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Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
07.05.18, 12:02
Aktualisiert
07.05.18, 12:02
Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.04.2018 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes (2018). Die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des gültigen Rettungsbedarfsplanes gemäß Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 413/2018