Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
08.05.18, 18:06
Aktualisiert
08.05.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-114/2018
Langerwehe, den 04.05.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern
hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und
Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
22.10.2015 die Aufstellung und in seiner Sitzung am 27.04.2017 die Offenlegung der
2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern gemäß § 2 (1) i. V. m. § 3 (2) BauGB im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Offenlage
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 17.07.2017 bis 18.08.2017. Die Träger öffentlicher
Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 05.07.2017 über die Offenlage
in Kenntnis gesetzt. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken
vorgebracht. Lediglich seitens der Behörden sind Stellungnahmen eingegangen.
Satzungsbeschluss
Die Stellungnahmen der Behörden sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine
Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag.
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung über jede
Anregung beraten und dem Rat eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben.
Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig. Der Rat muss nun über jede Anregung einzeln
beraten und entscheiden.
Weiterhin beigefügt sind der Rechtsplan, die Begründung sowie eine Aufstellung über die
aufgenommenen Hinweise.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt vorhanden.
Da es sich bei dem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht um eine Leitung des Wasserwerkes
handelt, beteiligt sich dieses zur Hälfte an den anfallenden Kosten für die Bebauungsplanänderung.
Drucksache VL-114/2018
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß den
Einzelvorschlägen sowie,
2. die 2. Änderung des Bebauungsplanes D 4 Heistern gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)