Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
95 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
07.05.18, 12:02
Aktualisiert
07.05.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.04.2018 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
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Haushaltssatzung 2018: Beteiligung der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW
V 403/2018
1. Ergänzun
g
Die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden werden zur
Kenntnis genommen. Der Kreistag beschließt über die damit
eingereichten Einwendungen der Städte und Gemeinden wie
folgt:
1. Stellungnahme der Gemeinde Nettersheim vom 18.12.2017
Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen
generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der
Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der
Umlagesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die
Vergangenheit ebenso wie aktuell.
Die Haushaltsaufstellung ist nicht von pessimistischen Annahmen
geprägt. Es ist und bleibt das generelle Ziel des Kreises,
realistische Planungen zu verabschieden. Wie bei den Städten
und Gemeinden ist auch beim Kreis zu konstatieren, dass die
Abweichungen in den Jahresabschlüssen unterschiedlich
ausfallen. Soweit daraus beim Kreis Erhöhungen der
Ausgleichsrücklage resultieren, werden diese im möglichen und
vertretbaren Umfang zur Reduzierung der Kreisumlage
eingesetzt.
Der Anregung, die Kosten des ÖPNV nicht über die differenzierte
Kreisumlage, sondern ausschließlich über die allgemeine
Kreisumlage umzulegen, wird nicht gefolgt. Die unterschiedliche
Ausgestaltung des Verkehrsangebotes im Kreisgebiet spricht
durchaus für eine differenzierte Umlage. Die bisherige Praxis in
der Anwendung der differenzierten ÖPNV-Umlage hat eine
regulierende Wirkung gezeigt: Da sich eine Ausweitung des
Verkehrsangebotes in einer Kommune unmittelbar auf den
Umlageanteil dieser auswirkt, kommt es nicht zu überzogenen
Wünschen.
Gleichwohl
bleibt
bei
dem
bisherigen
Umlageschlüssel der Solidargedanke, der der allgemeinen
Kreisumlage innewohnt, nicht völlig unberücksichtigt. 15% des
ÖPNV-Defizits werden innerhalb der differenzierten Kreisumlage
gemäß der allgemeinen Kreisumlagegrundlagen abgerechnet.
2. Stellungnahme der Gemeinde Dahlem vom 20.12.2017
Über die Kenntnisnahme hinaus stellt der Kreistag fest, dass es
das Ziel des Kreises Euskirchen ist und bleibt, die Umlagen so
niedrig wie möglich festzusetzen.
3. Stellungnahme der Stadt Zülpich vom 21.12.2017
Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen
generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der
Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der
Umlagesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die
Vergangenheit ebenso wie aktuell.
Eine „unzulässige Überschussbewirtschaftung“ wird mit dem
Kreishaushalt nicht gefördert. Es ist und bleibt das generelle Ziel
des Kreises, realistische Planungen zu verabschieden. Wie bei
den Städten und Gemeinden ist auch beim Kreis zu konstatieren,
dass
die
Abweichungen
in
den
Jahresabschlüssen
unterschiedlich ausfallen. Soweit daraus beim Kreis Erhöhungen
der Ausgleichsrücklage resultieren, werden diese im möglichen
und vertretbaren Umfang zur Reduzierung der Kreisumlage
eingesetzt.
Es ist das grundsätzliche Ziel des Kreises, die Umlagen so
niedrig wie möglich festzusetzen. Diese Ziele werden auch bei
einer etwaigen Rücknahme der SGB-XII-Delegation und bei der
Entscheidung über eine Kreishauserweiterung nicht aus den
Augen gelassen.
Der Forderung auf Modifizierung des Verteilungsschlüssels bei
der ÖPNV-Umlage wird nicht gefolgt.
Die Linie 298 erfüllt auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen
ausschließlich örtliche Funktionen. Sie bedient die Zülpicher
Ortsteile Dürscheven, Enzen, Ülpenich, Lövenich, Lüssem,
Nemmenich, Geich und Füssenich und dient insbesondere der
Bedienung der Schulstandorte Euskirchen und Zülpich. Als
durchgängige Verbindung zwischen den Kreisstädten Düren und
Euskirchen wird diese Linie schon aufgrund ihrer langen Fahrtzeit
(1 Std 20 min) nicht genutzt.
