Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
178 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
04.05.18, 18:05
Aktualisiert
04.05.18, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
750-00/Ne
Vorlagennummer: VL-99/2018
Langerwehe, den 25.04.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Entfernung von Grabaufbauten auf den Friedhöfen der Gemeinde Langerwehe und
Erlass einer XI. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Benutzung der
Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996
Sachdarstellung:
Aus gegebenem Anlass ist es unerlässlich die Gebühren zur Entfernung von Grabaufbauten auf den Friedhöfen zu erhöhen.
In der Regel werden diese Arbeiten im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres verrichtet.
Die letzte Abräumaktion wurde ausgeschrieben. Grund dafür war in erster Linie, dass der
Gemeinde kein entsprechender Bagger mehr zur Verfügung steht.
An der Ausschreibung wurden sieben Firmen beteiligt, drei Firmen hatten ein Angebot
abgegeben. Der preiswerteste Bieter erhielt den Zuschlag.
Abgeräumt wurden insgesamt 56 Grabstätten. Die Rechnung für das Abräumen belief
sich auf 14.202,65 €. Dem stehen Gebühreneinnahmen von lediglich 5.810,-- € gegenüber, sodass eine Differenz von 8.392,65 € besteht, die durch die allgemeinen Gebühreneinnahmen des Friedhofswesens aufgefangen werden muss.
Zu den 56 abgeräumten Grabstätten wurden 43 Gebührenbescheide an die entsprechenden Nutzungsberechtigten bzw. Gebührenpflichtigen gefertigt. Bei den verbleibenden 13
Grabstätten waren keine Gebührenschuldner zu ermitteln. Dabei handelt es sich in erster
Linie um Reihengräber, die nach Ablauf eines Reihengräberfeldes abgeräumt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Anhand der Rechnung, die für das Abräumen erstellt wurde, ließen sich explizit die Kosten
für jede Grabart wie folgt ermitteln:
Drucksache VL-99/2018
Baustelleneinrichtung
(4 Friedhöfe à 98 € = 392 €)
Seite - 2 -
je Grabstätte MwSt. brutto
gesamt
56 Grabstätten
7,00 € 1,33 €
8,33 €
Abräumen
Einzelgrabstätte
Doppelgrabstätte
Dreiergrabstätte
Reihengrab (Gräberfeld)
150,00 €
260,00 €
370,00 €
135,00 €
28,50 €
49,40 €
70,30 €
25,65 €
178,50 €
309,40 €
440,30 €
160,65 €
186,83 €
317,73 €
448,63 €
168,98 €
Laut bestehender Gebührensatzung belaufen sich die Abräumgebühren wie folgt:
a) Einzelwahlgrab/Urnenwahlgrab
110,00 €
b) Doppelwahlgrab
160,00 €
c) Dreierwahlgrabstätte
210,00 €
d) Vierergrabstätte
260,00 €
e) Reihengrab, nur bei Abräumung
eines Reihengräberfeldes
70,00 €
(bei vorzeitigem Abräumen beträgt
die Gebühr wie unter a) aufgeführt)
Um kostendeckend zu arbeiten wurden seitens der Verwaltung folgende Gebührensätze ermittelt:
a) Einzelwahlgrab/Urnenwahlgrab
b) Doppelwahlgrab
c) Dreierwahlgrabstätte
d) Vierergrabstätte
e) Erd- und Urnenreihengrab,
nur bei Abräumung
eines Reihengräberfeldes
(bei vorzeitigem Abräumen beträgt
200,00 €
350,00 €
450,00 €
550,00 €
150,00 €
die Gebühr wie unter a) aufgeführt)
Der Entwurf der XI. Änderung der Gebührensatzung, in der die Änderungen jeweils kursiv und
fettgedruckt dargestellt sind, ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
a)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den geänderten Gebühren
zur Entfernung von Grabaufbauten zuzustimmen und den Erlass der XI. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 in der beratenen Entwurfsfassung.
b)
Der Rat beschließt, den geänderten Gebühren zur Entfernung von Grabaufbauten
zuzustimmen und den Erlass der XI. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für
die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 in der
beratenen Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)