Daten
Kommune
Inden
Größe
125 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
04.05.18, 09:40
Aktualisiert
04.05.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
182/2017
2. Ergänzung
Datum
Kämmerei
23.04.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
17.05.2018
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mehrheitlich folgende Empfehlungen gefasst:
Der Jahresabschluss 2015 und der Lagebericht der Gemeinde Inden werden festgestellt (§ 96
Abs. 1 Satz 1 GO).
Das Jahr schließt mit Erträgen von 23.432.287,46 EUR und Aufwendungen von 21.357.950,05
EUR mit einem Jahresüberschuss von 2.074.337,41 EUR ab.
Der Jahresüberschuss des Jahres 2015 i.H.v. 2.074.337,41 EUR wird zum einen mit einem
Betrag in Höhe von 250.000,00 EUR einer Sonderrücklage für Investitionen im
Infrastrukturbereich und zum anderen der allgemeinen Rücklage mit einem Betrag in Höhe von
1.824.337,41 EUR zugeführt (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO).
Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über die Entlastung des
Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltjahr 2015 uneingeschränkt Entlastung
erteilt, mit Ausnahme des Zeitraumes 21.10. bis 31.12.2015.
Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.09.2015 (Vorlagen-Nr. 52/2015)
beschlossen, sich für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 gem. § 59 Abs. 3 GO i.V.m. § 103
Abs. 5 GO eines Dritten als Prüfer zu bedienen. Mit der Prüfung beauftragt wurde die Kanzlei
Müller & Kollegen, Leverkusen.
Zwischenzeitlich liegt der Jahresabschluss 2015 vor. Der Abschluss wurde am 28.08.2017 testiert
und die Wirtschaftsprüfer haben das Ergebnis der Prüfung am 13.12.2017 dem
Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Am 08.03.2018 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss erneut zusammengefunden und eine
Belegprüfung für verschiedene Bereiche durchgeführt. Diese konnte erfolgreich abgeschlossen
werden, so dass der im Beschlussvorschlag genannten Empfehlung mehrheitlich gefolgt wurde und
der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss den entsprechenden Bestätigungsvermerk
unterzeichnet hat (sh. Anlage 1).
Die Bildung der Sonderrücklage in Höhe von 250.000,00 EUR für Investitionen im
Infrastrukturbereich wurde vom Wirtschaftsprüfer auf Zulässigkeit hin geprüft und bestätigt. Diese
Sonderrücklage wird nach Verwendung der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Die Einschränkung der Entlastung des Bürgermeisters für den Zeitraum vom 21.10. bis 31.12.2015
wurde damit begründet, dass aus Sicht der Fraktionen Bündnis90/ Die Grünen, CDU und SPD
einige Vorgänge nicht abschließend beurteilt werden könnten.
Der Jahresabschluss 2015 ist mit den der Öffentlichkeit zugänglich zu machenden Informationen als
Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Version beigefügt.
Anmerkung des Bürgermeisters:
Es erscheint angebracht, zu dem vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgeschlagenen
Entlastungsbeschluss etwas für die Öffentlichkeit anzumerken. Es ist ein bemerkenswerter
Vorgang, wenn dem ehemaligen Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung erteilt werden soll.
Dies, obwohl der vorherige Bürgermeister nachweislich den Rat in 2 Fällen über die Herkunft von
Geldmitteln belogen hat und zudem gegen ihn wegen Vorfällen u.a. aus diesem Geschäftsjahr ein
staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wg. Untreue zu Lasten der Gemeinde Inden läuft.
Dies ist aus meiner Sicht ein Skandal.
Aus diesem Grunde fordere ich alle Ratsmitglieder auf, den Beschluss über die Entlastung
gründlich zu überdenken. Gegebenenfalls erscheint es sinnvoll, auf einen Entlastungsbeschluss
insgesamt zu verzichten, da hier aus meiner Sicht eine Befangenheit nicht ausgeschlossen werden
kann. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2015 kann ohne Weiteres auch ohne
Entlastungsbeschluss gefasst werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
_______________________
Aufgestellt
Der Bürgermeister
In Vertretung
_______________________ _______________________ ___________________________
Allgemeiner Vertreter
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Bestätigungsvermerk
(2) Gemeinde Inden - Bericht 2015
Beschlussvorlage 182/2017 2. Ergänzung
Seite 2