Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
96 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
09.05.18, 16:01
Aktualisiert
09.05.18, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 09.05.2018
Beschluss
aus der Niederschrift über die 35. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 26.04.2018.
öffentlicher Teil
2.
Beanstandung nach § 54 GO NRW;
hier: Ratsbeschluss vom 22.02.2018, Top 9, über die Änderung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 09.01.2018 "Verbrennen von
Heckenschnitt"
44/2018
Beschluss:
1. Nach Kenntnis des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald sich
gegen das Verbrennen von Heckenschnitt und sonstigen Gartenabfällen auszusprechen.
Gleichzeitig wird der Ratsbeschluss vom 22.02.2018, Top 9, über die Änderung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 09.01.2018 „Verbrennen von
Heckenschnitt“zurückgenommen.
2. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beauftragt die Verwaltung, mögliche
Ausnahmegenehmigungen zum Verbrennen von Heckenschnitt zu definieren und zu
entwerfen. Diese sind zunächst interfraktionell zu beraten und dem Rat ggfls. erneut zur
Entscheidung vorzulegen.
BM
CDU
SPD
B‘90/Die Grünen
FFH
FDP
Hr. Gilleßen
Gesamt
Ja
1
12
3
3
Nein
Enthaltung
2
3
1
1
20
4
2
Ratsmitglied Maus betritt anschließend den Sitzungssaal und nimmt an folgenden
Beratungen und Beschlussfassungen teil.
Beratungsergebnis 2.:
BM
CDU
SPD
B‘90/Die Grünen
FFH
FDP
Hr. Gilleßen
Gesamt
Ja
1
10
5
Nein
Enthaltung
2
1
3
3
1
1
21
3
3
Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2018
Seite 2