Die Linie SB 98 weist eine geringere Fahrtzeit zwischen den
Kreisstädten (55 min) aus. Fahrgastzählungen und -befragungen
belegen aber auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen ebenfalls
eine überwiegend örtliche Funktion. So wird die Linie
insbesondere als schnelle Verbindung zwischen Euskirchen und
Zülpich (18 min) genutzt. 42 % der Fahrten finden nur auf dem
Kreisgebiet Euskirchen statt und 25 % der Fahrten sind
grenzüberschreitend (z.B. von Zülpich nach Vettweiß). Nur 10 %
der Fahrgäste nutzen die Verbindung, um direkt von Euskirchen
nach Düren zu fahren.
Bei beiden Linien ist somit nicht zu begründen, dass diese Linien
in erster Linie überregionale Funktionen erfüllen. Es handelt sich
eindeutig nicht um „Transitstrecken zwischen Euskirchen und
Düren“.
Die Tatsache, dass die Linien 298 und SB 98 zwischen zwei
Kreisstädten verlaufen, beeinflusst im Übrigen nicht den Umfang
der ÖPNV-Leistungen, belastet somit die Stadt Zülpich nicht in
besonderem Maße.
4. Stellungnahme der Stadt Schleiden vom 29.12.2017
Zur grundsätzlichen Kritik am Benehmensverfahren wird wie in
der
Vergangenheit
darauf
hingewiesen,
dass
die
Verfahrensänderung vom Gesetzgeber beschlossen und vom
Städteund
Gemeindebund
verursacht
wurde.
Das
Benehmensschreiben folgt den gesetzlich normierten Pflichten
und enthält alle wesentlichen Informationen zur Kreisumlage.
Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen
generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der
Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der
Umlagesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die
Vergangenheit ebenso wie aktuell. Der Abwägungsprozess
beinhaltet sowohl die finanzielle Situation der Städte und
Gemeinden auf der einen wie auch den durch Kreisaufgaben
verursachten Bedarf auf der anderen Seite.
Die Konsolidierungsmaßnahmen der Städte und Gemeinden
werden keinesfalls negiert. Wenn aber gleichzeitig eine
Erwartungshaltung zu gleichwertigen Anstrengungen formuliert
wird, darf nicht verkannt werden, dass sich der Kreis ebenso
verhalten hat und auch weiter verhält, bekanntermaßen aber
auch äußeren Zwängen unterliegt, die die kreisseitigen
Einsparbemühungen unterlaufen. Es sei insbesondere darauf
hingewiesen, dass der Kreis mittels mehrmaliger Aufgabenkritik
und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die
Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden jedoch
angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach
außen sichtbar. Es sei ferner erwähnt, dass Aufgabenkritik eine
Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit Jahrzehnten stellt.
Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu,
dass die anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale
deutlich gesunken sind.
Der Kreis Euskirchen stellt sich selbstverständlich dem Vergleich
mit anderen Kreisen. Die Ergebnisse der jüngsten Prüfung der
Gemeindeprüfungsanstalt belegen die im Vergleich niedrige
Kreisumlage.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass alle Ebenen aufgerufen sind,
durch eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung die
Lasten für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu
halten. Für den Kreis Euskirchen ist auch mit Blick auf den
Landesvergleich festzustellen, dass dies über vielfältige
Bemühungen
und
Konsolidierungsanstrengungen
bisher
gelungen ist. Gleichwohl ist und bleibt dies eine Daueraufgabe,
um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.
5. Stellungnahme der Gemeinde Kall vom 02.01.2018
Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen
generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der
Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der
Umlagesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die
Vergangenheit ebenso wie aktuell. Der Abwägungsprozess
beinhaltet sowohl die finanzielle Situation der Städte und
Gemeinden auf der einen wie auch den durch Kreisaufgaben
verursachten Bedarf auf der anderen Seite.
Im Hinblick auf die besondere Bezuschussung gemeindeeigener
Kindertagesstätten ist es nicht beabsichtigt, die bisherige
Handhabung zu verändern.
6. Stellungnahme
03.01.2018
der
Gemeinde
Blankenheim
vom
Anders als dargestellt wurden auch in der Vergangenheit die
Stellungnahmen der Städte und Gemeinden nicht nur zur
Kenntnis genommen, sondern flossen im Rahmen des
Abwägungsprozesses in die Entscheidungen des Kreistages
insbesondere bei der Verabschiedung der Haushaltssatzung
sowie der damit verbundenen Festsetzung der Umlagesätze ein.