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Beschlussvorlage (Einführung von Windelsäcken)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
169 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
07.05.18, 16:00
Aktualisiert
07.05.18, 16:00
Beschlussvorlage (Einführung von Windelsäcken) Beschlussvorlage (Einführung von Windelsäcken) Beschlussvorlage (Einführung von Windelsäcken)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 17.05.2018 72/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Frau Gerold und Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 721.18 27.04.2018 TOP-Nr. öffentlich 5 Einführung von Windelsäcken Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Einführung von Windelsäcken zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter folgenden Voraussetzungen: 1. Für die ersten drei Lebensjahre wird auf Antrag für jedes Kind monatlich ein kostenloser Windelsack (ca. 60 l)/ zwei kostenlose Windelsäcke (ca. 30 l) zur Verfügung gestellt 2. Es wird der gesamte Bedarf für ein Jahr/ für ein halbes Jahr/ für drei Monate/ monatlich ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt im Rathaus im Bürgerbüro. 3. Bei pflegebedürftigen Personen wird wie unter Punkt 2 verfahren. Ein ärztliches Attest über die das Erfordernis der Nutzung von Seniorenwindeln ist als Nachweis beizubringen. Die Einführung der Windelsäcke erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91111 - Seite 1 von 3 - Siehe Sachverhalt € Sachverhalt: Unter Bezug auf die Niederschrift zur 49. Ratssitzung am 26.04.2018 TOP 2, werden die mündlich vorgetragenen Fakten hier schriftlich wiedergegeben: Grundsätzlich ist eine Lösung über „Säcke“ oder über „Tonnen“ möglich. Bei der Ausgabe von Säcken könnte man sich im Bereich der „Entgelte“ bewegen, wenn eine abweichende Handhabung als bei den Beistellsäcken erfolgt. Andernfalls bewegt man sich ebenso im Bereich der „(Müll-)Gebühren“, wie in jedem Fall bei der Ausgabe von Tonnen. Grundsätzlich stellen sich drei Lösungsmöglichkeiten zur abschließenden Diskussion: A) Windelsäcke Nachfolgende Kosten fallen bei der Lösung mittels Säcke (60 l) an: ca. 3.600 Säcke pro Jahr kosten 2,20 € = 7.999,00 € ca. 3.600 Säcke x 0,73 € (Abfuhrkosten) = 2.639,00 € Gesamtkosten ca. 10.600,00 € verteilt auf ca. 3.600 Müllgefäße im gesamten Gemeindegebiet = ca. 2,94 €/Kostenerhöhung/Müllgefäß B) Windeltonne Nachfolgende Kosten fallen bei der Lösung mittels „Windeltonne“ an: ca. 350 Tonnen x 0,24 € (Tonnenmiete) = 999,60 €/Jahr ca. 350 Tonnen x 0,73 € (Abfuhrkosten) = 3.048,44 €/Jahr Gesamtkosten ca. 4.000,00 € Verteilt auf ca. 3600 Müllgefäße im gesamten Gemeindegebiet = 1,11 €/Kostenerhöhung/Müllgefäß Hinzu kommt eine Tauschgebühr (zustellen der Tonne durch das Abfallunternehmen und einsammeln nach dem festgelegten Ablauf von z. B. 3 Jahren) von 93,91 € pro Tonne, welche bei 350 Tonnen einem Betrag in Höhe von 32.870,00 € entspricht. C) Volumenerhöhung Nachfolgende Kosten fallen bei der Erhöhung des bestehenden Tonnenvolumens an: Keine zusätzliche Tonnenmiete Keine zusätzlichen Abfuhrkosten = = 0,00 €/Jahr 0,00 €/Jahr für die Fälle, in denen das Tonnenvolumen von 60 l auf 120 l erhöht würde. In den Fällen, in denen eine Volumenerhöhung nur durch eine zusätzliche Tonnen realisiert werden kann müssen die zusätzliche Tonnenmiete von 0,24 €/Tonne* und die zusätzlichen Abfuhrkosten von 0,73 € */Monat Berücksichtigung finden. Hierbei handelt es sich um die Fälle, in denen das Tonnenvolumen von 120 l um eine zusätzliche Tonne von 60 l ergänzt wird, da es eine 180 l Tonne nicht gibt und der Schritt zur 240 l nicht mehr - Seite 2 von 3 - im Verhältnis zum Wechsel 60 l in 120 l steht. * Die Anzahl dieser Fälle ist nur mit einem erhöhten Aufwand feststellbar. Hinzu kommt auch hier eine Tauschgebühr (zustellen der Tonne durch das Abfallunternehmen und einsammeln nach dem festgelegten Ablauf von z. B. 3 Jahren) von 93,91 € pro Tonne, welche bei einem Betrag in einer schwerlich zu beziffernden Höhe liegen wird. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Grds. sind nur ergebnisneutrale Auswirkungen zu erwarten, da man sich entweder im Bereich der Entgelte oder im Bereich der Gebühren bewegt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität der Nutzung von Säcken sind grundsätzlich nicht wegzudenken. Eine Rückfrage bei einer ähnlich gelegenen Kommune wie die Gemeinde Hürtgenwald aus der Städteregion Aachen, die die Windelsäcke im Jahr 2009 eingeführt hat, ergab, dass dort keine Probleme bekannt sind, die durch Aufreißen der Säcke von wilden Tieren verursacht wurden. Die verwaltungsmäßige Abarbeitung „Säcke“ ist jedoch viel einfacher, da man sich finanztechnisch außerhalb des „Gebührenhaushalts Müll“ bewegt. Eine sofortige Einführung wäre somit ebenfalls denkbar. Ferner kann die Ausgabe auf Anforderung (persönliche Vorsprache mit Nachweis) erfolgen und muss letztendlich nur vermerkt werden. Die Nutzung von Tonnen stellt aus Praktikabilitätsgründen sicherlich die bessere Alternative dar; erfordert aber auch eine zusätzliche Überwachung der Ausgabe und der Einholung der Tonne z. B. mittels Excel-Liste. Hier wird seitens der Finanzverwaltung ein zusätzlicher personeller Aufwand gesehen, der sich ebenfalls in der Betrachtung der anfallenden Kosten bei dieser Lösung in der finanziellen Berechnung der Kosten wiederfinden müsste. Aufgrund der zu klärenden gebührenrechtlichen Fragen, wäre eine Einführung grundsätzlich sofort durchführbar jedoch müsste eine Nachkalkulation erfolgen mit einhergehender Anpassung der Gebührensatzung. Die Lösung der Volumenerhöhung wird seitens der Kämmerei als äußerst problematisch betrachtet, da eine rechtssichere Gebührenkalkulation zurzeit nicht zuverlässig in Aussicht gestellt werden kann. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages mit der Fa. Drekopf Windelsäcke einzuführen. Eine sofortige Umsetzung ist möglich. Die administrative Abwicklung ist einfach und unkompliziert. Die Sackgröße kann noch bestimmt werden ( 60 l-Sack oder 2 x 30 l-Sack). Erfahrungswerte hinsichtlich der Akzeptanz und Auslastung können gesammelt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -