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Beschlusstext (Neubesetzung der Delegiertenversammlung bzw. des Verbandsrates des Erftverbandes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
07.05.18, 12:02
Aktualisiert
07.05.18, 12:02
Beschlusstext (Neubesetzung der Delegiertenversammlung bzw. des Verbandsrates des Erftverbandes)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.04.2018 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 18 Neubesetzung der Delegiertenversammlung bzw. des Verbandsrates des Erftverbandes Der Kreistag beschließt: 1. Der Kreistag entsendet aufgrund der vollen Beitragseinheiten Herrn Hans Schmitz in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes. 2. Der Kreistag beschließt für die Mitgliedergruppe 4 – Kreise – entsprechend der Beitragsteileinheiten einen einheitlichen Wahlvorschlag wie folgt: a) Der Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis-Neuss und der Kreis Euskirchen entsenden für ihre vollen Beitragseinheiten je 1 Delegierten. b) Die zwei zu wählenden Delegierten stellen der Kreis Düren und der Rhein-Sieg-Kreis mit jeweils 1 Delegiertensitz, damit jeder Kreis in der Delegiertenversammlung vertreten ist. c) Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Delegierten stellen die beiden beitragsstärksten Kreise den 1. und 2. Nachfolger, demnach 1. Nachfolger vom Rhein-Erft-Kreis und 2. Nachfolger vom Kreis Euskirchen. Als 2. Nachfolger benennt der Kreis Euskirchen Herrn Karsten Stickeler. d) Aufgrund des vereinbarten Rotationsverfahrens stellen die drei beitragsstärksten Mitglieder Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen und Rhein-Kreis-Neuss das Mitglied im Verbandsrat. Für die kommende Legislaturperiode stellt der Rhein-Kreis-Neuss das ordentliche Mitglied und der Kreis Euskirchen das stellvertretende Mitglied. Der Kreis Euskirchen benennt als stellvertretendes Mitglied im Verbandsrat Herrn Andreas Schulte. Abstimmungsergebnis: Einstimmig D 46/2018