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Beschlussvorlage (Ernennung eines zweiten Leiters (stellvertretender Wehrleiter) für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
157 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
07.05.18, 16:00
Aktualisiert
07.05.18, 16:00
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 17.05.2018 40/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Herr Schröteler Aktenzeichen: Datum: I/1 131.17 02.05.2018 TOP-Nr. öffentlich 2 Ernennung eines zweiten Leiters (stellvertretender Wehrleiter) für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, Herrn Brandoberinspektor Sebastian Schwindt für die Dauer von sechs Jahren, vom 17.05.2018 bis zum 16.05.2024, zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald zu ernennen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 902210 1.300,00€ Sachverhalt: Gemäß § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 in der zurzeit geltenden Fassung wird der stellvertretende Leiter der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Es erfolgt die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit. Vor der Ernennung eines stellvertretenden Wehrleiters hat die Gemeinde die aktive Wehr einschließlich der Jugendfeuerwehr, der Ehrenabteilung und der Unterstützungsabteilung anzuhören. Diese wurden mit Einladung vom 11.01.2017 zu einer Versammlung für den 09.02.2017 in den Großen Sitzungssaal des Rathauses eingeladen. - Seite 1 von 2 - Die anwesenden Feuerwehrkameradinnen und –kameraden haben dem Bürgermeister unter Anwesenheit des Kreisbrandmeisters Herrn Brandoberinspektor Sebastian Schwindt einstimmig vorgeschlagen. Herr Schwindt hat die Bereitschaft erklärt, das Amt zu übernehmen. Gemäß § 18 der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren (VOFF NRW), kann zum Leiter der Feuerwehr in Städten ohne Berufsfeuerwehr nur ernannt werden, wer die Qualifikation zum Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor besitzt. Nachdem im März 2017 der oben genannte aufgrund fehlender Lehrgänge kommissarisch zum stellvertretenden Wehrleiter ernannt werden konnte, liegen jetzt die fachlichen und laufbahnrechtlichen Qualifikationen vor. Herr Schwindt kann somit zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt werden. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Durch die Ernennung eines zweiten stellvertretenden Wehrleiters, steht diesem die Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.300,00 € pro Jahr zu. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Auf Vorschlag (siehe Anlage 1) des Kreisbrandmeisters, Herrn Karlheinz Eismar, beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, Herrn Brandoberinspektor Sebastian Schwindt bis zum 16.05.2024 zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald zu ernennen. Der stellvertretende Wehrleiter wird zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt und erhält die dazugehörige Ernennungsurkunde. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -