Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
78512.pdf
Größe
230 kB
Erstellt
27.04.18, 12:00
Aktualisiert
08.05.18, 22:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/215/2018
öffentlich
24.04.2018
Amt 50/51 Claus Bürgers
Zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für
Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
16.05.2018
28.06.2018
04.07.2018
Jugendhilfeausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 20.11.2017 wurde das Thema Elternbeiträge in den Kindertagesstätten zuletzt besprochen. Es bestand über die Fraktionen
hinweg der gemeinsame Wunsch und der Wille, Familien mit mehreren Kindern, die
gleichzeitig eine Kindertagesstätte besuchen, finanziell zu entlasten.
Da die neu gewählte Landesregierung in NRW davon sprach, die Bemessung der
Elternbeitragssätze in einer großen noch durchzuführenden Kibiz-Reform landesweit
einheitlich neu zu regeln, erschien es zum damaligen Zeitpunkt zweckmäßig und
sinnvoll, die angekündigte Kibiz-Reform des Landes erst einmal abzuwarten.
Die neue Landesregierung hat dann auch kurzfristig mit dem Kita Rettungspaket reagiert und Trägern von Kindertageseinrichtungen schnell die dringend benötigten finanziellen Zuwendungen einmalig zukommen lassen.
Die angekündigte Kibiz Reform ist aber bisher nicht erfolgt und es bleibt offen, wann
diese nun kommen wird.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Eltern von Geschwisterkindern, die den Kindergarten gleichzeitig besuchen und eines der Kinder im letzten Kindergartenbesuchsjahr sich befindet, von der Beitragspflicht für die weiteren Kinder, die im Kindergarten
sind, zu befreien (Geschwisterkinderregelung).
Die bisher gültige Satzung vom 18.12.2014 sah schon eine Reduzierung von 20 %
des Beitragssatzes vor. Ab dem Kindergartenjahr 2018/19 – beginnend zum
01.08.2018 – soll nach Vorschlag der Verwaltung nun eine 100 %ige Beitragsbefreiung wirksam werden.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):
„Der als Anlage 01 beigefügte Entwurf der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk
Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt gemacht am 20.01.2015, in der Fassung
der Änderungssatzung vom 29.07.2016 wird beschlossen“.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Aufkommen der Elternbeiträge in 2018 reduziert sich um ca. 42.000 EUR.
Zukünftig ist mit einer jährlichen Reduzierung des Elternbeitragsaufkommen von ca.
100.000,00 € zu kalkulieren.
Anlage:
Entwurf zur Zweiten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014,
zuletzt bekannt gemacht am 20.01.2015, in der Fassung der Änderungssatzung vom
29.07.2016
Vorlage 0/51/215/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage 01 zu TOP 03 der 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.05.2018
- Entwurf Zweite Änderungssatzung vom 04.07.2018
zur
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von
Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im
Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt gemacht am
20.01.2015, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.07.2016
Präambel
Aufgrund der §§ 4, 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90),
in Kraft getreten am 02.02.2018, und
der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch
Artikel 19 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90),
in Kraft getreten am 02.02.2018,
des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz
– KiBiz) vom 30.10.2007 (GV.NRW S. 462), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 21. November 2017 (GV. NRW. S. 834),
in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. August 2017,
hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 04.07.2018 folgende Zweite
Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in
Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz beschlossen:
Artikel I
§ 4 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
(3) Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung
beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und
liegen die Voraussetzungen der Beitragsbefreiung nach § 23 Abs. 3 des Gesetzes
zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) für
Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, vor, so werden auch
für weitere Geschwisterkinder keine Beiträge erhoben.
Artikel II
Diese Zweite Änderungssatzung tritt am 01.08.2018 in Kraft.