Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
169 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
07.05.18, 16:00
Aktualisiert
07.05.18, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
17.05.2018
72/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/1
Frau Gerold und
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 721.18
27.04.2018
TOP-Nr.
öffentlich
5
Einführung von Windelsäcken
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die
Einführung von Windelsäcken zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter folgenden Voraussetzungen:
1.
Für die ersten drei Lebensjahre wird auf Antrag für jedes Kind monatlich ein kostenloser
Windelsack (ca. 60 l)/ zwei kostenlose Windelsäcke (ca. 30 l) zur Verfügung gestellt
2.
Es wird der gesamte Bedarf für ein Jahr/ für ein halbes Jahr/ für drei Monate/ monatlich
ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt im Rathaus im Bürgerbüro.
3.
Bei pflegebedürftigen Personen wird wie unter Punkt 2 verfahren. Ein ärztliches Attest über die
das Erfordernis der Nutzung von Seniorenwindeln ist als Nachweis beizubringen.
Die Einführung der Windelsäcke erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91111
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Siehe Sachverhalt €
Sachverhalt:
Unter Bezug auf die Niederschrift zur 49. Ratssitzung am 26.04.2018 TOP 2, werden die mündlich
vorgetragenen Fakten hier schriftlich wiedergegeben:
Grundsätzlich ist eine Lösung über „Säcke“ oder über „Tonnen“ möglich. Bei der Ausgabe von
Säcken könnte man sich im Bereich der „Entgelte“ bewegen, wenn eine abweichende
Handhabung als bei den Beistellsäcken erfolgt. Andernfalls bewegt man sich ebenso im Bereich
der „(Müll-)Gebühren“, wie in jedem Fall bei der Ausgabe von Tonnen.
Grundsätzlich stellen sich drei Lösungsmöglichkeiten zur abschließenden Diskussion:
A) Windelsäcke
Nachfolgende Kosten fallen bei der Lösung mittels Säcke (60 l) an:
ca. 3.600 Säcke pro Jahr kosten 2,20 €
= 7.999,00 €
ca. 3.600 Säcke x 0,73 € (Abfuhrkosten)
= 2.639,00 €
Gesamtkosten
ca. 10.600,00 €
verteilt auf ca. 3.600 Müllgefäße im gesamten Gemeindegebiet = ca. 2,94 €/Kostenerhöhung/Müllgefäß
B) Windeltonne
Nachfolgende Kosten fallen bei der Lösung mittels „Windeltonne“ an:
ca. 350 Tonnen x 0,24 € (Tonnenmiete)
= 999,60 €/Jahr
ca. 350 Tonnen x 0,73 € (Abfuhrkosten)
= 3.048,44 €/Jahr
Gesamtkosten
ca. 4.000,00 €
Verteilt auf ca. 3600 Müllgefäße im gesamten Gemeindegebiet = 1,11 €/Kostenerhöhung/Müllgefäß
Hinzu kommt eine Tauschgebühr (zustellen der Tonne durch das Abfallunternehmen und
einsammeln nach dem festgelegten Ablauf von z. B. 3 Jahren) von 93,91 € pro Tonne, welche bei
350 Tonnen einem Betrag in Höhe von 32.870,00 € entspricht.
C) Volumenerhöhung
Nachfolgende Kosten fallen bei der Erhöhung des bestehenden Tonnenvolumens an:
Keine zusätzliche Tonnenmiete
Keine zusätzlichen Abfuhrkosten
=
=
0,00 €/Jahr
0,00 €/Jahr
für die Fälle, in denen das Tonnenvolumen von 60 l auf 120 l erhöht würde.
In den Fällen, in denen eine Volumenerhöhung nur durch eine zusätzliche Tonnen realisiert
werden kann müssen die
zusätzliche Tonnenmiete von 0,24 €/Tonne* und die
zusätzlichen Abfuhrkosten von 0,73 € */Monat
Berücksichtigung finden.
Hierbei handelt es sich um die Fälle, in denen das Tonnenvolumen von 120 l um eine zusätzliche
Tonne von 60 l ergänzt wird, da es eine 180 l Tonne nicht gibt und der Schritt zur 240 l nicht mehr
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im Verhältnis zum Wechsel 60 l in 120 l steht. * Die Anzahl dieser Fälle ist nur mit einem erhöhten
Aufwand feststellbar.
Hinzu kommt auch hier eine Tauschgebühr (zustellen der Tonne durch das Abfallunternehmen
und einsammeln nach dem festgelegten Ablauf von z. B. 3 Jahren) von 93,91 € pro Tonne, welche
bei einem Betrag in einer schwerlich zu beziffernden Höhe liegen wird.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Grds. sind nur ergebnisneutrale Auswirkungen zu erwarten, da man sich entweder im Bereich der
Entgelte oder im Bereich der Gebühren bewegt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität der Nutzung von Säcken sind grundsätzlich nicht
wegzudenken. Eine Rückfrage bei einer ähnlich gelegenen Kommune wie die Gemeinde
Hürtgenwald aus der Städteregion Aachen, die die Windelsäcke im Jahr 2009 eingeführt hat,
ergab, dass dort keine Probleme bekannt sind, die durch Aufreißen der Säcke von wilden Tieren
verursacht wurden. Die verwaltungsmäßige Abarbeitung „Säcke“ ist jedoch viel einfacher, da man
sich finanztechnisch außerhalb des „Gebührenhaushalts Müll“ bewegt. Eine sofortige Einführung
wäre somit ebenfalls denkbar. Ferner kann die Ausgabe auf Anforderung (persönliche Vorsprache
mit Nachweis) erfolgen und muss letztendlich nur vermerkt werden.
Die Nutzung von Tonnen stellt aus Praktikabilitätsgründen sicherlich die bessere Alternative dar;
erfordert aber auch eine zusätzliche Überwachung der Ausgabe und der Einholung der Tonne z.
B. mittels Excel-Liste. Hier wird seitens der Finanzverwaltung ein zusätzlicher personeller Aufwand
gesehen, der sich ebenfalls in der Betrachtung der anfallenden Kosten bei dieser Lösung in der
finanziellen Berechnung der Kosten wiederfinden müsste. Aufgrund der zu klärenden
gebührenrechtlichen Fragen, wäre eine Einführung grundsätzlich sofort durchführbar jedoch
müsste eine Nachkalkulation erfolgen mit einhergehender Anpassung der Gebührensatzung.
Die Lösung der Volumenerhöhung wird seitens der Kämmerei als äußerst problematisch
betrachtet, da eine rechtssichere Gebührenkalkulation zurzeit nicht zuverlässig in Aussicht gestellt
werden kann.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages mit
der Fa. Drekopf Windelsäcke einzuführen. Eine sofortige Umsetzung ist möglich. Die
administrative Abwicklung ist einfach und unkompliziert. Die Sackgröße kann noch bestimmt
werden ( 60 l-Sack oder 2 x 30 l-Sack). Erfahrungswerte hinsichtlich der Akzeptanz und
Auslastung können gesammelt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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