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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung von Tempo-30-Zonen im Bereich Heddinghovener Straße - Am Böttchen -Am Beißel - Am Steinfeld - Am Qualenberg - Am Kolbesmaar - Im Karwinkel - Am Heisterfeld - Im Grünen Knipp - Vilskaul)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
15.05.2018
Erstellt
09.05.18, 15:01
Aktualisiert
09.05.18, 15:01
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung von Tempo-30-Zonen im Bereich Heddinghovener Straße - Am Böttchen -Am Beißel - Am Steinfeld - Am Qualenberg - Am Kolbesmaar - Im Karwinkel -  Am Heisterfeld - Im Grünen Knipp - Vilskaul) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung von Tempo-30-Zonen im Bereich Heddinghovener Straße - Am Böttchen -Am Beißel - Am Steinfeld - Am Qualenberg - Am Kolbesmaar - Im Karwinkel -  Am Heisterfeld - Im Grünen Knipp - Vilskaul)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 131/2018 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 06.03.2018 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 15.05.2018 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Einrichtung von Tempo-30-Zonen im Bereich Heddinghovener Straße - Am Böttchen -Am Beißel - Am Steinfeld - Am Qualenberg - Am Kolbesmaar - Im Karwinkel - Am Heisterfeld - Im Grünen Knipp - Vilskaul Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 10.000,00 keine Folgekosten in €: 1000,00 / a Kostenträger: Sachkonto: - 65 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2019 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die beantragte Versetzung der Tempo-30- Schilder werde ich zusammen mit dem Ortsbürgermeister vor Ort prüfen. Hiernach beabsichtige ich die erforderlichen Änderungen unmittelbar umsetzen. Die beantragten, zusätzlichen Verkehrsberuhigungselemente sind zunächst der Lage und der Form nach zu planen. Erst hiernach können die voraussichtlichen Kosten im Einzelfall kalkuliert werden. Selbstverständlich werde ich die Entwürfe im Bauausschuss vorstellen sowie die umzusetzenden Maßnahmen im Entwurf des Haushaltsplans 2019 berücksichtigen. Eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf dem Blessemer Lichweg zwischen Friedhof und Bolzplatz, sowie die Fortführung bis zum Siedlungsbeginns auf der Heddinghofener Straße wird von der Verwaltung gleichfalls vor Ort geprüft. Der vorgegebene Straßenabschnitt befindet sich verkehrstechnisch nicht in einem Siedlungsbereich. Somit ist hier eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 Km/ h nur bedingt möglich. Es ist z.B. zu prüfen, ob nicht der Zustand der Straße (Breite, Fahrbahnbeschaffenheit, etc.) hier dennoch eine Ausnahmeregelung ermöglicht. Über das Ergebnis dieser Betrachtungen werde ich Sie so bald wie möglich im Ausschuss unterrichten. In Vertretung (Hallstein) -2-