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Beschlusstext (Bebauungsplan Merzenich C 25 (südlich Merzpark) Sachstand zur Untersuchung der Belange der Bodendenkmalpflege)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
72 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
08.05.18, 13:31
Aktualisiert
08.05.18, 13:31
Beschlusstext (Bebauungsplan Merzenich C 25 (südlich Merzpark)
Sachstand zur Untersuchung der Belange der Bodendenkmalpflege)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 03.05.2018. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 10.5 Bebauungsplan Merzenich C 25 (südlich Merzpark) Sachstand zur Untersuchung der Belange der Bodendenkmalpflege M41/2018 Ausgangslage: Da das Bebauungsplangebiet Merzenich C 25 (südlich Merzpark) an einen vorgeschichtlichen Fundplatz angrenzt, wurde vom Landschaftsverband Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege eine archäologische Sachverhaltsermittlung gefordert. Mit dem Gutachten wurde das Büro Goldschmidt Archäologie – Denkmalpflege, Düren, beauftragt. Sachstand: Die bisherigen Untersuchungen zeigen eindeutige Siedlungsaktivitäten im Bebauungsplangebiet auf. Es wurden insgesamt 110 Befunde festgestellt, von denen einige Pfostengruben zu Hausgrundrissen zusammengefügt werden können. Die Keramik und Feuersteinfunde datieren die Siedlung in die Zeit der späten Linienbandkeramik (ca. 5000 v.Chr.). Innerhalb des bisher nicht geöffneten Areals werden weitere Befunde vermutet, die ggf. zu Hausgrundrissen zusammengefasst werden können. Der Umgang mit den Belangen der Bodendenkmalpflege unterliegt nicht der gemeindlichen Abwägung, d. h. den Weisungen des Amtes für Bodendenkmalpflege ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Folge zu leisten. Deshalb ist es das Ziel der Verwaltung, mit dem Amt für Bodendenkmalpflege den (weiteren) Untersuchungsumfang so abzustimmen, dass die Untersuchungen auf das wissenschaftlich Notwendige und für die Gemeinde wirtschaftlich vertretbare Maß begrenzt werden. Entsprechend dieser Zielsetzung werden Verwaltung, GIS und der Gutachter zeitnah mit dem Fachamt in Verhandlungen eintreten. Eine Behinderung des Bauleitplanverfahrens ist trotz aller Funde gegenwärtig nicht zu befürchten. Die Summe der Eingangsrechnungen beläuft sich gegenwärtig auf ca. 44.300 € brutto. Bei der ursprünglichen Kostenschätzung wurden ca. 30.000 € brutto angesetzt. Auszug 17. Sitzung 1 von 1