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Beschlussvorlage (Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf)

Daten

Kommune
Inden
Größe
229 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
04.05.18, 09:40
Aktualisiert
04.05.18, 09:40
Beschlussvorlage (Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf) Beschlussvorlage (Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf) Beschlussvorlage (Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 41/2018 1. Ergänzung Datum ------------------------- 18.04.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 17.05.2018 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf Beschlussentwurf: 1. Die Verwaltung übernimmt vorläufig den Betrieb, die Verwaltung und die Vermietung des Bürgerhauses Inden/Altdorf, bis eine andere Lösung gefunden wird. 2. Eine Vermietung des Bürgerhauses soll ausschließlich im Wege eines privatrechtlichen Vertrages vorgenommen werden. Vorerst werden für die Vermietung folgende Beträge festgelegt: 1. WC-Anlage 50,00 EUR / Tag 2. kleiner Besprechungsraum (inkl. WC und Foyer) 60,00 EUR / Tag 3. Saal (inkl. Küche, WC, Foyer) 500,00 EUR / Tag 4. Wochenendpauschale (Freitag bis Montag) 1.100,00 EUR 5. Vereine oder ähnliche Institutionen bei Veranstaltungen ohne Erhebung eines Eintrittsgeldes 250,00 EUR / Tag 6. Veranstaltungen bis zu einer Dauer von 4 Stunden werden mit 100,00 EUR 7. Veranstaltungen mit Erhebung eines Eintrittsgeldes werden mit den am 22.02.2018 beschlossenen Entgelten belegt. 8. Im Einzelfall kann von der Erhebung der Reinigungskosten abgesehen werden, wenn ein Nutzer bekannt ist und dieser selbst die Reinigung durchführt. Der Tag gilt hierbei von 11:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages. Zusätzlich zu der jeweiligen Miete wird eine Kaution in Höhe der jeweiligen Miete fällig und Reinigungskosten in Höhe der tatsächlichen Kosten auferlegt. Sollten Auf- und/oder Abbau für Vereinsveranstaltungen notwendig sein, werden diese mit 10,00 EUR / Tag berechnet. Wenn es sich um kommerzielle Veranstaltungen von Gewerbetreibenden (Unternehmen) mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, werden die o.g. Beträge mit einem Zuschlag von 50 % erhoben. 3. Die Vermietung wird ausschließlich für Indener Vereine, Bürger oder Institutionen vorgenommen. Weiterhin kann eine Vermietung an diejenigen Nutzer erfolgen, die eine historische Bindung zur Gemeinde haben oder auch bereits regelmäßig Veranstaltungen im Bürgerhaus durchgeführt haben. 4. Die Verwaltung wird aufgefordert, wenn keine andere Lösung gefunden wird, die Mietbeträge nach einem Jahr auf Angemessenheit zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Begründung: Der vorherige Pächter des Bürgerhauses hat den Vertrag mit Ablauf des Jahres 2017 gekündigt und eine anderweitige Verpachtung des Objektes konnte bislang nicht erreicht werden. Die bisherigen Beratungen über dieses Thema haben gezeigt, dass fraktionsübergreifende Einigkeit darüber besteht, den Betrieb des Bürgerhauses aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung hat daraufhin eruiert, auf welche Art und Weise die Übernahme des Betriebs möglich ist. Als „Lösung“ wurde in der gestrigen Besprechung den vom Hauptausschuss benannten Personen für die weitere Verpachtung des Objektes Folgendes präsentiert: - Übernahme des Betriebs pp. des Bürgerhauses ist mit dem vorhandenen Personal nicht möglich  daher muss eine Ausweitung des Stellenplans erfolgen, dies soll im ersten Schritt befristet erfolgen, um einen unmittelbaren Start gewährleisten zu können, - Vermietungen des Objektes sollen ausschließlich auf privatrechtlicher Ebene mit jeweiligen Einzelverträgen erfolgen, - die im Beschlussvorschlag genannten Preise sind den bisherigen Nutzern bekannt und müssen bei einem länger andauernden Betrieb durch die Gemeinde überprüft werden – insbesondere auch im Hinblick auf die Personalkosten, - § 2 Abs. 2 Buchst. e) der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Inden findet in diesem Fall keine Anwendung, sondern wird direkt durch die Verwaltung vorgenommen, - für die Vereine, die bisher eine „Dauernutzung“ für dieses Objekt haben, soll im Dialog mit den Beteiligten eine tragfähige Lösung erarbeitet werden. Die entsprechenden Kontaktdaten für die Vermietung des Objektes und die o.g. Bedingungen sollen kurzfristig öffentlich bekannt gemacht werden. Der Gemeinderat hat am 22.02.2018 die Entgelte für die Vermietung des Bürgerhauses festgelegt. Zwischenzeitlich wurden dann auch mit einigen Nutzern bereits die Konditionen besprochen und auch schon Verträge geschlossen. Insbesondere für die Vereine stellen die Kosten allerdings ein großes Hindernis dar, da hier mit dem ehemaligen Pächter günstigere Konditionen ausgehandelt werden konnten. Die Vereine haben sowohl in Schreiben an die Verwaltung als auch an die Fraktionen auf diesen Umstand hingewiesen, dies wird u.a. auch in dem Antrag der UDB-Fraktion vom 22.03.2018 deutlich. Vertreter aller Fraktionen und die Verwaltung haben sich auf Grund der Eingabe der Vereine erneut mit der Thematik auseinandergesetzt. Die im Beschlussvorschlag in roter Farbe hervorgehobenen Beschlussbestandteile wurden gemeinsam erarbeitet und dienen als Grundlage für diesen Beschluss. Beschlussvorlage 41/2018 1. Ergänzung Seite 2 Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: Derzeit nicht genau davon: im Haushalt des laufenden Jahres zu beziffern€ in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr € zweites Folgejahr € drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja ☒ nein wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Aufnahme der Personalkosten in den Haushalt _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 41/2018 1. Ergänzung Seite 3