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Beschlusstext (Bündnis für Wohnen im Kreis Euskirchen hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
89 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
07.05.18, 12:02
Aktualisiert
07.05.18, 12:02
Beschlusstext (Bündnis für Wohnen im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU) Beschlusstext (Bündnis für Wohnen im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU) Beschlusstext (Bündnis für Wohnen im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.04.2018 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 16 Bündnis für Wohnen im Kreis Euskirchen hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) führt aus, dass es im Kreis Euskirchen ein Minderangebot im geförderten Wohnungsbau gebe. Dies sei auch über die EUGEBAU bekannt, die über sehr lange Wartelisten verfüge. Daher vertrete man gemeinsam mit der CDU-Fraktion die Auffassung, dass der Kreis über die Beteiligung in der EUGEBAU hinaus, eingreifen und gemeinsam mit den elf Kommunen und entsprechenden Experten strategisch planen müsse. Als erster Schritt solle das Bündnis für Wohnen als Ziel auf den Weg gebracht und möglichst mit allen elf Kommunen kreisübergreifend ein Gesamtkonzept aufgestellt werden. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stellt fest, dass sich grundsätzlich alle mit der Zielsetzung des Antrages identifizieren können. Im Zusammenhang mit dem Ausbau weiterer Büroflächen schlägt Herr Bell dem Kreis vor, seine Rücklagen stärker in den Bereich des öffentlichen Wohnungsbaus zu investieren. So könne eine höhere Rendite als auf dem Finanzmarkt erwirtschaftet werden. Fraktionsvorsitzende Stolz (CDU) erklärt, dass man bisher über wenig belastbares Zahlenmaterial zum Wohnungsangebot für benachteiligte Menschen im Kreis Euskirchen verfüge. Dies sei auch im Rahmen der Inklusionsplanung festgestellt worden. Das Bündnis für Wohnen könne somit verschiedene Felder abdecken und auch in den Handlungsfeldern der Inklusionsplanung mehr Klarheit bringen. Im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes könnte bezahlbarer Wohnraum ein erster Themenschwerpunkt sein. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bittet um Beantwortung folgender Fragen: Warum aktiviert die große Koalition nicht ihre originäre Besetzung in den jeweiligen Gremien? Wie ist die Haltung der EUGEBAU zum sozialen Wohnungsbau? Zunächst führt AV Poth aus, dass die Rendite in der Wohnungsbranche nicht so üppig sei, denn dann hätte der Markt dieses Segment lange belegt. Weiter erklärt AV Poth, dass man mit dem Thema offene Türen in der Kreisverwaltung einlaufe. Er macht aber deutlich, dass die Verwaltung auf das konstruktive Mitwirken der Kommunen angewiesen sei. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der EUGEBAU aus, dass das Thema ständiger Beratungspunkt in der EUGEBAU sei. Für die nächste Bau- und A 156/2018 Wohnungsausschusssitzung sei ein umfangreicher Fragenkatalog zu dieser Thematik erarbeitet worden. Man werde versuchen, gemeinsam mit den Gesellschaftern, zu denen neben dem Kreis Euskirchen auch die Stadt Euskirchen, die Gemeinde Weilerswist, die Stadt Mechernich und die Stadt Zülpich gehören, den Dialog zu dieser Thematik anzugehen. Die EUGEBAU habe fast 1600 Wohnungen im Eigenbestand. In den vergangenen Jahren sei in die Modernisierung einiges investiert worden. Herr Kolvenbach stellt abschließend fest, dass sich gerade die EUGEBAU dem benachteiligten Klientel verpflichtet fühle. Kreistagsmitglied Kroll (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) berichtet, dass in den Räten der Stadt Euskirchen und der Stadt Zülpich immer wieder darauf hingewiesen worden sei, dass Investoren bei der Erschließung neuer Neubaugebiete verpflichtet werden sollten, 20 -30 % öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen. Diese Anträge seien bisher immer gescheitert. Frau Kroll bittet die Verwaltung, die Kommunen im Rahmen des Runden Tisches der Planer auf ihre Verpflichtung zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau hinzuweisen und Möglichkeiten zur vertraglichen Verpflichtung von Investoren aufzuzeigen. Allein für das Stadtgebiet Euskirchen bestehe eine Warteliste von über 1000 Personen, die bezahlbaren Wohnraum suchten. Frau Kroll führt als Beispiel das Bundesland Bayern auf, in dem es Satzungen gebe, in Neubaugebieten entsprechenden Wohnraum zu schaffen. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) erklärt, dass sich die Struktur der Warteliste nicht nur aus Menschen, die sich am unteren Einkommenslevel bewegen, zusammensetze. Vielmehr umfasse die Struktur auch Seniorinnen/Senioren, die derzeit in größeren Wohnräumen leben, sich verkleinern wollen und ein barrierefreies Angebot suchen, sowie jungen Leuten, die von zu Hause ausziehen und selbstständig werden wollen. Bei der Warteliste läge der Fokus auf Wohneinheiten, die klein und überschaubar seien. Bei der Ermittlung des Bedarfs dürfe nicht ausschließlich auf die finanzielle Situation des Wohnungssuchenden abgestellt werden, sondern man müsse das echte Bedürfnis erkennen. Auf diesen realistischen Bedarf entsprechend zu reagieren, werde in den nächsten Jahren Aufgabe der EUGEBAU sein. Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) stellt fest, dass durch den Verdrängungswettbewerb aus Köln und Bonn zunehmend Wohnungen von Städtern beansprucht werden, die in den Städten keinen bezahlbaren Wohnraum mehr fänden. Herr Troschke regt an, auch das Genossenschaftsmodell in die Überprüfung mit einzubeziehen, mit dem in Köln schon gute Erfolge erzielt wurden. Abschließend erklärt Herr Troschke, dass der Antrag in allen vier Punkten unterstützt werde. Der Kreistag beschließt: 1. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Thematik Gegenstand der ohnehin anstehenden Gespräche mit kreisangehörigen Städten und Gemeinden Kreisentwicklungsplan zu machen, über die Absicht zum den zum des Kreistages zu berichten, für eine aktive Beteiligung der Kommunen zu werben und die grundsätzliche Bereitschaft der kreisangehörigen Kommunen zur Mitarbeit in einem solchen Bündnis abzufragen. 2. Gleichzeitig tritt die Kreisverwaltung in Gespräche mit anderen interessierten Wohnungsmarktakteuren der örtlichen Wohnungswirtschaft wie Finanzierungsinstitute, Interessenvertreter der Mieter und privater Eigentümer sowie der Sozialverbände ein mit dem Ziel, diese für eine fachlich fundierte Teilnahme im Bündnis für Wohnen zu gewinnen. 3. Darüber hinaus soll dem „Bündnis für Wohnen im Kreis Euskirchen“ der Verbandsdirektor des Verbands der Wohnungsund Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen, angehören. 4. Der Landrat wird beauftragt, den Kreistag und seine Gremien fortlaufend über den Fortgang und die Ergebnisse zu unterrichten, da der Kreistag eine Gründung des „Bündnisses für Wohnen“ noch im Jahr 2018 als klares Ziel hat. Abstimmungsergebnis: Einstimmig