Daten
Kommune
Merzenich
Größe
14 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
08.05.18, 13:31
Aktualisiert
08.05.18, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
der Gemeinde Merzenich vom 03.05.2018.
Öffentliche Sitzung
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Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C25 (südlich Merzpark)
- Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung zur
Offenlage 45/2018
Der Vorsitzende erläutert, dass die dem Protokoll als Anlage beigefügte Entwurfsversion
(per Mail an alle Fraktionsvorsitzenden am 02.05.2018 versendet) Grundlage der Beratung ist. Folgende Punkte sind im Gegensatz zu der mit Beschlussvorlage vorgelegten
Entwurfes auf Grund einer Vorberatung in der Fraktionsvorsitzendenrunde verändert:
Punkt 1. Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB:
Die gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO allgemein zulässigen Anlagen für kirchliche Zwecke
sind in Anwendung des §1 Abs. 5 BauNVO im gesamten Geltungsbereich des C 25 nicht
zulässig.
Punkt 3. Bauweise gemäß §9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
In den WA 1 und WA 2 sind die Erdgeschosse in Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohnungen barrierefrei zu errichten.
Die SPD-Fraktion beantragt die Verlegung des Fußweges auf den Standort zwischen den
Baugebieten C25 und C24. Weiterhin wird der Vorschlag gemacht, zu einem späteren
Zeitpunkt bei Aufstellung des B-Planes C26 über die Errichtung des jetzt geplanten Fußweges nachzudenken.
Nach kurzer Abwägung der Vor- und Nachteile spricht sich der Ausschuss bei 4 JaStimmen und 7 Nein-Stimmen gegen eine Verlegung aus.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
den Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C25 (südlich
Merzpark) einschließlich Begründung zu genehmigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2
BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Auszug 17. Sitzung
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