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Beschlussvorlage (Stellenausschreibungen für Baubetriebshof)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
178 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
08.05.18, 18:01
Aktualisiert
08.05.18, 18:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_29/2018 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 7 Betreff Stellenausschreibungen für Baubetriebshof Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 17.05.2018 (X) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat beschließt die Ausschreibung von drei Stellen für den Bauhof. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Aufgrund der aktuell verfügbaren Personalressourcen im Bauhof sind eine ordnungsgemäße Durchführung der Aufträge und eine zuverlässige Durchführung des Winterdienstes absehbar nicht möglich. Hintergrund ist das Ausscheiden eines Mitarbeiters und die Erkrankung eines weiteren Mitarbeiters auf nicht absehbare Zeit, so dass er für eine zuverlässige Planung des Winterdienstes nicht verfügbar steht. Als Puffer zur Sicherstellung des Winterdienstes wird die Einstellung einer weiteren Person empfohlen. Aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion (A_15/2017 4. Erg.) hat der HFA in seiner Sitzung am 15.03.2018 beschlossen, keine Verkleinerung des Bauhofes durchzuführen. Stellenausschreibungen für Baubetriebshof Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr 165.000 € - zweites Folgejahr 165.000 € - drittes Folgejahr 165.000 € 55.000 € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein 11.111.680 nicht relevant 53919 Weilerswist, den 08.05.2018 Aufgestellt gez. Horst Mitunterzeichner gez. Horst Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)