Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
122 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
09.05.18, 15:01
Aktualisiert
15.05.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 24/2018 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 03.04.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
15.05.2018
vorberatend
04.07.2018
beschließend
Verkehrs Betrieb Erftstadt (Eigenbetrieb)
I. Benennung der Betriebsleitung
II. Weiteres Vorgehen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
120547010
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.) Der Fragebogen zur Analyse des Mobilitätsverhaltens wird zur Kenntnis genommen.
2.) Das Anschreiben an den Landrat zu den Daten der Linie 974 und der kreisübergreifenden Linien 807 und 979 wird zur Kenntnis genommen.
3.) Die Information zur Abstimmung mit der RVK wird zur Kenntnis genommen.
4) Der Beschluss des Rhein- Erft- Kreises zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages
einschließlich der Auswirkungen wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Verwaltung wurde vom Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 01.02.2018 zu
mehreren Punkten beauftragt, weitere Informationen vorzulegen.
1.) Die Verwaltung wurde gebeten, den Entwurf des Fragebogens zur Haushaltsbefragung den
Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung zu stellen. Der Fragebogen ist in der Anlage beigefügt.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, Planungen zu Mobilitätsentwicklungen empirisch zu hinterlegen. Im
beabsichtigten Verfahren geht es darum festzustellen, zu welchen Zeiten, Zielen und Zwecken, auf
welchen Relationen und mit welchen Verkehrsmitteln die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Erftstadt auf ihren Alltagswegen unterwegs sind. Daraus resultierend werden Potenziale für mobilitätsbezogene Maßnahmen abgeleitet und entwickelt.
Hierzu ist folgende Vorgehensweise beabsichtigt:
eine repräsentative Bevölkerungsbefragung (Personen werden aus der Einwohnermeldedatei erfasst)
vorrangig findet die Befragung auf postalischem Weg statt, ergänzt wird dies durch die
Möglichkeit einer Online-Befragung
die Befragung erfolgt für einen Normalwerktag
Die Durchführung und Auswertung erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs bis acht Monaten.
Der Fragebogen zum Mobilitätsverhalten ist in der Anlage beigefügt.
Ein Teil der Leistungen, nämlich die Vorbereitung der Haushaltsbefragung ist aus dem Auftrag von
2017 heraus bereits erfüllt worden. Für die Durchführung der Haushaltsbefragung ist jedoch eine
ergänzende Beauftragung in Höhe von rund 7.000 Eur erforderlich. Die Mittel stehen im Haushalt
zu Verfügung. Der Auftrag wurde entsprechend des Beschlusses des AföOuV vom 01.02.2018
aber bisher nicht erteilt.
2.) Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, den Rhein-Erft-Kreis erneut zu den Wirtschaftlichkeitszahlen der Linie 974 sowie dem Sachstand zu den kreisübergreifenden Linien 807 und 979
zu befragen. Das Anschreiben an den Rhein-Erft-Kreis zu diesen Angelegenheiten ist in der Anlage beigefügt.
Das Antwortschreiben des Rhein-Erft-Kreises zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft vom
21.12.2017 wurde den Fraktionen über das Ratsbüro Ende Februar 2018 zur Verfügung gestellt.
3.) Zur Abstimmung mit der RVK über eine mögliche strategische Partnerschaft hat im Februar
2018 ein Gespräch stattgefunden:
Die RVK rechnet damit, dass das Modell der Direktvergabe vom EUGH bestätigt wird. Mit einem
Urteil wird frühestens Mitte des Jahres gerechnet. Bei bei einer entsprechenden Entscheidung zum
Erwerb von Anteilen durch die Stadt würde deren Wert durch Gutachten nach dem Substanzwertverfahren ermittelt. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt eingestellt. Voraussetzung für einen
Anteilserwerb der Stadt Erftstadt bei der RVK ist aber, dass die Stadt die Aufgabenträgerschaft
Inne hat. Eine zügige Übertragung der Aufgabenträgerschaft ist nur bei einer einvernehmlichen
Lösung zwischen Kreis und Stadt zu erwarten.
Nach der Übertragung der Aufgabenträgerschaft an die Stadt werden die erforderlichen Schritte für
den Anteilserwerb erfahrungsgemäß mindestens 6 – 9 Monate benötigen. Um den Betrieb der 974
zum 01.01.2019 berücksichtigen zu können, braucht die RVK eine Rückmeldung bis zu den Sommerferien.
4) Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 15.03.3018 im nichtöffentlichen Teil mit der Vergabe
der ÖPNV- Leistungen ab 2019, d.h. dem Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) des Rhein-2-
Erft- Kreises an die Rhein- Erft- Verkehrsgesellschaft mbH befasst. Es ist anzunehmen, dass der
ÖDA ein Maßnahmenbündel umfasst, das u.a. die von der Stadt Erftstadt beantragten Linien beinhaltet und damit vom Antrag der Stadt Erftstadt auf Übertragung der Aufgabenträgerschaft abweicht. Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Übertragung der Aufgabenträgerschaft an die
Stadt Erftstadt in Frage zu stellen. Eine Übertragung der Aufgabenträgerschaft würde ggf. erneute
politische Beschlüsse und entsprechende zeitliche Vorläufe benötigen.
Aufgrund der oben dargestellten Zusammenhänge ist der noch im Februar 2018 der avisierte Termin, die Verkehrsdienstleistungen im Stadtgebiet über den Eigenbetrieb Verkehrsbetrieb Erftstadt
zum 01.01.2019 durchzuführen, nun nicht mehr realisierbar. Die Stadt Erftstadt erwartet, dass die
REVG ihrer Verpflichtung vollumfänglich nachkommt und die Verkehrsdienstleistungen im Stadtgebiet ab dem 01.01.2019 sichergestellt sind, ohne dass es zu höheren Belastungen des städtischen Haushalts kommt.
In Vertretung
(Hallstein)
-3-