Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,5 kB
Datum
03.05.2018
Erstellt
09.05.18, 18:16
Aktualisiert
09.05.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 03.05.2018
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Betreff
4.
Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz, Kapitel 2
Vorlage: 35/2018
Beschluss:
Die Erweiterungsmaßnahme an der Grundschule in Winden und der Umbau der Grundschule
in Stockheim werden aus den durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten
Mitteln nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz Nordrhein-Westfalen, Kapitel 2, finanziert.
Sofern ein Restbetrag verbleibt, entscheidet über dessen Verwendung der Rat zu einem
späteren Zeitpunkt.
Beratungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltungen