Daten
Kommune
Merzenich
Größe
93 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
08.05.18, 13:31
Aktualisiert
08.05.18, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
der Gemeinde Merzenich vom 03.05.2018.
Öffentliche Sitzung
7
Grundstücksangelegenheiten:
Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C25 (südlich
Merzpark)
- Aufstellung von Vergabekriterien 46/2018
Die SPD-Fraktion verweist auf ihren per Mail eingereichten Vorschlag, kann aber grundsätzlich für jede der vorgeschlagenen Varianten positives abgewinnen.
Die CDU-Fraktion kann sich grundsätzlich dem Vorschlag der SPD-Fraktion anschließen,
macht jedoch kleine Änderungsvorschläge.
Nach kurzer Beratung wird der folgende Vorschlag für die Bewerber aus dem WA3 und
WA4 Gebiet als favorisiert angesehen:
Bewerber aus dem Gemeindegebiet oder mit Merzenicher Wurzeln
Kein selbstgenutztes Wohneigentum
Arbeitnehmer im Gemeindegebiet
je Kind unter 18 Jahren
+15 Punkte
+15 Punkte
+10 Punkte
+6 Punkte
Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion favorisieren für die Vergabe der Grundstücke im
WA1 und WA2 Gebiet die Variante 3, jedoch ohne den Zusatz „bzw. nach Delegation
durch die Verwaltung.“
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. die Vergabe der Baugrundstücke im WA 3 und WA 4 erfolgt gemäß der Kriterien
nach Variante der folgenden Variante:
Bewerber aus dem Gemeindegebiet oder mit Merzenicher Wurzeln
Kein selbstgenutztes Wohneigentum
Arbeitnehmer im Gemeindegebiet
je Kind unter 18 Jahren
+15 Punkte
+15 Punkte
+10 Punkte
+6 Punkte
2. die Vergabe der Baugrundstücke im WA 1 und WA 2 erfolgt gemäß der Kriterien
nach geänderter Variante 3 wie folgt:
Es erfolgt jeweils eine auf den Einzelfall bezogene, im Kontext mit dem Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzept stehende Vergabeentscheidung durch den Gemeinderat.
Auszug 17. Sitzung
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3. Die Verwaltung wird ermächtigt,
den Bewerbern in der Reihenfolge der Punktzahlen, ausgehend von der
Höchstpunktzahl, die Grundstücke anzubieten und die Veräußerungen abzuwickeln
tritt ein Bewerber vom Grunderwerb zurück, ist das jeweilige Grundstück dem
Bewerber mit der nächsthöheren Punktzahl anzubieten und zu veräußern.
mit den Bewerbern geringfügige Änderungen der Grundstückszuschnitte oder den Tausch von Grundstücksflächen jeweils im Einverständnis mit den
sonstigen betroffenen Grundstücksbewerbern abzuwickeln
Eingehende Bewerbungen werden bis zum 02.07.2018 berücksichtigt. Bei
Punktegleichheit entscheidet das Los.
Mit der Bebauung der Grundstücke ist binnen 3 Jahren nach Vertragsabschluss zu beginnen. Die Fertigstellung der Bebauung hat spätestens 5 Jahre
nach Vertragsabschluss zu erfolgen.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Niederschrift 17. Sitzung
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