Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
252 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
07.05.18, 12:02
Aktualisiert
07.05.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.04.2018 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
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Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das
Haushaltsjahr 2018 – 3. Veränderungsliste
V 404/2018
3. Ergänzun
g
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises
Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 in der Fassung der
Anlage 1 zur Z 10 / V 404/2018.
Begründung:
Nach aktuellen Meldungen haben sich die Verhandlungsführer
der Tarifvertragsparteien auf Entgeltsteigerungen im öffentlichen
Dienst geeinigt. Da der Tarifabschluss deutlich oberhalb der im
Haushaltsentwurf veranschlagten Personalaufwendungen (1% für
tariflich Beschäftigte) liegt und die Wahrscheinlichkeit hoch ist,
dass dieser von den jeweils zuständigen Gremien akzeptiert wird,
ist es erforderlich, die neuen Erkenntnisse bei der
Verabschiedung über den Haushalt 2018 zu berücksichtigen.
Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, folgende
Einplanungen in Zeile 11 des Ergebnisplans (sowie analog im
Finanzplan) vorzunehmen:
1.
Einplanung 111 33 stellvertretend für alle Produkte, die über die allgemeine
Kreisumlage finanziert werden
2. Einplanung 363 10 stellvertretend für alle Produkte, die über die
Jugendamtsumlage finanziert werden
Summe
Jugendamtsumlage und allgemeine Kreisumlage erhöhen sich
entsprechend.
Auf eine Veränderung drittfinanzierter Bereiche muss aus
Gründen der Kurzfristigkeit verzichtet werden, was mangels
Umlagerelevanz hinnehmbar ist. Die Differenzen bei den
Mehrbelastungen sind verhältnismäßig gering, so dass auf eine
Veränderung aufgrund von Unwesentlichkeit verzichtet wird.
Das Umlagevolumen ändert sich damit insgesamt gegenüber
dem Vorjahr wie folgt:
37
8
45
Allgemeine Umlage
Jugendamtsumlage
ÖPNV-Umlage
Förderschulumlage
Summe
2017
80.374.800
50.062.100
2.855.500
1.103.900
134.396.300
2018
83.291.000
53.419.200
4.348.400
1.592.400
142.651.000
Diff. 2018/2017
+ 2.916.200
+ 3.357.100
+ 1.492.900
+ 488.500
+ 8.254.700
Die Umlagegrundlagen betragen nach dem endgültigen GFG
2018 252,0 Mio. €. Es ergeben sich folgende Umlagesätze:
Allgemeine Umlage
Jugendamtsumlage
Summe
2017
34,94%
21,76%
56,70%
2018
33,05%
21,20%
54,25%
Diff. 2018/2017
- 1,89 %-Pkt.
- 0,56 %-Pkt.
- 2,45 %-Pkt.