Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
136 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
07.05.18, 12:02
Aktualisiert
07.05.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.04.2018 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
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Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das
Haushaltsjahr 2018 – 2. Veränderungsliste
V 404/2018
2. Ergänzun
g
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises
Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 in der Fassung der
Anlage 1 zur Z 9 / V 404/2018.
Begründung:
Mit der V 418/2018 wird die Errichtung eines umfassenden
Kreishauserweiterungsbaus vorgeschlagen. Es gilt nunmehr,
über die 2. Veränderungsliste Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen
bereitzustellen,
die
entsprechende
Auftragsvergaben nach Haushaltswirksamkeit ermöglichen.
Vorbehaltlich des noch zu fassenden Kreistagsbeschlusses sieht
die 2. Veränderungsliste die gegenüber der konventionellen
Bauweise höheren Investitionsauszahlungen der Alternative der
Holz-Hybrid-Bauweise vor. Sofern sich der Kreistag für die
Umsetzung der konventionellen Bauweise entschließt, sind die
Investitionsauszahlungsermächtigungen entsprechend der V
418/2018 zu reduzieren.
Die Baukostenübersicht der Lösung in Holz-Hybrid-Bauweise
beinhaltet Investitionsauszahlungen in Höhe von 34,3 Mio. €
einschließlich Leitstellentechnik. Zusammen mit der am
13.12.2017
vom
Kreistag
bereits
beschlossenen
Parkflächenerweiterung (siehe V 389/2017) ergibt sich insgesamt
ein Mittelbedarf in Höhe von 34.442.000 €. Unter
Berücksichtigung der aus dem Haushaltsjahr 2017 zu
übertragenden Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
3.832.000 € ergibt sich ein im Haushaltsjahr 2018 sowie den
Finanzplanjahren zu veranschlagendes Auszahlungsvolumen in
Höhe von 30.610.000 €.
Die Aufteilung des Auszahlungsvolumens stellt sich wie folgt dar:
Veranschlagung Haushalt 2018
Kostenträger
Übertragene
Ermächtigungen
aus Vorjahren
2018
2019
2020
2021
Baukosten gesamt
111 19
126 01
127 01
127 02
1.536.000
730.000
394.000
21.000
1.071.000
2.681.000
1.071.000
2.865.000 17.451.000
4.687.000
Die Veranschlagung des Erweiterungsbaus findet ab
2018 zentral beim Produkt 111 19 statt.
2.865.000 17.451.000
4.687.000
28.755.000
Zwischensumme
Systemtechnik Leitstelle
126 01
127 01
127 02
403.000
598.000
150.000
630.000
936.000
234.000
350.000
520.000
130.000
525.000
780.000
195.000
83.000
123.000
30.000
1.151.000
1.800.000
1.000.000
1.500.000
236.000
Zwischensumme
5.687.000
Summe
34.442.000
Mit der 2. Veränderungsliste wird ausschließlich die o.g.
Aufteilung umgesetzt. Neben der reinen Veranschlagung werden
zudem entsprechende Verpflichtungsermächtigungen in der
Haushaltssatzung geregelt.