Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
15.05.2018
Erstellt
09.05.18, 15:01
Aktualisiert
09.05.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 131/2018
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 06.03.2018
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
15.05.2018
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Einrichtung von Tempo-30-Zonen im Bereich Heddinghovener Straße
- Am Böttchen -Am Beißel - Am Steinfeld - Am Qualenberg - Am Kolbesmaar - Im
Karwinkel - Am Heisterfeld - Im Grünen Knipp - Vilskaul
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
ca. 10.000,00
keine
Folgekosten in €:
1000,00 / a
Kostenträger:
Sachkonto:
- 65 Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2019
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die beantragte Versetzung der Tempo-30- Schilder werde ich zusammen mit dem Ortsbürgermeister vor Ort prüfen.
Hiernach beabsichtige ich die erforderlichen Änderungen unmittelbar umsetzen.
Die beantragten, zusätzlichen Verkehrsberuhigungselemente sind zunächst der Lage und der
Form nach zu planen. Erst hiernach können die voraussichtlichen Kosten im Einzelfall kalkuliert
werden. Selbstverständlich werde ich die Entwürfe im Bauausschuss vorstellen sowie die umzusetzenden Maßnahmen im Entwurf des Haushaltsplans 2019 berücksichtigen.
Eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf dem Blessemer Lichweg zwischen Friedhof und
Bolzplatz, sowie die Fortführung bis zum Siedlungsbeginns auf der Heddinghofener Straße wird
von der Verwaltung gleichfalls vor Ort geprüft.
Der vorgegebene Straßenabschnitt befindet sich verkehrstechnisch nicht in einem Siedlungsbereich. Somit ist hier eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 Km/ h nur bedingt möglich. Es
ist z.B. zu prüfen, ob nicht der Zustand der Straße (Breite, Fahrbahnbeschaffenheit, etc.) hier dennoch eine Ausnahmeregelung ermöglicht. Über das Ergebnis dieser Betrachtungen werde ich Sie
so bald wie möglich im Ausschuss unterrichten.
In Vertretung
(Hallstein)
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