sich in Anbetracht der Lage
auf dem Arbeitsmarkt und der verwaltungsrechtlichen/ organisatorischen Anforderungen besonders schwierig. Im Ergebnis der aktuellen Stellenausschreibung bietet sich die Chance, nun auch
diese Abteilung bis zum Jahresende vollständig zu besetzen.
Aktuell befasst sich die Abteilung schwerpunktmäßig mit der Erfüllung der umfangreichsten und an
Fristen gebundenen Aufgabe, nämlich auf der Koordinierung der Fördermaßnahme zur Umsetzung
des Masterplan Liblar.
Die Erstellung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Köttingen (Beschluss Dezember 2016)
und die Erstellung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Lechenich (Beschluss März 2017)
mussten aufgrund der personellen Situation bisher zurück gestellt werden.
Gelingt die Stellenbesetzung bis zum Jahresende wie erwartet, können diese Aufgaben angegangen werden. Gerne kann die Priorisierung zu diesem Punkt in der Ausschusssitzung näher ausgeführt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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