Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
56 kB
Datum
28.05.2018
Erstellt
08.05.18, 18:01
Aktualisiert
08.05.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 03.05.2018
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-69/2018
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 14.05.2018
Gemeinderat am 28.05.2018
- öffentlich -
Glockenturm für den Friedhof in Müddersheim
hier: Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 I 1 GO
Begründung:
Die Basargemeinschaft Müddersheim, federführend vertreten durch Frau Friesdorf,
hat bei der Verwaltung den Antrag gestellt, auf dem Gelände des Friedhofs in
Müddersheim einen Glockenturm zu errichten. Nach Fertigstellung soll der Turm
kostenlos an die Gemeinde übergeben werden. Der vorgesehene Standort zwischen
Leichenhalle und Urnenreihengräbern ist aus dem anliegenden Plan zu erkennen,
ebenso ist eine Skizze des Turms als Anlage beigefügt.
Die Gemeinde soll durch den Bauhof lediglich die Erdarbeiten für die
Fundamentierung und den Graben der Elektroleitung des funkgesteuerten Geläut
leisten, ansonsten sollen der Gemeinde durch die Herstellung des Glockenturms
keine Kosten entstehen.
Da die zum Kauf stehende Glocke laut Aussage von Frau Friesdorf nicht länger
reserviert werden kann, soll die Glocke bereits in der 20. KW 2018 erworben werden.
Da aus diesem Grunde die Einberufung und eine Beschlussfassung des Rates nicht
mehr rechtzeitig möglich ist, soll der Haupt- und Finanzausschuss im Wege der
Dringlichkeit gemäß § 60 I 1 GO NRW entscheiden.
Das Bauvorhaben sowie der mögliche Standort wurden in einem Ortstermin auf dem
Friedhof unter Anwesenheit von Frau Friesdorf, Bürgermeister Kunth und
Ortsvorsteher Otto erörtert. Seitens der Verwaltung und des Ortsvorstehers bestehen
keine Bedenken gegen das beabsichtigte Bauvorhaben.
Eine Statik, welche für die Erstellung des Bauantrages nötig ist, wird seitens der
Initiatoren nachgereicht.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gemäß
§ 60 I 1 GO NRW, dem Bau des Glockenturms auf dem Friedhof in Müddersheim
zuzustimmen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Nach Fertigstellung und Übergabe an die Gemeinde ist der Turm als
Vermögensgegenstand mit seinem Wert (Herstellungskosten) in die Bilanz
aufzunehmen und entsprechend seiner Abnutzung jährlich abzuschreiben.
Durch die kostenlose Übergabe (Schenkung) ist aber gleichzeitig ein Sonderposten
in Höhe der Herstellungskosten zu bilden, der jährlich entsprechend der
Abschreibung ertragswirksam aufzulösen ist.
Der Abschreibung stehen somit in gleicher Höhe Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten gegenüber, die Ergebnisrechnung wird dadurch nicht belastet.
Die Eigenleistungen des Bauhofes sind den Herstellungskosten des
Vermögensgegenstandes zuzuschreiben. Den entstehenden Personalkosten und
Fahrzeugkosten stehen daher in gleicher Höhe Erträge aus aktivierter Eigenleistung
gegenüber.