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Beschlusstext (Windpark auf der Königshovener Höhe hier: Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
07.05.18, 18:01
Aktualisiert
07.05.18, 18:01
Beschlusstext (Windpark auf der Königshovener Höhe
hier: Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Bedburg) Beschlusstext (Windpark auf der Königshovener Höhe
hier: Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Bedburg)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 24. Sitzung des Rates am Dienstag, den 21.11.2017. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 22:33 Uhr TOP Betreff 6 Windpark auf der Königshovener Höhe hier: Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Bedburg Zunächst erläutert der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Herr Thißen, anhand einer Powerpoint-Präsentation in Ergänzung zur Sitzungsvorlage noch einmal zu den Auswirkungen des Windparks auf den Haushalt der Stadt Bedburg. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Herr Stefan Merx bittet darum, den Ratsmitgliedern möglichst die Gewinn- und Verlustrechnung zur Verfügung zu stellen, um die Sachlage besser verstehen zu können. Zudem hinterfragt er, ob die hohen Kredite zu Problemen bzgl. der städtischen Liquidität führen würden und ob der Windpark tatsächlich positiv zur Haushaltskonsolidierung beitrage. Herr Thißen erklärt, dass die städtische Liquidität nicht beeinträchtigt werde, da die Kreditverpflichtungen unmittelbar aus der Windpark GmbH getragen würden. Weiter erläutert er, dass aktuell keine Gewinne an die Stadt ausgeschüttet würden, weil sodann Steuern gezahlt werden müssten, die den Ausschüttungsbetrag mindern würden. Hinsichtlich der sog. RisikoSzenarien weist er darauf hin, dass die Stadt und die Windpark GmbH mit unterschiedlichen Szenarien planen und rechnen würden. Hierbei lasse sich festhalten, dass die Prognosen der Stadt bislang immer eingehalten worden seien, da es sich dabei im Gegensatz zu den Prognosen der Windpark GmbH um eine konservativere Variante handele. Auf Nachfrage von Herrn Stefan Merx zur möglichen Erweiterung des Windparks teilt der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Herr Thißen mit, dass die Veränderungen im ErneuerbareEnergien-Gesetz eine Prognose schwierig machen würden, während hingegen bzgl. des bereits bestehenden Windparks die Vergütungen für 20 Jahre festgeschrieben seien. Herr Becker dankt für die Erläuterungen in der Sitzungsvorlage sowie durch Herrn Thißen. Er bittet darum, Herrn Torben Eßer ein Rederecht in der Sache einzuräumen. Es besteht Einvernehmen darüber, nach den Wortmeldungen der Fraktionen den Einwohnern das Wort zu erteilen. Herr Coumanns bedankt sich ebenfalls für die Bereitstellung der Unterlagen und Zahlen im Vorfeld der Haushaltsberatungen und stellt fest, dass der Windpark erheblich zur Entlastung der Bürger beitrage. Auf Nachfrage von Herrn Schnäpp, inwieweit sich die Windparkeinnahmen negativ auf die Höhe der Landeszuweisungen auswirken würden, erklärt Kämmerer Baum, dies sei lediglich bei den Zuweisungen im Bereich der Gewerbesteuer nachteilig, da dies die entsprechenden Zuweisungen mindere. Herr vom Berg stellt ebenfalls fest, dass der Windpark ein Erfolgsmodell sei. Im übrigen weist er darauf hin, dass die gegebenenfalls zu zahlenden Steuern dem Bürger an anderer Stelle zu Gute kämen. Eine Nachfrage von Kämmerer Baum an den Stadtverordneten Stefan Merx führt schließlich zu der einvernehmlichen Feststellung, dass die Prognosen für das Jahr 2017 im Soll seien. Zwischen 19:03 und 19:10 Uhr wird die Sitzung sodann einvernehmlich unterbrochen, um den Einwohnern die Gelegenheit zu geben, Fragen zur Thematik zu stellen. Herr Torben Eßer, Neue Bergstraße 45, erklärt zunächst, dass die von ihm zuvor per Email eingereichten Fragestellungen durch die Ausführungen der Verwaltung hinreichend beantwortet seien. Hinsichtlich seiner Frage zu einer möglichen Schuldenbremse im Zusammenhang mit der eventuellen Erweiterung des Windparks erläutert Kämmerer Baum, dass hier zunächst eine politische Entscheidung erforderlich sei, die sodann der Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises zur Genehmigung vorgelegt werden müsse. Kämmerer Baum führt aus, dass eine Windparkerweiterung auch nach den neuen Kriterien wirtschaftlich sein könne. Derzeit führe man Gespräche mit der Fa. innogy darüber, ob diese zunächst auch als alleinige Gesellschafterin einer weiteren Windpark GmbH starten würde mit der Option, dass die Stadt hier erst zu einem späteren Zeitpunkt einsteigen könne. Mitteilung: Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, regelmäßig nach Erhalt der testierten Jahresabschlüsse der innogy Windpark Bedburg Gesellschaften über die wirtschaftliche Entwicklung des Projektes den Stadtrat zu informieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 21.11.2017 Seite 2