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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
125 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
04.05.18, 09:40
Aktualisiert
04.05.18, 09:40
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 182/2017 2. Ergänzung Datum Kämmerei 23.04.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 17.05.2018 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mehrheitlich folgende Empfehlungen gefasst: Der Jahresabschluss 2015 und der Lagebericht der Gemeinde Inden werden festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO). Das Jahr schließt mit Erträgen von 23.432.287,46 EUR und Aufwendungen von 21.357.950,05 EUR mit einem Jahresüberschuss von 2.074.337,41 EUR ab. Der Jahresüberschuss des Jahres 2015 i.H.v. 2.074.337,41 EUR wird zum einen mit einem Betrag in Höhe von 250.000,00 EUR einer Sonderrücklage für Investitionen im Infrastrukturbereich und zum anderen der allgemeinen Rücklage mit einem Betrag in Höhe von 1.824.337,41 EUR zugeführt (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO). Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über die Entlastung des Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltjahr 2015 uneingeschränkt Entlastung erteilt, mit Ausnahme des Zeitraumes 21.10. bis 31.12.2015. Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Begründung: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.09.2015 (Vorlagen-Nr. 52/2015) beschlossen, sich für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 gem. § 59 Abs. 3 GO i.V.m. § 103 Abs. 5 GO eines Dritten als Prüfer zu bedienen. Mit der Prüfung beauftragt wurde die Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen. Zwischenzeitlich liegt der Jahresabschluss 2015 vor. Der Abschluss wurde am 28.08.2017 testiert und die Wirtschaftsprüfer haben das Ergebnis der Prüfung am 13.12.2017 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Am 08.03.2018 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss erneut zusammengefunden und eine Belegprüfung für verschiedene Bereiche durchgeführt. Diese konnte erfolgreich abgeschlossen werden, so dass der im Beschlussvorschlag genannten Empfehlung mehrheitlich gefolgt wurde und der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss den entsprechenden Bestätigungsvermerk unterzeichnet hat (sh. Anlage 1). Die Bildung der Sonderrücklage in Höhe von 250.000,00 EUR für Investitionen im Infrastrukturbereich wurde vom Wirtschaftsprüfer auf Zulässigkeit hin geprüft und bestätigt. Diese Sonderrücklage wird nach Verwendung der allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Einschränkung der Entlastung des Bürgermeisters für den Zeitraum vom 21.10. bis 31.12.2015 wurde damit begründet, dass aus Sicht der Fraktionen Bündnis90/ Die Grünen, CDU und SPD einige Vorgänge nicht abschließend beurteilt werden könnten. Der Jahresabschluss 2015 ist mit den der Öffentlichkeit zugänglich zu machenden Informationen als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Version beigefügt. Anmerkung des Bürgermeisters: Es erscheint angebracht, zu dem vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgeschlagenen Entlastungsbeschluss etwas für die Öffentlichkeit anzumerken. Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, wenn dem ehemaligen Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung erteilt werden soll. Dies, obwohl der vorherige Bürgermeister nachweislich den Rat in 2 Fällen über die Herkunft von Geldmitteln belogen hat und zudem gegen ihn wegen Vorfällen u.a. aus diesem Geschäftsjahr ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wg. Untreue zu Lasten der Gemeinde Inden läuft. Dies ist aus meiner Sicht ein Skandal. Aus diesem Grunde fordere ich alle Ratsmitglieder auf, den Beschluss über die Entlastung gründlich zu überdenken. Gegebenenfalls erscheint es sinnvoll, auf einen Entlastungsbeschluss insgesamt zu verzichten, da hier aus meiner Sicht eine Befangenheit nicht ausgeschlossen werden kann. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2015 kann ohne Weiteres auch ohne Entlastungsbeschluss gefasst werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt Der Bürgermeister In Vertretung _______________________ _______________________ ___________________________ Allgemeiner Vertreter Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Bestätigungsvermerk (2) Gemeinde Inden - Bericht 2015 Beschlussvorlage 182/2017 2. Ergänzung Seite 2