Daten
Kommune
Inden
Größe
229 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
04.05.18, 09:40
Aktualisiert
04.05.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
41/2018
1. Ergänzung
Datum
-------------------------
18.04.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
17.05.2018
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf
Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung übernimmt vorläufig den Betrieb, die Verwaltung und die Vermietung des
Bürgerhauses Inden/Altdorf, bis eine andere Lösung gefunden wird.
2. Eine Vermietung des Bürgerhauses soll ausschließlich im Wege eines privatrechtlichen
Vertrages vorgenommen werden. Vorerst werden für die Vermietung folgende Beträge
festgelegt:
1. WC-Anlage 50,00 EUR / Tag
2. kleiner Besprechungsraum (inkl. WC und Foyer) 60,00 EUR / Tag
3. Saal (inkl. Küche, WC, Foyer) 500,00 EUR / Tag
4. Wochenendpauschale (Freitag bis Montag) 1.100,00 EUR
5. Vereine oder ähnliche Institutionen bei Veranstaltungen ohne Erhebung eines
Eintrittsgeldes 250,00 EUR / Tag
6. Veranstaltungen bis zu einer Dauer von 4 Stunden werden mit 100,00 EUR
7. Veranstaltungen mit Erhebung eines Eintrittsgeldes werden mit den am 22.02.2018
beschlossenen Entgelten belegt.
8. Im Einzelfall kann von der Erhebung der Reinigungskosten abgesehen werden, wenn
ein Nutzer bekannt ist und dieser selbst die Reinigung durchführt.
Der Tag gilt hierbei von 11:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages. Zusätzlich zu der jeweiligen
Miete wird eine Kaution in Höhe der jeweiligen Miete fällig und Reinigungskosten in Höhe der
tatsächlichen Kosten auferlegt.
Sollten Auf- und/oder Abbau für Vereinsveranstaltungen notwendig sein, werden diese mit 10,00
EUR / Tag berechnet.
Wenn es sich um kommerzielle Veranstaltungen von Gewerbetreibenden (Unternehmen) mit
Gewinnerzielungsabsicht handelt, werden die o.g. Beträge mit einem Zuschlag von 50 %
erhoben.
3. Die Vermietung wird ausschließlich für Indener Vereine, Bürger oder Institutionen
vorgenommen. Weiterhin kann eine Vermietung an diejenigen Nutzer erfolgen, die eine
historische Bindung zur Gemeinde haben oder auch bereits regelmäßig Veranstaltungen im
Bürgerhaus durchgeführt haben.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, wenn keine andere Lösung gefunden wird, die Mietbeträge
nach einem Jahr auf Angemessenheit zu überprüfen und entsprechend anzupassen.
Begründung:
Der vorherige Pächter des Bürgerhauses hat den Vertrag mit Ablauf des Jahres 2017 gekündigt und
eine anderweitige Verpachtung des Objektes konnte bislang nicht erreicht werden.
Die bisherigen Beratungen über dieses Thema haben gezeigt, dass fraktionsübergreifende Einigkeit
darüber besteht, den Betrieb des Bürgerhauses aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung hat daraufhin
eruiert, auf welche Art und Weise die Übernahme des Betriebs möglich ist.
Als „Lösung“ wurde in der gestrigen Besprechung den vom Hauptausschuss benannten Personen
für die weitere Verpachtung des Objektes Folgendes präsentiert:
- Übernahme des Betriebs pp. des Bürgerhauses ist mit dem vorhandenen Personal nicht möglich
daher muss eine Ausweitung des Stellenplans erfolgen, dies soll im ersten Schritt befristet erfolgen,
um einen unmittelbaren Start gewährleisten zu können,
- Vermietungen des Objektes sollen ausschließlich auf privatrechtlicher Ebene mit jeweiligen
Einzelverträgen erfolgen,
- die im Beschlussvorschlag genannten Preise sind den bisherigen Nutzern bekannt und müssen bei
einem länger andauernden Betrieb durch die Gemeinde überprüft werden – insbesondere auch im
Hinblick auf die Personalkosten,
- § 2 Abs. 2 Buchst. e) der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Inden findet in diesem Fall keine
Anwendung, sondern wird direkt durch die Verwaltung vorgenommen,
- für die Vereine, die bisher eine „Dauernutzung“ für dieses Objekt haben, soll im Dialog mit den
Beteiligten eine tragfähige Lösung erarbeitet werden.
Die entsprechenden Kontaktdaten für die Vermietung des Objektes und die o.g. Bedingungen sollen
kurzfristig öffentlich bekannt gemacht werden.
Der Gemeinderat hat am 22.02.2018 die Entgelte für die Vermietung des Bürgerhauses festgelegt.
Zwischenzeitlich wurden dann auch mit einigen Nutzern bereits die Konditionen besprochen und
auch schon Verträge geschlossen. Insbesondere für die Vereine stellen die Kosten allerdings ein
großes Hindernis dar, da hier mit dem ehemaligen Pächter günstigere Konditionen ausgehandelt
werden konnten.
Die Vereine haben sowohl in Schreiben an die Verwaltung als auch an die Fraktionen auf diesen
Umstand hingewiesen, dies wird u.a. auch in dem Antrag der UDB-Fraktion vom 22.03.2018
deutlich. Vertreter aller Fraktionen und die Verwaltung haben sich auf Grund der Eingabe der
Vereine erneut mit der Thematik auseinandergesetzt.
Die im Beschlussvorschlag in roter Farbe hervorgehobenen Beschlussbestandteile wurden
gemeinsam erarbeitet und dienen als Grundlage für diesen Beschluss.
Beschlussvorlage 41/2018 1. Ergänzung
Seite 2
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☒ ja
☐ nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
Derzeit nicht genau
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
zu beziffern€
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
€
zweites Folgejahr
€
drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
☐ ja
☒ nein
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Aufnahme der Personalkosten in den Haushalt
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 41/2018 1. Ergänzung
Seite 3