Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
163 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
07.05.18, 16:00
Aktualisiert
07.05.18, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
17.05.2018
71/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/1
Frau Gerold/Herr
Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 721.59
27.04.2018
TOP-Nr.
öffentlich
4
Neuorganisation der Schadstoffsammlung ab 2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt den seitens der Verwaltung
erarbeiteten Vorschlag der AWA zuzuleiten. Die Verwaltung soll über den weiteren Fortgang der
Angelegenheit berichten.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91111
€
Sachverhalt:
Die AWA ist an die Gemeinde herangetreten und hat die zwingende Neuorganisation der
Schadstofferfassung ab 2019 vorgetragen. Auf die als Anlage 1 beigefügte Präsentation
wird verwiesen.
Die Präsentation lässt sich wie folgt kurz umreißen:
Das alte System wurde Anfang der 90er Jahre von der Vorgänger-Firma Braun & Trienekens
übernommen. Es wurden keine Änderungen oder Anpassungen durchgeführt.
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Seite 1: Der Anteil der Dispersionsfarbe hat sich so gut wie verdoppelt (jetzt 348 to/anno). Die
Dispersionsfarbe wird jedoch nicht mehr zu den Schadstoffen gezählt. Der richtige Umgang wäre
somit Farbreste aushärten zu lassen, den Farbeimer in den Restmüll auszuschlagen und den
leeren Eimer in den „gelben Sack“ zu geben.
Seite 3: Der zeitliche Faktor wird an einem Beispiel konkretisiert. Einer hohen Rüstzeit steht nur
eine relativ geringe Sammelzeit gegenüber.
Seite 4: Das erforderliche Personal, welches das Schadstoffmobil besetzt, besteht grundsätzlich
aus dem Fahrer und einer Fachkraft (Chemielaborant). Mittlerweile musste aufgrund der großen
Mengen Dispersionsfarbe ein weiteres Fahrzeug mit Fahrer zur Verfügung gestellt werden. Der
alte Fahrzeugbestand muss erneuert werden. Die Diesel-Problematik in Bezug auf Fahrverbote
und Umweltzonen kann nicht außer Acht gelassen werden.
Seite 5: Die neue Konzeption beinhaltet zwei Schwerpunkte. Die Dispersionsfarbe kann zukünftig
am ELC in Horm zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Die Standorte, die das
Schadstoffmobil anfährt, bleiben dem Grunde nach bestehen, werden aber nur noch zweimal im
Jahr angefahren. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Anzahl der Sammlungen sich um
50 % reduziert.
Unter Bezugnahme auf den Abfallkalender (siehe Anlage 2) wurde seitens der Verwaltung der
folgende Organisationsvorschlag erarbeitet, der der AWA zugesendet werden soll:
Aufgrund der Nähe zum ELC in Horm können Anlieferungen aus den Gemeindeteilen Gey, Horm,
Straß und Schafberg unmittelbar beim ELC in Horm erfolgen. Eine Schadstoffsammlung mittels
Schadstoffmobil scheint aufgrund der räumlichen Nähe entbehrlich.
Bezirk 1:
Für Vossenack, Raffelsbrand und Simonskall werden zwei Termine, ein Termin im 1. Halbjahr und
ein Termin im 2.Halbjahr, angeboten.
Bezirk 2:
Für Brandenberg und Bergstein werden ebenfalls zwei Termine, ein Termin im 1. Halbjahr und ein
Termin im 2. Halbjahr, angeboten, wobei die beiden Ortsteile abwechselnd angefahren werden.
Für Zerkall sollten ebenfalls zwei Termine, wie oben im 1. Halbjahr und 2. Halbjahr, angeboten
werden.
Für Kleinhau, Großhau und Hürtgen sollten in Kleinhau „Zum Steinbruch“ (REWE, Lidl) sechs
Termine angeboten werden. Davon jeweils zwei Termine parallel zu den beiden HalbjahresTerminen von Bezirk 1 und Bezirk 2. Dies entspräche dann vier Terminen. Zusätzlich sollen noch
zwei weitere Zusatztermine am Abend (17:00 bis 19:00 Uhr) Berücksichtigung finden.
Mit dem Standort REWE, Lidl pp. könnten Synergien entstehen (Einkauf/Schadstoffmobil), die die
Frequentierung begünstigen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Zurzeit wird eine Entschädigung von 0,54 € pro Einwohner an die AWA für die Dienstleistung
„Schadstoffsammlung“ gezahlt. Dies entspricht nach Jahresrechnung zum 01.01.2018 einer
Gesamtsumme von 4.741,20 €. Inwiefern sich diese Summe ändert, kann wohl erst dann gesagt
werden, wenn die Neuorganisation abgeschlossen und mit den entsprechenden Kosten hinterlegt
ist.
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Seitens der Verwaltung wird eine Neuordnung entsprechend der obenstehenden Ausführungen
vorgeschlagen. Auch wenn die Sammlungshäufigkeit eingeschränkt wird, ist durch die geplante
Erweiterung des Angebotes am ELC in Horm ein adäquater Ersatz, auch zu bürgerfreundlichen
Zeiten, seitens der AWA beabsichtigt. Wie die Zeiten im Einzelnen ausfallen, muss jedoch
abgewartet werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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