Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
08.05.18, 18:06
Aktualisiert
08.05.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Langerwehe, den 08.03.2018
Der Bürgermeister
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Amt / Abteilung:
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Rö
Vorlagennummer: VL-62/2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener
Sonntage im Jahr 2018
Sachdarstellung:
Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, maximal vier verkaufsoffene Sonntage nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW durch Verordnung freizugeben.
An diesen verkaufsoffenen Sonntagen dürfen die Verkaufsstellen im gesamten Gemeindegebiet für die Dauer von fünf Stunden geöffnet bleiben.
In Absprache mit der IV Pro Langerwehe sollen, wie in den vergangenen Jahren, an
folgenden Terminen verkaufsoffene Sonntage, jeweils im Zeitraum von 12.00 bis 17.00
Uhr festgesetzt werden:
15.04.2018 – Frühlingsfest der Gemeinde
10.07.2018 – Sommerfest
02.12.2018 – Töpfermarkt
Laut § 6 Abs. 4 LÖG sind vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände
und Kirchen, die jeweiligen Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammer
zu hören. Diese Anhörung wird derzeit durchgeführt.
Da die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage jedoch lediglich „begleitenden
Charakter“ zu den eh jährlich stattfindenden Veranstaltungen besitzt und somit ein
konkreter Anlassbezug vorliegt, ist nicht mit begründeten Einlassungen zu rechnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Drucksache VL-62/2018
Seite - 2 -
keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die o.a. ordnungsbehördliche Verordnung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)