Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
09.05.18, 13:05
Aktualisiert
09.05.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 08.05.2018
Vorlagen-Nr.: 52/2015 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
14.05.2018
26.06.2018
09.07.2018
Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Rates am 03.12.2015 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Grundsätzlich wird dem Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus
eines Sportheimes im Ortsteil Stockheim zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Vertretern des Vereins einen Vertragsentwurf zur
Umsetzung des Projektes zu erarbeiten und diesen dem Rat zur endgültigen Entscheidung
vorzulegen.“
In der Zwischenzeit haben mehrere konstruktive Gespräche mit Vertretern des Vereins
stattgefunden. Ein wesentlicher Punkt für die zeitliche Verzögerung war die Entscheidung des
Gesamtvereins, die einzelnen Sparten in Einzelvereine aufzuteilen. Diese Entwicklung ist nun
weitestgehend abgeschlossen. Die Fußballabteilung soll weiterhin unter dem Namen „TSV 09
Stockheim e.V.“ firmieren, die Tennisabteilung und die Freizeitabteilung werden gemeinsam einen
neuen Verein gründen. Für den 1. und 2. Juni 2018 sind Versammlungen der Vereinsorgane
geplant, um die beabsichtigte Neustrukturierung vereins- und satzungsmäßig umzusetzen. Im
unmittelbaren Anschluss erfolgt die Änderungsbeantragung im Vereinsregister beim Amtsgericht
Düren. Damit erhält der TSV 09 Stockheim e.V. dann einen neuen, nach bürgerlichem Recht
handlungsfähigen Vorstand.
Aufgrund der Begrenzung des gemeindlichen Zuschusses auf maximal 200.000 Euro hat der
Verein von der ursprünglichen Planung, ein zweigeschossiges Gebäude zu errichten, Abstand
genommen, da dieses nicht finanzierbar ist. Aus Kostengründen soll jetzt nur noch ein
eingeschossiges Sportheim errichtet werden (Anlage 1).
Zudem wurde mitgeteilt, dass das neu zu errichtende Sportheim nicht genau dort errichtet werden
soll, wo das bisherige Gebäude steht, sondern an der in Anlage 2 gekennzeichneten Stelle. Es
wurde geprüft, dass dies baurechtlich möglich ist und erklärt, dass seitens der Gemeinde keine
Bedenken bestehen.
An Gesamtmaßnahmenkosten werden vereinsseitig 400.000 Euro kalkuliert (Anlage 3). Neben
den Herstellungskosten sind hierin auch Planungs-, Abbruch- und Einrichtungskosten
berücksichtigt.
Die Maßnahmenfinanzierung plant der Verein ohne eigene Kreditaufnahme. Nach der dringend
erforderlichen und umfangreichen Sanierung des Rasenplatzes im vergangenen Jahr steht auch
kein Eigenkapital zur (Teil-)Finanzierung zur Verfügung. Neben dem in Aussicht gestellten
Zuschuss der Gemeinde von bis zu 200.000 Euro plant der Verein eine Drittmittelfinanzierung
durch Spenden i.H.v. 30.000 Euro (Anlage 4). Darüber hinaus plant der Verein die Erbringung
manueller Eigenleistungen in einem Umfang von ca. 170.000 Euro. Hierzu ist eine umfangreiche,
gewerkespezifische Eigenleistungsberechnung erstellt worden, die Sie der Anlage 5 entnehmen
können.
Ebenfalls wurde mit den Vertretern des Vereins ein Vertragsentwurf abgestimmt, der als Anlage 6
beigefügt ist. Dieser Vertrag ist vor der Auszahlung weiterer Zuschüsse zu unterzeichnen. Hierzu
ist es aber erforderlich, dass die Trennung der einzelnen Sparten in zwei Vereine abgeschlossen
ist.
Im Haushalt der Gemeinde sind für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 90.000 Euro veranschlagt.
Wie der entsprechenden Erläuterung zu entnehmen ist, erfolgt die Finanzierung in 2018 aus
Mitteln der Investitionspauschale und in 2019 aus Mitteln der Sportpauschale. Nach Abzug aller
zurzeit geplanten Maßnahmen wird sich der Bestand der Sportpauschale Ende 2018 auf ca.
71.000 Euro belaufen. Hinzu kommt der zu erwartende Zuschuss für 2019 in Höhe von 60.000
Euro. Zwischenzeitlich wurde aber im Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 geregelt, dass die
Investitionspauschale und die Sonderpauschalen (Schul- und Bildungspauschale und
Sportpauschale) bis 2020 gegenseitig deckungsfähig sind. Daher können diese Mittel je nach
Bedarf eingesetzt werden. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat
hierzu allerdings mitgeteilt, dass zum Ablauf der Befristung evaluiert werden soll, in welchem
Umfang Mittel für die Schul- und Bildungsinfrastruktur verwendet worden sind. Daher sollte es aus
Sicht der Verwaltung bei der bisherigen Aufteilung verbleiben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Ein Abschlag von 10.000 Euro wurde bereits 2015 an den Verein gezahlt. Weiter sind jeweils
90.000 Euro unter der Kostenstelle 4240105 – Sportheim Stockheim – veranschlagt, und zwar für
2018 aus der Investitionspauschale und für 2019 aus der Sportpauschale. Für 2019 sind
zusätzlich 10.000 Euro aus der Sportpauschale zu veranschlagen damit der Gesamtzuschuss von
200.000 Euro gezahlt werden kann.
III. Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau ist weiterhin bereit, die Bemühungen des TSV Stockheim 09 e.V. zum
Neubau eines Sportheimes am Sportplatz Stockheim zu unterstützen.
Ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von ca. 400.000 Euro wird ein Zuschuss von bis zu
200.000 Euro gewährt, sofern die Gesamtfinanzierung durch den Verein konkret sichergestellt ist.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt je nach Bauabschnitt und nach Vorlage entsprechender
Belege.
Die Gemeinde Kreuzau bleibt Eigentümerin des Sportheimes am Sportplatz Stockheim. Eine
Eigentumsübertragung auf den Verein erfolgt nicht.
Die Verwaltung wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Vertrag über die Bezuschussung des
Baus eines Vereinsheimes mit dem Verein abzuschließen.
Der Bürgermeister
IV. Beratungsergebnis:
Gez.
- Ingo Eßer -
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
Anlagen
-2-