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Beschlussvorlage (Neuorganisation der Schadstoffsammlung ab 2019)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
163 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
07.05.18, 16:00
Aktualisiert
07.05.18, 16:00
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 17.05.2018 71/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Frau Gerold/Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 721.59 27.04.2018 TOP-Nr. öffentlich 4 Neuorganisation der Schadstoffsammlung ab 2019 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt den seitens der Verwaltung erarbeiteten Vorschlag der AWA zuzuleiten. Die Verwaltung soll über den weiteren Fortgang der Angelegenheit berichten. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91111 € Sachverhalt: Die AWA ist an die Gemeinde herangetreten und hat die zwingende Neuorganisation der Schadstofferfassung ab 2019 vorgetragen. Auf die als Anlage 1 beigefügte Präsentation wird verwiesen. Die Präsentation lässt sich wie folgt kurz umreißen: Das alte System wurde Anfang der 90er Jahre von der Vorgänger-Firma Braun & Trienekens übernommen. Es wurden keine Änderungen oder Anpassungen durchgeführt. - Seite 1 von 3 - Seite 1: Der Anteil der Dispersionsfarbe hat sich so gut wie verdoppelt (jetzt 348 to/anno). Die Dispersionsfarbe wird jedoch nicht mehr zu den Schadstoffen gezählt. Der richtige Umgang wäre somit Farbreste aushärten zu lassen, den Farbeimer in den Restmüll auszuschlagen und den leeren Eimer in den „gelben Sack“ zu geben. Seite 3: Der zeitliche Faktor wird an einem Beispiel konkretisiert. Einer hohen Rüstzeit steht nur eine relativ geringe Sammelzeit gegenüber. Seite 4: Das erforderliche Personal, welches das Schadstoffmobil besetzt, besteht grundsätzlich aus dem Fahrer und einer Fachkraft (Chemielaborant). Mittlerweile musste aufgrund der großen Mengen Dispersionsfarbe ein weiteres Fahrzeug mit Fahrer zur Verfügung gestellt werden. Der alte Fahrzeugbestand muss erneuert werden. Die Diesel-Problematik in Bezug auf Fahrverbote und Umweltzonen kann nicht außer Acht gelassen werden. Seite 5: Die neue Konzeption beinhaltet zwei Schwerpunkte. Die Dispersionsfarbe kann zukünftig am ELC in Horm zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Die Standorte, die das Schadstoffmobil anfährt, bleiben dem Grunde nach bestehen, werden aber nur noch zweimal im Jahr angefahren. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Anzahl der Sammlungen sich um 50 % reduziert. Unter Bezugnahme auf den Abfallkalender (siehe Anlage 2) wurde seitens der Verwaltung der folgende Organisationsvorschlag erarbeitet, der der AWA zugesendet werden soll: Aufgrund der Nähe zum ELC in Horm können Anlieferungen aus den Gemeindeteilen Gey, Horm, Straß und Schafberg unmittelbar beim ELC in Horm erfolgen. Eine Schadstoffsammlung mittels Schadstoffmobil scheint aufgrund der räumlichen Nähe entbehrlich. Bezirk 1: Für Vossenack, Raffelsbrand und Simonskall werden zwei Termine, ein Termin im 1. Halbjahr und ein Termin im 2.Halbjahr, angeboten. Bezirk 2: Für Brandenberg und Bergstein werden ebenfalls zwei Termine, ein Termin im 1. Halbjahr und ein Termin im 2. Halbjahr, angeboten, wobei die beiden Ortsteile abwechselnd angefahren werden. Für Zerkall sollten ebenfalls zwei Termine, wie oben im 1. Halbjahr und 2. Halbjahr, angeboten werden. Für Kleinhau, Großhau und Hürtgen sollten in Kleinhau „Zum Steinbruch“ (REWE, Lidl) sechs Termine angeboten werden. Davon jeweils zwei Termine parallel zu den beiden HalbjahresTerminen von Bezirk 1 und Bezirk 2. Dies entspräche dann vier Terminen. Zusätzlich sollen noch zwei weitere Zusatztermine am Abend (17:00 bis 19:00 Uhr) Berücksichtigung finden. Mit dem Standort REWE, Lidl pp. könnten Synergien entstehen (Einkauf/Schadstoffmobil), die die Frequentierung begünstigen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Zurzeit wird eine Entschädigung von 0,54 € pro Einwohner an die AWA für die Dienstleistung „Schadstoffsammlung“ gezahlt. Dies entspricht nach Jahresrechnung zum 01.01.2018 einer Gesamtsumme von 4.741,20 €. Inwiefern sich diese Summe ändert, kann wohl erst dann gesagt werden, wenn die Neuorganisation abgeschlossen und mit den entsprechenden Kosten hinterlegt ist. - Seite 2 von 3 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Seitens der Verwaltung wird eine Neuordnung entsprechend der obenstehenden Ausführungen vorgeschlagen. Auch wenn die Sammlungshäufigkeit eingeschränkt wird, ist durch die geplante Erweiterung des Angebotes am ELC in Horm ein adäquater Ersatz, auch zu bürgerfreundlichen Zeiten, seitens der AWA beabsichtigt. Wie die Zeiten im Einzelnen ausfallen, muss jedoch abgewartet werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -