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Allgemeine Vorlage (Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
09.05.18, 13:05
Aktualisiert
09.05.18, 13:05
Allgemeine Vorlage (Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes) Allgemeine Vorlage (Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes)

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Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 08.05.2018 Vorlagen-Nr.: 52/2015 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 14.05.2018 26.06.2018 09.07.2018 Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Rates am 03.12.2015 wurde folgender Beschluss gefasst: „Grundsätzlich wird dem Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes im Ortsteil Stockheim zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Vertretern des Vereins einen Vertragsentwurf zur Umsetzung des Projektes zu erarbeiten und diesen dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.“ In der Zwischenzeit haben mehrere konstruktive Gespräche mit Vertretern des Vereins stattgefunden. Ein wesentlicher Punkt für die zeitliche Verzögerung war die Entscheidung des Gesamtvereins, die einzelnen Sparten in Einzelvereine aufzuteilen. Diese Entwicklung ist nun weitestgehend abgeschlossen. Die Fußballabteilung soll weiterhin unter dem Namen „TSV 09 Stockheim e.V.“ firmieren, die Tennisabteilung und die Freizeitabteilung werden gemeinsam einen neuen Verein gründen. Für den 1. und 2. Juni 2018 sind Versammlungen der Vereinsorgane geplant, um die beabsichtigte Neustrukturierung vereins- und satzungsmäßig umzusetzen. Im unmittelbaren Anschluss erfolgt die Änderungsbeantragung im Vereinsregister beim Amtsgericht Düren. Damit erhält der TSV 09 Stockheim e.V. dann einen neuen, nach bürgerlichem Recht handlungsfähigen Vorstand. Aufgrund der Begrenzung des gemeindlichen Zuschusses auf maximal 200.000 Euro hat der Verein von der ursprünglichen Planung, ein zweigeschossiges Gebäude zu errichten, Abstand genommen, da dieses nicht finanzierbar ist. Aus Kostengründen soll jetzt nur noch ein eingeschossiges Sportheim errichtet werden (Anlage 1). Zudem wurde mitgeteilt, dass das neu zu errichtende Sportheim nicht genau dort errichtet werden soll, wo das bisherige Gebäude steht, sondern an der in Anlage 2 gekennzeichneten Stelle. Es wurde geprüft, dass dies baurechtlich möglich ist und erklärt, dass seitens der Gemeinde keine Bedenken bestehen. An Gesamtmaßnahmenkosten werden vereinsseitig 400.000 Euro kalkuliert (Anlage 3). Neben den Herstellungskosten sind hierin auch Planungs-, Abbruch- und Einrichtungskosten berücksichtigt. Die Maßnahmenfinanzierung plant der Verein ohne eigene Kreditaufnahme. Nach der dringend erforderlichen und umfangreichen Sanierung des Rasenplatzes im vergangenen Jahr steht auch kein Eigenkapital zur (Teil-)Finanzierung zur Verfügung. Neben dem in Aussicht gestellten Zuschuss der Gemeinde von bis zu 200.000 Euro plant der Verein eine Drittmittelfinanzierung durch Spenden i.H.v. 30.000 Euro (Anlage 4). Darüber hinaus plant der Verein die Erbringung manueller Eigenleistungen in einem Umfang von ca. 170.000 Euro. Hierzu ist eine umfangreiche, gewerkespezifische Eigenleistungsberechnung erstellt worden, die Sie der Anlage 5 entnehmen können. Ebenfalls wurde mit den Vertretern des Vereins ein Vertragsentwurf abgestimmt, der als Anlage 6 beigefügt ist. Dieser Vertrag ist vor der Auszahlung weiterer Zuschüsse zu unterzeichnen. Hierzu ist es aber erforderlich, dass die Trennung der einzelnen Sparten in zwei Vereine abgeschlossen ist. Im Haushalt der Gemeinde sind für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 90.000 Euro veranschlagt. Wie der entsprechenden Erläuterung zu entnehmen ist, erfolgt die Finanzierung in 2018 aus Mitteln der Investitionspauschale und in 2019 aus Mitteln der Sportpauschale. Nach Abzug aller zurzeit geplanten Maßnahmen wird sich der Bestand der Sportpauschale Ende 2018 auf ca. 71.000 Euro belaufen. Hinzu kommt der zu erwartende Zuschuss für 2019 in Höhe von 60.000 Euro. Zwischenzeitlich wurde aber im Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 geregelt, dass die Investitionspauschale und die Sonderpauschalen (Schul- und Bildungspauschale und Sportpauschale) bis 2020 gegenseitig deckungsfähig sind. Daher können diese Mittel je nach Bedarf eingesetzt werden. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat hierzu allerdings mitgeteilt, dass zum Ablauf der Befristung evaluiert werden soll, in welchem Umfang Mittel für die Schul- und Bildungsinfrastruktur verwendet worden sind. Daher sollte es aus Sicht der Verwaltung bei der bisherigen Aufteilung verbleiben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Ein Abschlag von 10.000 Euro wurde bereits 2015 an den Verein gezahlt. Weiter sind jeweils 90.000 Euro unter der Kostenstelle 4240105 – Sportheim Stockheim – veranschlagt, und zwar für 2018 aus der Investitionspauschale und für 2019 aus der Sportpauschale. Für 2019 sind zusätzlich 10.000 Euro aus der Sportpauschale zu veranschlagen damit der Gesamtzuschuss von 200.000 Euro gezahlt werden kann. III. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Kreuzau ist weiterhin bereit, die Bemühungen des TSV Stockheim 09 e.V. zum Neubau eines Sportheimes am Sportplatz Stockheim zu unterstützen. Ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von ca. 400.000 Euro wird ein Zuschuss von bis zu 200.000 Euro gewährt, sofern die Gesamtfinanzierung durch den Verein konkret sichergestellt ist. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt je nach Bauabschnitt und nach Vorlage entsprechender Belege. Die Gemeinde Kreuzau bleibt Eigentümerin des Sportheimes am Sportplatz Stockheim. Eine Eigentumsübertragung auf den Verein erfolgt nicht. Die Verwaltung wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Vertrag über die Bezuschussung des Baus eines Vereinsheimes mit dem Verein abzuschließen. Der Bürgermeister IV. Beratungsergebnis: Gez. - Ingo Eßer - Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ Anlagen -2-