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Beschlusstext (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 – 2. Veränderungsliste)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
136 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
07.05.18, 12:02
Aktualisiert
07.05.18, 12:02
Beschlusstext (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 – 2. Veränderungsliste) Beschlusstext (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 – 2. Veränderungsliste)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.04.2018 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 – 2. Veränderungsliste V 404/2018 2. Ergänzun g Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 in der Fassung der Anlage 1 zur Z 9 / V 404/2018. Begründung: Mit der V 418/2018 wird die Errichtung eines umfassenden Kreishauserweiterungsbaus vorgeschlagen. Es gilt nunmehr, über die 2. Veränderungsliste Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen bereitzustellen, die entsprechende Auftragsvergaben nach Haushaltswirksamkeit ermöglichen. Vorbehaltlich des noch zu fassenden Kreistagsbeschlusses sieht die 2. Veränderungsliste die gegenüber der konventionellen Bauweise höheren Investitionsauszahlungen der Alternative der Holz-Hybrid-Bauweise vor. Sofern sich der Kreistag für die Umsetzung der konventionellen Bauweise entschließt, sind die Investitionsauszahlungsermächtigungen entsprechend der V 418/2018 zu reduzieren. Die Baukostenübersicht der Lösung in Holz-Hybrid-Bauweise beinhaltet Investitionsauszahlungen in Höhe von 34,3 Mio. € einschließlich Leitstellentechnik. Zusammen mit der am 13.12.2017 vom Kreistag bereits beschlossenen Parkflächenerweiterung (siehe V 389/2017) ergibt sich insgesamt ein Mittelbedarf in Höhe von 34.442.000 €. Unter Berücksichtigung der aus dem Haushaltsjahr 2017 zu übertragenden Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 3.832.000 € ergibt sich ein im Haushaltsjahr 2018 sowie den Finanzplanjahren zu veranschlagendes Auszahlungsvolumen in Höhe von 30.610.000 €. Die Aufteilung des Auszahlungsvolumens stellt sich wie folgt dar: Veranschlagung Haushalt 2018 Kostenträger Übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren 2018 2019 2020 2021 Baukosten gesamt 111 19 126 01 127 01 127 02 1.536.000 730.000 394.000 21.000 1.071.000 2.681.000 1.071.000 2.865.000 17.451.000 4.687.000 Die Veranschlagung des Erweiterungsbaus findet ab 2018 zentral beim Produkt 111 19 statt. 2.865.000 17.451.000 4.687.000 28.755.000 Zwischensumme Systemtechnik Leitstelle 126 01 127 01 127 02 403.000 598.000 150.000 630.000 936.000 234.000 350.000 520.000 130.000 525.000 780.000 195.000 83.000 123.000 30.000 1.151.000 1.800.000 1.000.000 1.500.000 236.000 Zwischensumme 5.687.000 Summe 34.442.000 Mit der 2. Veränderungsliste wird ausschließlich die o.g. Aufteilung umgesetzt. Neben der reinen Veranschlagung werden zudem entsprechende Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung geregelt.