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Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2018)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
08.05.18, 18:06
Aktualisiert
08.05.18, 18:06
Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2018) Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2018)

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Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 08.03.2018 Der Bürgermeister Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Amt / Abteilung: Soziale Angelegenheiten Az.: Rö Vorlagennummer: VL-62/2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2018 Sachdarstellung: Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, maximal vier verkaufsoffene Sonntage nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW durch Verordnung freizugeben. An diesen verkaufsoffenen Sonntagen dürfen die Verkaufsstellen im gesamten Gemeindegebiet für die Dauer von fünf Stunden geöffnet bleiben. In Absprache mit der IV Pro Langerwehe sollen, wie in den vergangenen Jahren, an folgenden Terminen verkaufsoffene Sonntage, jeweils im Zeitraum von 12.00 bis 17.00 Uhr festgesetzt werden: 15.04.2018 – Frühlingsfest der Gemeinde 10.07.2018 – Sommerfest 02.12.2018 – Töpfermarkt Laut § 6 Abs. 4 LÖG sind vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweiligen Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammer zu hören. Diese Anhörung wird derzeit durchgeführt. Da die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage jedoch lediglich „begleitenden Charakter“ zu den eh jährlich stattfindenden Veranstaltungen besitzt und somit ein konkreter Anlassbezug vorliegt, ist nicht mit begründeten Einlassungen zu rechnen. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Drucksache VL-62/2018 Seite - 2 - keine Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die o.a. ordnungsbehördliche Verordnung. Der Bürgermeister (Göbbels)