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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
78512.pdf
Größe
230 kB
Erstellt
27.04.18, 12:00
Aktualisiert
08.05.18, 22:43
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 0/51/215/2018 öffentlich 24.04.2018 Amt 50/51 Claus Bürgers Zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz Beratungsfolge: Datum Gremium 16.05.2018 28.06.2018 04.07.2018 Jugendhilfeausschuss Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 20.11.2017 wurde das Thema Elternbeiträge in den Kindertagesstätten zuletzt besprochen. Es bestand über die Fraktionen hinweg der gemeinsame Wunsch und der Wille, Familien mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte besuchen, finanziell zu entlasten. Da die neu gewählte Landesregierung in NRW davon sprach, die Bemessung der Elternbeitragssätze in einer großen noch durchzuführenden Kibiz-Reform landesweit einheitlich neu zu regeln, erschien es zum damaligen Zeitpunkt zweckmäßig und sinnvoll, die angekündigte Kibiz-Reform des Landes erst einmal abzuwarten. Die neue Landesregierung hat dann auch kurzfristig mit dem Kita Rettungspaket reagiert und Trägern von Kindertageseinrichtungen schnell die dringend benötigten finanziellen Zuwendungen einmalig zukommen lassen. Die angekündigte Kibiz Reform ist aber bisher nicht erfolgt und es bleibt offen, wann diese nun kommen wird. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Eltern von Geschwisterkindern, die den Kindergarten gleichzeitig besuchen und eines der Kinder im letzten Kindergartenbesuchsjahr sich befindet, von der Beitragspflicht für die weiteren Kinder, die im Kindergarten sind, zu befreien (Geschwisterkinderregelung). Die bisher gültige Satzung vom 18.12.2014 sah schon eine Reduzierung von 20 % des Beitragssatzes vor. Ab dem Kindergartenjahr 2018/19 – beginnend zum 01.08.2018 – soll nach Vorschlag der Verwaltung nun eine 100 %ige Beitragsbefreiung wirksam werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat): „Der als Anlage 01 beigefügte Entwurf der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt gemacht am 20.01.2015, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.07.2016 wird beschlossen“. Finanzielle Auswirkungen: Das Aufkommen der Elternbeiträge in 2018 reduziert sich um ca. 42.000 EUR. Zukünftig ist mit einer jährlichen Reduzierung des Elternbeitragsaufkommen von ca. 100.000,00 € zu kalkulieren. Anlage: Entwurf zur Zweiten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt gemacht am 20.01.2015, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.07.2016 Vorlage 0/51/215/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage 01 zu TOP 03 der 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.05.2018 - Entwurf Zweite Änderungssatzung vom 04.07.2018 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt gemacht am 20.01.2015, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.07.2016 Präambel Aufgrund der §§ 4, 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), in Kraft getreten am 02.02.2018, und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), in Kraft getreten am 02.02.2018, des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.2007 (GV.NRW S. 462), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. November 2017 (GV. NRW. S. 834), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. August 2017, hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 04.07.2018 folgende Zweite Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz beschlossen: Artikel I § 4 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung: (3) Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen der Beitragsbefreiung nach § 23 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) für Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, vor, so werden auch für weitere Geschwisterkinder keine Beiträge erhoben. Artikel II Diese Zweite Änderungssatzung tritt am 01.08.2018 in Kraft.