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Zusatzerläuterung (Entwidmung und Widmung von Wegeflächen in der Gemarkung Eschweiler)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
07.05.18, 16:15
Aktualisiert
07.05.18, 16:15
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.05.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 84-24-05 Nr. der Zusatzerläuterung: 1076-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Rat 08.05.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwidmung und Widmung von Wegeflächen in der Gemarkung Eschweiler __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1076-X/Z-2 1. Sachverhalt: Ergänzend zur bisherigen Korrespondenz, die bereits der Z-1 beigefügt war, ist am 04.05.2018 neuerlich ein Schreiben mit Äußerungen zur avisierten Entwidmung eingegangen. In diesem - als Anlage beigefügten - Schreiben bezieht man sich u. a. auf das Schreiben des KNU e. V. Euskirchen vom 14.04.2018 und folgert daraus ein Entwidmungsverbot. Das zitierte Schreiben des KNU wurde bereits einer dahingehenden Prüfung durch die zuständige untere Landschaftsbehörde beim Kreis Euskirchen unterzogen. Danach bestehen auch unter Würdigung der vom KNU vorgetragenen Einwände keine Bedenken gegen eine Entwidmung. Im übrigen ergeben sich aus diesem Schriftsatz keine weiteren Aspekte, die zu einer anderen Bewertung oder einem abweichenden Beschlussvorschlag führen. Am 07.05.2018 wurde der Bürgermeisterin gegen Mittag ein weiteres umfangreiches Schreiben übergeben, in dem neue rechtliche Aspekte aufgeworfen werden, die angeblich gegen eine Entwidmung sprechen. Angesichts der Kürze der verfügbaren Zeit bis zum Sitzungstermin am 08.05.2018 sieht sich die Verwaltung außer Stande, all diese Aspekte einer rechtlichen Würdigung zu unterziehen und sich dabei auch mit den zuständigen Oberbehörden abzustimmen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die weitere Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Ratssitzung am 10.07.2018 zu vertagen. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die weitere Beratung und Beschlussfassung zu diesem Beratungspunkt wird bis zur nächsten Ratssitzung vertagt.