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Beschlussvorlage (Entfernung von Grabaufbauten auf den Friedhöfen der Gemeinde Langerwehe und Erlass einer XI. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
178 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
04.05.18, 18:05
Aktualisiert
04.05.18, 18:05
Beschlussvorlage (Entfernung von Grabaufbauten auf den Friedhöfen der Gemeinde Langerwehe und 
Erlass einer XI. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996) Beschlussvorlage (Entfernung von Grabaufbauten auf den Friedhöfen der Gemeinde Langerwehe und 
Erlass einer XI. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 750-00/Ne Vorlagennummer: VL-99/2018 Langerwehe, den 25.04.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Entfernung von Grabaufbauten auf den Friedhöfen der Gemeinde Langerwehe und Erlass einer XI. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 Sachdarstellung: Aus gegebenem Anlass ist es unerlässlich die Gebühren zur Entfernung von Grabaufbauten auf den Friedhöfen zu erhöhen. In der Regel werden diese Arbeiten im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres verrichtet. Die letzte Abräumaktion wurde ausgeschrieben. Grund dafür war in erster Linie, dass der Gemeinde kein entsprechender Bagger mehr zur Verfügung steht. An der Ausschreibung wurden sieben Firmen beteiligt, drei Firmen hatten ein Angebot abgegeben. Der preiswerteste Bieter erhielt den Zuschlag. Abgeräumt wurden insgesamt 56 Grabstätten. Die Rechnung für das Abräumen belief sich auf 14.202,65 €. Dem stehen Gebühreneinnahmen von lediglich 5.810,-- € gegenüber, sodass eine Differenz von 8.392,65 € besteht, die durch die allgemeinen Gebühreneinnahmen des Friedhofswesens aufgefangen werden muss. Zu den 56 abgeräumten Grabstätten wurden 43 Gebührenbescheide an die entsprechenden Nutzungsberechtigten bzw. Gebührenpflichtigen gefertigt. Bei den verbleibenden 13 Grabstätten waren keine Gebührenschuldner zu ermitteln. Dabei handelt es sich in erster Linie um Reihengräber, die nach Ablauf eines Reihengräberfeldes abgeräumt werden. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Anhand der Rechnung, die für das Abräumen erstellt wurde, ließen sich explizit die Kosten für jede Grabart wie folgt ermitteln: Drucksache VL-99/2018 Baustelleneinrichtung (4 Friedhöfe à 98 € = 392 €) Seite - 2 - je Grabstätte MwSt. brutto gesamt 56 Grabstätten 7,00 € 1,33 € 8,33 € Abräumen Einzelgrabstätte Doppelgrabstätte Dreiergrabstätte Reihengrab (Gräberfeld) 150,00 € 260,00 € 370,00 € 135,00 € 28,50 € 49,40 € 70,30 € 25,65 € 178,50 € 309,40 € 440,30 € 160,65 € 186,83 € 317,73 € 448,63 € 168,98 € Laut bestehender Gebührensatzung belaufen sich die Abräumgebühren wie folgt: a) Einzelwahlgrab/Urnenwahlgrab 110,00 € b) Doppelwahlgrab 160,00 € c) Dreierwahlgrabstätte 210,00 € d) Vierergrabstätte 260,00 € e) Reihengrab, nur bei Abräumung eines Reihengräberfeldes 70,00 € (bei vorzeitigem Abräumen beträgt die Gebühr wie unter a) aufgeführt) Um kostendeckend zu arbeiten wurden seitens der Verwaltung folgende Gebührensätze ermittelt: a) Einzelwahlgrab/Urnenwahlgrab b) Doppelwahlgrab c) Dreierwahlgrabstätte d) Vierergrabstätte e) Erd- und Urnenreihengrab, nur bei Abräumung eines Reihengräberfeldes (bei vorzeitigem Abräumen beträgt 200,00 € 350,00 € 450,00 € 550,00 € 150,00 € die Gebühr wie unter a) aufgeführt) Der Entwurf der XI. Änderung der Gebührensatzung, in der die Änderungen jeweils kursiv und fettgedruckt dargestellt sind, ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: a) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den geänderten Gebühren zur Entfernung von Grabaufbauten zuzustimmen und den Erlass der XI. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 in der beratenen Entwurfsfassung. b) Der Rat beschließt, den geänderten Gebühren zur Entfernung von Grabaufbauten zuzustimmen und den Erlass der XI. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)