Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
89 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
07.05.18, 12:02
Aktualisiert
07.05.18, 12:02
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.04.2018 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 16
Bündnis für Wohnen im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) führt aus, dass es im Kreis
Euskirchen ein Minderangebot im geförderten Wohnungsbau
gebe. Dies sei auch über die EUGEBAU bekannt, die über sehr
lange Wartelisten verfüge. Daher vertrete man gemeinsam mit
der CDU-Fraktion die Auffassung, dass der Kreis über die
Beteiligung in der EUGEBAU hinaus, eingreifen und gemeinsam
mit den elf Kommunen und entsprechenden Experten strategisch
planen müsse.
Als erster Schritt solle das Bündnis für Wohnen als Ziel auf den
Weg gebracht und möglichst mit allen elf Kommunen
kreisübergreifend ein Gesamtkonzept aufgestellt werden.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stellt fest, dass sich
grundsätzlich alle mit der Zielsetzung des Antrages identifizieren
können. Im Zusammenhang mit dem Ausbau weiterer
Büroflächen schlägt Herr Bell dem Kreis vor, seine Rücklagen
stärker in den Bereich des öffentlichen Wohnungsbaus zu
investieren. So könne eine höhere Rendite als auf dem
Finanzmarkt erwirtschaftet werden.
Fraktionsvorsitzende Stolz (CDU) erklärt, dass man bisher über
wenig belastbares Zahlenmaterial zum Wohnungsangebot für
benachteiligte Menschen im Kreis Euskirchen verfüge. Dies sei
auch im Rahmen der Inklusionsplanung festgestellt worden.
Das Bündnis für Wohnen könne somit verschiedene Felder
abdecken und auch in den Handlungsfeldern der
Inklusionsplanung mehr Klarheit bringen. Im Rahmen des
Kreisentwicklungskonzeptes könnte bezahlbarer Wohnraum ein
erster Themenschwerpunkt sein.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bittet
um Beantwortung folgender Fragen:
Warum aktiviert die große Koalition nicht ihre originäre Besetzung
in den jeweiligen Gremien?
Wie ist die Haltung der EUGEBAU zum sozialen Wohnungsbau?
Zunächst führt AV Poth aus, dass die Rendite in der
Wohnungsbranche nicht so üppig sei, denn dann hätte der Markt
dieses Segment lange belegt. Weiter erklärt AV Poth, dass man
mit dem Thema offene Türen in der Kreisverwaltung einlaufe. Er
macht aber deutlich, dass die Verwaltung auf das konstruktive
Mitwirken der Kommunen angewiesen sei.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) führt in seiner Funktion als
stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der EUGEBAU
aus, dass das Thema ständiger Beratungspunkt in der
EUGEBAU sei. Für die nächste Bau- und
A 156/2018
Wohnungsausschusssitzung sei ein umfangreicher
Fragenkatalog zu dieser Thematik erarbeitet worden. Man werde
versuchen, gemeinsam mit den Gesellschaftern, zu denen neben
dem Kreis Euskirchen auch die Stadt Euskirchen, die Gemeinde
Weilerswist, die Stadt Mechernich und die Stadt Zülpich gehören,
den Dialog zu dieser Thematik anzugehen.
Die EUGEBAU habe fast 1600 Wohnungen im Eigenbestand. In
den vergangenen Jahren sei in die Modernisierung einiges
investiert worden. Herr Kolvenbach stellt abschließend fest, dass
sich gerade die EUGEBAU dem benachteiligten Klientel
verpflichtet fühle.
Kreistagsmitglied Kroll (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) berichtet,
dass in den Räten der Stadt Euskirchen und der Stadt Zülpich
immer wieder darauf hingewiesen worden sei, dass Investoren
bei der Erschließung neuer Neubaugebiete verpflichtet werden
sollten, 20 -30 % öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen.
Diese Anträge seien bisher immer gescheitert.
Frau Kroll bittet die Verwaltung, die Kommunen im Rahmen des
Runden Tisches der Planer auf ihre Verpflichtung zur Schaffung
von sozialem Wohnungsbau hinzuweisen und Möglichkeiten zur
vertraglichen Verpflichtung von Investoren aufzuzeigen. Allein für
das Stadtgebiet Euskirchen bestehe eine Warteliste von über
1000 Personen, die bezahlbaren Wohnraum suchten. Frau Kroll
führt als Beispiel das Bundesland Bayern auf, in dem es
Satzungen gebe, in Neubaugebieten entsprechenden Wohnraum
zu schaffen.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) erklärt, dass sich die
Struktur der Warteliste nicht nur aus Menschen, die sich am
unteren Einkommenslevel bewegen, zusammensetze. Vielmehr
umfasse die Struktur auch Seniorinnen/Senioren, die derzeit in
größeren Wohnräumen leben, sich verkleinern wollen und ein
barrierefreies Angebot suchen, sowie jungen Leuten, die von zu
Hause ausziehen und selbstständig werden wollen.
Bei der Warteliste läge der Fokus auf Wohneinheiten, die klein
und überschaubar seien. Bei der Ermittlung des Bedarfs dürfe
nicht ausschließlich auf die finanzielle Situation des
Wohnungssuchenden abgestellt werden, sondern man müsse
das echte Bedürfnis erkennen. Auf diesen realistischen Bedarf
entsprechend zu reagieren, werde in den nächsten Jahren
Aufgabe der EUGEBAU sein.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) stellt fest, dass durch den
Verdrängungswettbewerb aus Köln und Bonn zunehmend
Wohnungen von Städtern beansprucht werden, die in den
Städten keinen bezahlbaren Wohnraum mehr fänden.
Herr Troschke regt an, auch das Genossenschaftsmodell in die
Überprüfung mit einzubeziehen, mit dem in Köln schon gute
Erfolge erzielt wurden. Abschließend erklärt Herr Troschke, dass
der Antrag in allen vier Punkten unterstützt werde.
Der Kreistag beschließt:
1. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Thematik
Gegenstand der ohnehin anstehenden Gespräche mit
kreisangehörigen
Städten
und
Gemeinden
Kreisentwicklungsplan zu machen, über die Absicht
zum
den
zum
des
Kreistages zu berichten, für eine aktive Beteiligung der
Kommunen zu werben und die grundsätzliche Bereitschaft der
kreisangehörigen Kommunen zur Mitarbeit in einem solchen
Bündnis abzufragen.
2. Gleichzeitig tritt die Kreisverwaltung in Gespräche mit anderen
interessierten
Wohnungsmarktakteuren
der
örtlichen
Wohnungswirtschaft
wie
Finanzierungsinstitute,
Interessenvertreter der Mieter und privater Eigentümer sowie der
Sozialverbände ein mit dem Ziel, diese für eine fachlich fundierte
Teilnahme im Bündnis für Wohnen zu gewinnen.
3. Darüber hinaus soll dem „Bündnis für Wohnen im Kreis
Euskirchen“ der Verbandsdirektor des Verbands der Wohnungsund Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen, angehören.
4. Der Landrat wird beauftragt, den Kreistag und seine Gremien
fortlaufend über den Fortgang und die Ergebnisse zu
unterrichten, da der Kreistag eine Gründung des „Bündnisses für
Wohnen“ noch im Jahr 2018 als klares Ziel hat.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig