Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
159 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
09.05.18, 16:01
Aktualisiert
09.05.18, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 09.05.2018
aus der Niederschrift über die 35. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 26.04.2018.
öffentlicher Teil
4.2
Anträge der Fraktionen für die Beratungen zur Haushaltssatzung 2018 5/2018
1. Ergänzung
und V. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
Beschluss:
Nach den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
1. Antrag der CDU-Fraktion
a) HSK Maßnahmen 11, 13, 22 und 31
Die Maßnahmen werden im HSK gestrichen.
b) HSK Maßnahmen 21, 25 und 38
Die Maßnahmen sind, da bereits im HSK umgesetzt, zu löschen.
c) HSK Maßnahmen Nr. 43, 44 und 46
Die Maßnahmen in der V. Fortschreibung sind umzusetzen.
d) Maßnahme Nr. 44
Die Maßnahme wird als ständige Maßnahme akzeptiert und muss alle drei Jahre
zur Entscheidung erneut vorgelegt werden.
2. Antrag der SPD-Fraktion
a) Einführung einer Pferdesteuer
Die Einführung der Pferdesteuer wird abgelehnt.
b) Grundstücks- und Erschließungsmanagement
Für ein aktives Grundstücks- und Erschließungsmanagement werden 200.000,00 €
für Investitionen in Grundstücke bereit gestellt.
3. Antrag der FFH
a) Vertrag mit der St. Angela Schulgesellschaft
Die Verwaltung wird wegen des beabsichtigten Wechsels der Trägerschaft zum Bistum Aachen beauftragt, die Gültigkeit des Vertrages ab dem 1.8.2018 zu
überprüfen.
4. Antrag der FDP-Fraktion
a) Sperrvermerk Produkt 90311 „Grundschulen“
Für das Produkt 90311 „Grundschulen“ wird ein Sperrvermerk in Höhe von
74.000,00 € für die Einführung des WLAN eingerichtet. Sollte die Maßnahme günstiger werden als geplant, dürfen diese Mittel zur Deckung anderer Positionen nicht
eingesetzt werden und sind einzusparen.
b) Budgetregelungen in der Haushaltssatzung
Die Budgetregelungen werden auf die Produktbereiche in den Zeilen 52/72 (Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen), 53/73 Transferaufwendungen und –auszahlungen) sowie 54/74 (sonstige ordentliche Aufwendungen/Auszahlungen) eingeschränkt.
c) Erheblichkeitsgrenze in der Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung 2018 wird um § 10 ergänzt. Dieser hat folgenden Wortlaut:
„Hinsichtlich der Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen gilt ein Mehraufwand bzw. eine Mehrauszahlung im Sinne des §
83 GO in Höhe von mehr als 15.000,- € als erheblich“.
2. a) Einführung einer Pferdesteuer
BM
CDU
SPD
B‘90/Die Grünen
FFH
FDP
Hr. Gilleßen
Gesamt
Ja
1
12
Nein
Enthaltung
6
3
3
1
17
1
10
0
Nein
Enthaltung
1. a) – d), 2. b), 3. a), 4. a) – c)
BM
CDU
SPD
B‘90/Die Grünen
FFH
FDP
Hr. Gilleßen
Gesamt
Ja
1
12
5
3
3
1
1
26
Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2018
1
1
Seite 2