Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
256 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
07.05.18, 12:02
Aktualisiert
08.05.18, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.04.2018 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
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Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das
Haushaltsjahr 2018 – 1. Veränderungsliste
V 404/2018
1. Ergänzun
g
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises
Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 in der Fassung der
Anlage 1 zur Z 8 / V 404/2018.
Begründung:
Nach Abschluss der Vorberatungen in den Fachausschüssen
wird anliegend die 1. Veränderungsliste zum Haushalt 2018
vorgelegt.
Zu den wesentlichen Änderungen (in gerundeter Form)
gegenüber
dem
Haushaltsentwurf
(HHE)
zählen
im
Ergebnishaushalt (- = Verschlechterung ggü. HHE, + =
Verbesserung):
Allgemeine Umlage
Leistungen bei Behinderung
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Ausgleichsleistung Wohngeldersparnis
Leistungsbeteiligung flüchtlingsbedingte Kosten der Unterkunft
Einmalige Leistungen und psychosoziale Betreuung SGB II
Bauunterhaltung
Rettungsdienst: Teilaufholung Gebührendefizit Vorjahr
Insgesamt steigt die Allgemeine Umlage gegenüber dem
Haushaltsentwurf um 330.600 €.
Jugendamtsumlage
Kinderbetreuung (D 48/2018 sowie Verbesserung Elternbeiträge)
Insgesamt steigt die Jugendamtsumlage
Haushaltsentwurf um 1.074.500 €.
Förderschulumlage
Schülerbeförderungskosten
gegenüber
dem
-
Insgesamt steigt die Förderschulumlage
Haushaltsentwurf um 251.800 €.
gegenüber
dem
Das Umlagevolumen ändert sich insgesamt gegenüber dem
Vorjahr damit wie folgt:
Allgemeine Umlage
Jugendamtsumlage
ÖPNV-Umlage
Förderschulumlage
Summe
2017
80.374.800
50.062.100
2.855.500
1.103.900
134.396.300
2018 Diff. 2018/2017
82.921.000
+ 2.546.200
53.339.200
+ 3.277.100
4.348.400
+ 1.492.900
1.592.400
+ 488.500
142.201.000
+ 7.804.700
Die Umlagegrundlagen betragen nach dem endgültigen GFG
2018 252,0 Mio. €. Es ergeben sich folgende Hebesätze:
Allgemeine Umlage
Jugendamtsumlage
Summe
2017
34,94%
21,76%
56,70%
2018 Diff. 2018/2017
32,91%
- 2,03 %-Pkt.
21,17%
- 0,59 %-Pkt.
54,08%
- 2,62 %-Pkt.
Im Investitionshaushalt sind insbesondere Maßnahmen zur
Umsetzung des Medienentwicklungsplans, dessen Finanzierung
über das Förderprogramm Gute Schule 2020 erfolgt, neu
veranschlagt.
Ebenso
erfolgt
die
Anpassung
der
Haushaltsansätze für Investitionszuwendungen zur Förderung
des Ausbaus der Kindertagesbetreuung (Investitionsprogramm
U6), die Veranschlagung von Mitteln zur Beschaffung eines
Messfahrzeugs zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung sowie
die Anpassung der Mittelveranschlagung zum Erwerb von
Rettungswagen.
Im Hinblick auf die noch vom Kreistag zu treffende Entscheidung
über den Leitstellenbau bzw. Kreishausanbau wird eine 2.
Veränderungsliste nachgereicht.