Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
07.05.18, 12:02
Aktualisiert
07.05.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.04.2018 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 11
Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von
Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes
Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über
die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes
(2018).
Die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des
gültigen Rettungsbedarfsplanes gemäß Rettungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Verbindung mit dem
Kommunalabgabengesetz (KAG).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 413/2018