Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
07.05.18, 12:02
Aktualisiert
07.05.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.04.2018 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Stellenplan 2018
TOP
V 416/2018
1. Ergänzun
g
Erweiterung des Stellenplanes 2018 um eine Stelle im
Bereich Schwerbehindertenrecht
Im Bereich Schwerbehindertenrecht wurde zur Sicherung des
Wissenstransfers und
–managements eine Geschäftsprozesserhebung durchgeführt. In
diesem Zusammenhang wurden sowohl Abläufe als auch
Fallzahlen zusammengestellt und erhoben. Zum einen wurde
dabei festgestellt, dass bei derzeit ca. 7.000 Fällen jede*r
Sachbearbeiter*in (5,5 Stellen) jährlich ca. 1.270 Fälle bearbeiten
muss und somit täglich nahezu sechs Fälle vollständig bearbeiten
und abschließen müsste. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der
Vormittag aufgrund der Sprechstunden durch persönliche
Vorsprachen und Telefonate nur zu einem kleinen Teil als
Bearbeitungszeit angerechnet werden kann. Zum anderen hat die
Erhebung deutlich gemacht, dass die Sachbearbeitung durch
sehr komplexe Abläufe geprägt ist, da in der Regel viele Stellen
mit der Bearbeitung befasst sind bis der Vorgang zum Abschluss
gebracht werden kann (Amtsärzte, Gutachter, Bezirksregierung
etc.)
Insgesamt ist festzustellen, dass in diesem Bereich eine sehr
hohe Belastung vorliegt und diverse Beschwerden auch die
langen Bearbeitungszeiten, insbesondere im Tätigkeitsfeld des
gehobenen Dienstes (Widersprüche, Nachprüfungen etc.)
widerspiegeln. Dies wurde auch durch den letzten
Benchmarkingbericht der Bezirksregierung Münster bestätigt, aus
dem Bearbeitungszeiten für den genannten Bereich im
Durchschnitt von ca. 6 Monaten hervorgehen.
Das vom Land anhand der Fallzahlen für die Bearbeitung
zugrunde gelegte, optimierte Stellensoll von 8,38 Stellen
(derzeitiges Ist 8,069 Stellen) berücksichtigt zudem nicht, dass
eine Person in der Sachbearbeitung chronisch erkrankt ist, was
zu erhöhten Ausfallzeiten führt und eine weitere Person, die vom
Land übernommen wurde, aufgrund ihrer Qualifikation nicht in der
Sachbearbeitung, sondern im Bereich Registratur (einfache
Tätigkeiten) eingesetzt werden muss. Aus diesem Grund kann
diese Stelle mit einem kw-Vermerk versehen werden, dessen
Realisierung derzeit 2021 zu erwarten ist.
Vergleicht man im Haushalt die tatsächlichen Personal- und
Sachkosten mit den entsprechenden Landeserstattungen
(Belastungsausgleich und Fallpauschale zur Beweiserhebung),
so ergibt sich in 2016 und 2017 jeweils ein Überschuss in Höhe
von rund 80.000 € bzw. 150.000 €. Zwar ist eine Anpassung der
Fallpauschale, die 2014 auf 63,50 € festgesetzt wurde und alle
drei Jahre angepasst werden soll, für 2018 denkbar, allerdings ist
davon auszugehen, dass diese nicht herabgesetzt wird. Somit ist
zu erwarten, dass für den Kreis keine nennenswerten
zusätzlichen Kosten durch die Einrichtung dieser Stelle sowie der
Stelle Assistenzkraft Schwerbehindertenrecht in der Abt. 53
entstehen werden.
Für den Bereich Schwerbehindertenrecht soll daher der
Stellenplan der tariflich Beschäftigten in der Entgeltgruppe
9c um 1,0 Stelle erweitert werden.
Die EG 9c weist damit 19,57 Stellen aus, die
Gesamtstellenmehrung beträgt somit 10,68 Stellen.