Daten
Kommune
Merzenich
Größe
77 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
08.05.18, 13:31
Aktualisiert
08.05.18, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
der Gemeinde Merzenich vom 03.05.2018.
Öffentliche Sitzung
6
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich (Erweiterung der
P & R-Anlage Merzenich, Steinweg)
- Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung der
Offenlage
47/2018
Auf Nachfrage der CDU-Fraktion wird verwaltungsseitig erläutert, dass die im Bebauungsplan ausgewiesenen tektonischen Störzonen, soweit diese auf den Tagebaubetrieb zurückzuführen sind, bereits in der Ausführungsplanung mit RWE Power besprochen werden und gegebenfalls Maßnahmen im Vorfeld berücksichtigt werden. Sollte dies nicht der
Fall sein, werden alle auf den Bergbaubetreiber zurückzuführenden Schäden durch diesen regelmäßig in Stand gesetzt.
Der Bürgermeister erklärt bereits in Gesprächen mit dem Nahverkehrsverbund Rheinland
bezüglich einer Erhebung von Parkgebühren zu sein. Generell sind diese förderschädlich
und können daher nicht erhoben werden, jedoch ist es möglicherwiese machbar eine Sicherheitsleistung zu erheben, wenn der Parkplatz besonders bewacht ist. Die Fahrradabstellanlage kann durch Gebühren finanziert werden.
Weiterhin fragt die CDU-Fraktion nach, ob die Ertüchtigung der Feldwege als Zuwege des
S-Bahnhofes in dieses Vorhaben einbezogen werden kann. Der Bürgermeister erläutert,
für die Ertüchtigung bereits Zuschüsse zugesagt bekommen zu haben. Diese seien in diesem jetzigen Schritt bei der Änderung des FNP unrelevant.
Die SPD-Fraktion fragt nach, ob verwaltungsseitig belastbare Aussagen über die Frequentierung von „Merzenicher Fahrzeugen“ gemacht werden können. Der Bürgermeister bittet
hierzu die Vorlagen und Beratungen zum Verkehrskonzept abzuwarten, da in diesem Kontext die Zahlen erhoben wurden.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
den Planentwurf zur Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Merzenich zu genehmigen und den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Auszug 17. Sitzung
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Niederschrift 17. Sitzung
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