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Antrag B90/Grüne (Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
128 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
07.05.18, 12:02
Aktualisiert
23.05.18, 12:07
Antrag B90/Grüne (Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) Antrag B90/Grüne (Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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Kreishaus, Jülicher Ring Postfach 1145 53861 Euskirchen Tel.: 02251-15510/Fax: 02251-15246 e-Mail: gruene-kreistagsfraktion-eu@t-online.de Home: www.gruene-kreistag-eu.de Datum: X Öffentliche Sitzung A 159/2018 25.04.2018 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 07.06.2018 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 Kreistag 11.07.2018 Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Schmitz, auf Initiative von Journalisten des NDR wurden in niedersächsischen Flüssen und Seen multiresistente Keime nachgewiesen. Anlass für diese Nachforschungen war ein unerklärlicher Todesfall. Auf Grund dieser besorgniserregenden Erkenntnis leitet die Landesregierung aber erst für 2019 eine Sonderuntersuchung von Gewässern -auch Badeseen- ein. Dies ist uns deutlich zu spät, da eine potenzielle Gefährdung nicht auszuschließen ist. Weiterhin wurden in NRW bisher keine Anstrengungen zu einer systematischen Kartierung von vor genannten Einträgen in Böden und Gewässern unternommen. Insbesondere sehen wir eine Problematik durch die bei den Analysen der Gewässerproben entdecken Resistenzen auf die so genannten „Reserve-Antibiotika“. Eine Verpflichtung zur Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit sowie einer Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung leitet sich u. a. aus der Badegewässer VO ab. Diesem Grundsatz bitten wir zu entsprechen! -2- Nach den Auswertungen des US-Forschungszentrums CDDEP von Verkaufsdaten von Antibiotika in 76 Ländern zwischen 2000 und 2015, ermittelten diese in dem genannten Zeitfenster einen Anstieg des Verbrauchs von 65%. Immense Zuwächse gab es nicht nur bei den vielfach eingesetzten Wirkstoffen wie Penicillin sondern gerade auch bei den Reserve-Antibiotika, wie Linezolid. Diese finden trotz der bekannten kritischen Situation im medizinischen Bereich in der Tiermast Einsatz. Im Jahr 2030 wird ein Verbrauchsanstieg bis zu 200% erwartet. In Folge war eine Belastung der Umwelt mit pathogenen, antibiotikaresistenten Bakterien zu erwarten, da ein umfangreicher Einsatz von Antibiotika bei großen Tierhaltungen stattfindet. Durch diesen Umgang werden antibiotikaresistente, zoonotische Bakterien erzeugt, die auf mehreren Pfaden zu Menschen gelangen und ggf. zu Erkrankungen sogar mit Todesfolge führen können. Auch im Kreis Euskirchen werden große Tierhaltungen betrieben, so dass ein Eintrag in die Umwelt nicht auszuschließen ist. Dieses Gefährdungspotenzial ist mit Sorge zu sehen. Zudem beunruhigen aktuelle Untersuchungsergebnisse, die über den Wirkmechanismus von Herbiziden, wie Glyphosat, Kreuzresistenzen gegen Antibiotika belegen. In den Patenten ist diese antimikrobielle Aktivität beschrieben. Aber erst jetzt gelingt der Nachweis, dass durch Einsatz dieser Substanzen ein Selektionsdruck in den Böden ausgelöst wird. Zudem gelangen die meisten Einträge in Ställen oder auf Böden letztlich in die Gewässer. Daher beantragen wir die Kreisverwaltung zum Wohl der Bürger*innen und allgemeiner Daseinsvorsorge, zur Durchführung einer zeitnahen kreisweiten Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime Damit verbunden ist die Erstellung eines Beprobungsplanes. Hierüber und über den beauftragten Probennehmer ist der Fachausschuss zu informieren. Wir empfehlen zudem die Untersuchung der Proben in der Technischen Universität Dresden und dem Universitätsklinikums Gießen durchzuführen, die auch der NDR mit der Untersuchung seiner Proben beauftragt hatte. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Grutke -Fraktionsvorsitzender- für die Richtigkeit: gez. Conny Schmid -Fraktionssekretärin-