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Vorlage (Glockenturm für den Friedhof in Müddersheim hier: Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 I 1 GO)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
56 kB
Datum
28.05.2018
Erstellt
08.05.18, 18:01
Aktualisiert
08.05.18, 18:01
Vorlage (Glockenturm für den Friedhof in Müddersheim
hier: Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 I 1 GO) Vorlage (Glockenturm für den Friedhof in Müddersheim
hier: Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 I 1 GO)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 03.05.2018 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-69/2018 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 14.05.2018 Gemeinderat am 28.05.2018 - öffentlich - Glockenturm für den Friedhof in Müddersheim hier: Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 I 1 GO Begründung: Die Basargemeinschaft Müddersheim, federführend vertreten durch Frau Friesdorf, hat bei der Verwaltung den Antrag gestellt, auf dem Gelände des Friedhofs in Müddersheim einen Glockenturm zu errichten. Nach Fertigstellung soll der Turm kostenlos an die Gemeinde übergeben werden. Der vorgesehene Standort zwischen Leichenhalle und Urnenreihengräbern ist aus dem anliegenden Plan zu erkennen, ebenso ist eine Skizze des Turms als Anlage beigefügt. Die Gemeinde soll durch den Bauhof lediglich die Erdarbeiten für die Fundamentierung und den Graben der Elektroleitung des funkgesteuerten Geläut leisten, ansonsten sollen der Gemeinde durch die Herstellung des Glockenturms keine Kosten entstehen. Da die zum Kauf stehende Glocke laut Aussage von Frau Friesdorf nicht länger reserviert werden kann, soll die Glocke bereits in der 20. KW 2018 erworben werden. Da aus diesem Grunde die Einberufung und eine Beschlussfassung des Rates nicht mehr rechtzeitig möglich ist, soll der Haupt- und Finanzausschuss im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 I 1 GO NRW entscheiden. Das Bauvorhaben sowie der mögliche Standort wurden in einem Ortstermin auf dem Friedhof unter Anwesenheit von Frau Friesdorf, Bürgermeister Kunth und Ortsvorsteher Otto erörtert. Seitens der Verwaltung und des Ortsvorstehers bestehen keine Bedenken gegen das beabsichtigte Bauvorhaben. Eine Statik, welche für die Erstellung des Bauantrages nötig ist, wird seitens der Initiatoren nachgereicht. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 I 1 GO NRW, dem Bau des Glockenturms auf dem Friedhof in Müddersheim zuzustimmen. Auswirkungen auf den Haushalt: Nach Fertigstellung und Übergabe an die Gemeinde ist der Turm als Vermögensgegenstand mit seinem Wert (Herstellungskosten) in die Bilanz aufzunehmen und entsprechend seiner Abnutzung jährlich abzuschreiben. Durch die kostenlose Übergabe (Schenkung) ist aber gleichzeitig ein Sonderposten in Höhe der Herstellungskosten zu bilden, der jährlich entsprechend der Abschreibung ertragswirksam aufzulösen ist. Der Abschreibung stehen somit in gleicher Höhe Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber, die Ergebnisrechnung wird dadurch nicht belastet. Die Eigenleistungen des Bauhofes sind den Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes zuzuschreiben. Den entstehenden Personalkosten und Fahrzeugkosten stehen daher in gleicher Höhe Erträge aus aktivierter Eigenleistung gegenüber.