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Beschlussvorlage (Haushaltsentlastung im Bereich der Sportstätten)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
78 kB
Datum
15.05.2018
Erstellt
04.05.18, 18:05
Aktualisiert
04.05.18, 18:05
Beschlussvorlage (Haushaltsentlastung im Bereich der Sportstätten) Beschlussvorlage (Haushaltsentlastung im Bereich der Sportstätten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Jung./ Di. Vorlagennummer: VL-100/2018 Langerwehe, den 26.04.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Haushaltsentlastung im Bereich der Sportstätten Sachdarstellung: Die Gemeinde Langewehe erhält jährlich einen Betrag in Höhe von 60.000,00€ als Pauschale Zuweisung zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Sportbereich (Sportpauschale) nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG). Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde die Sportpauschale zum größten Teil an die Vereine zur Umsetzung verschiedenster Maßnahmen oder zur Tätigung von Anschaffungen weitergeleitet. Ein geringer Teil verbleibt bei der Gemeinde zur Deckung von unvorhergesehenen Reparaturund Sanierungsarbeiten an den Sportstätten, welche im Haushalt nicht eingeplant sind. Seit dem Jahre 2008 werden die gemeindlichen Sportanlagen durch die Fußballvereine der Gemeinde Langerwehe instand gehalten, hierfür stellt die Gemeinde Langerwehe den Vereinen Sportheim- und Sportplatzbudgets zur Verfügung. Die Verwaltung leistet hierfür im Jahr 2018 einen Zuschussbetrag in Höhe von 110.250,00€ an die Vereine zur Instandsetzung und Unterhaltung der Sportanlagen in der Gemeinde. Die Verwaltung schlägt vor, ab dem Haushaltsjahr 2019 die Mittel der Sportpauschale zur Deckung der Instandhaltungskosten der Sportanlagen zu verwenden, die Zuschüsse an die Vereine über diese teilweise zu decken, um eine Entlastung des gemeindlichen Haushaltes zu erzielen. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Es wäre eine Entlastung im Bereich der Sportplatzunterhaltung in Höhe von 60.000,00€ zu erzielen, so dass die Aufwendung im Bereich der Sportstätten im Haushalt der Gemeinde ab dem Jahre 2019 50.250,00€ beträgt. Drucksache VL-100/2018 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Mittel der Sportpauschale ab dem Jahre 2019 zur Deckung der Sportheim- und Sportplatzbudgets zu verwenden. Der Bürgermeister (Göbbels)