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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
08.05.18, 18:06
Aktualisiert
08.05.18, 18:06
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern
hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern
hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-114/2018 Langerwehe, den 04.05.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 die Aufstellung und in seiner Sitzung am 27.04.2017 die Offenlegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern gemäß § 2 (1) i. V. m. § 3 (2) BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. Offenlage Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 17.07.2017 bis 18.08.2017. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 05.07.2017 über die Offenlage in Kenntnis gesetzt. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. Lediglich seitens der Behörden sind Stellungnahmen eingegangen. Satzungsbeschluss Die Stellungnahmen der Behörden sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag. Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung über jede Anregung beraten und dem Rat eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben. Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig. Der Rat muss nun über jede Anregung einzeln beraten und entscheiden. Weiterhin beigefügt sind der Rechtsplan, die Begründung sowie eine Aufstellung über die aufgenommenen Hinweise. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt vorhanden. Da es sich bei dem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht um eine Leitung des Wasserwerkes handelt, beteiligt sich dieses zur Hälfte an den anfallenden Kosten für die Bebauungsplanänderung. Drucksache VL-114/2018 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, 1. die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen sowie, 2. die 2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Bürgermeister (Göbbels)