Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
157 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
07.05.18, 16:00
Aktualisiert
07.05.18, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
17.05.2018
40/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/1
Herr Schröteler
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 131.17
02.05.2018
TOP-Nr.
öffentlich
2
Ernennung eines zweiten Leiters (stellvertretender Wehrleiter) für die Freiwillige
Feuerwehr Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, Herrn Brandoberinspektor Sebastian Schwindt
für die Dauer von sechs Jahren, vom 17.05.2018 bis zum 16.05.2024, zum stellvertretenden
Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald zu ernennen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
902210
1.300,00€
Sachverhalt:
Gemäß § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
(BHKG) vom 17.12.2015 in der zurzeit geltenden Fassung wird der stellvertretende Leiter der
Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren
bestellt. Es erfolgt die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit. Vor der Ernennung eines
stellvertretenden Wehrleiters hat die Gemeinde die aktive Wehr einschließlich der
Jugendfeuerwehr, der Ehrenabteilung und der Unterstützungsabteilung anzuhören. Diese wurden
mit Einladung vom 11.01.2017 zu einer Versammlung für den 09.02.2017 in den Großen
Sitzungssaal des Rathauses eingeladen.
- Seite 1 von 2 -
Die anwesenden Feuerwehrkameradinnen und –kameraden haben dem Bürgermeister unter
Anwesenheit des Kreisbrandmeisters Herrn Brandoberinspektor Sebastian Schwindt einstimmig
vorgeschlagen.
Herr Schwindt hat die Bereitschaft erklärt, das Amt zu übernehmen. Gemäß § 18 der Verordnung
über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren (VOFF NRW), kann zum Leiter der
Feuerwehr in Städten ohne Berufsfeuerwehr nur ernannt werden, wer die Qualifikation zum
Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor besitzt. Nachdem im März 2017 der oben genannte
aufgrund fehlender Lehrgänge kommissarisch zum stellvertretenden Wehrleiter ernannt werden
konnte, liegen jetzt die fachlichen und laufbahnrechtlichen Qualifikationen vor. Herr Schwindt kann
somit zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt werden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Durch die Ernennung eines zweiten stellvertretenden Wehrleiters, steht diesem die
Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.300,00 € pro Jahr zu.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Auf Vorschlag (siehe Anlage 1) des Kreisbrandmeisters, Herrn Karlheinz Eismar, beschließt der
Rat der Gemeinde Hürtgenwald, Herrn Brandoberinspektor Sebastian Schwindt bis zum
16.05.2024 zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald zu ernennen. Der
stellvertretende Wehrleiter wird zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt und erhält die dazugehörige
Ernennungsurkunde.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -