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Beschlussvorlage (Verkehrs Betrieb Erftstadt (Eigenbetrieb) I. Benennung der Betriebsleitung II. Weiteres Vorgehen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
122 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
09.05.18, 15:01
Aktualisiert
15.05.18, 15:02
Beschlussvorlage (Verkehrs Betrieb Erftstadt (Eigenbetrieb)
I. Benennung der Betriebsleitung
II. Weiteres Vorgehen) Beschlussvorlage (Verkehrs Betrieb Erftstadt (Eigenbetrieb)
I. Benennung der Betriebsleitung
II. Weiteres Vorgehen) Beschlussvorlage (Verkehrs Betrieb Erftstadt (Eigenbetrieb)
I. Benennung der Betriebsleitung
II. Weiteres Vorgehen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 24/2018 1. Ergänzung Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 03.04.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 15.05.2018 vorberatend 04.07.2018 beschließend Verkehrs Betrieb Erftstadt (Eigenbetrieb) I. Benennung der Betriebsleitung II. Weiteres Vorgehen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 120547010 Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1.) Der Fragebogen zur Analyse des Mobilitätsverhaltens wird zur Kenntnis genommen. 2.) Das Anschreiben an den Landrat zu den Daten der Linie 974 und der kreisübergreifenden Linien 807 und 979 wird zur Kenntnis genommen. 3.) Die Information zur Abstimmung mit der RVK wird zur Kenntnis genommen. 4) Der Beschluss des Rhein- Erft- Kreises zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages einschließlich der Auswirkungen wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Verwaltung wurde vom Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 01.02.2018 zu mehreren Punkten beauftragt, weitere Informationen vorzulegen. 1.) Die Verwaltung wurde gebeten, den Entwurf des Fragebogens zur Haushaltsbefragung den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung zu stellen. Der Fragebogen ist in der Anlage beigefügt. Grundsätzlich ist es sinnvoll, Planungen zu Mobilitätsentwicklungen empirisch zu hinterlegen. Im beabsichtigten Verfahren geht es darum festzustellen, zu welchen Zeiten, Zielen und Zwecken, auf welchen Relationen und mit welchen Verkehrsmitteln die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Erftstadt auf ihren Alltagswegen unterwegs sind. Daraus resultierend werden Potenziale für mobilitätsbezogene Maßnahmen abgeleitet und entwickelt. Hierzu ist folgende Vorgehensweise beabsichtigt:    eine repräsentative Bevölkerungsbefragung (Personen werden aus der Einwohnermeldedatei erfasst) vorrangig findet die Befragung auf postalischem Weg statt, ergänzt wird dies durch die Möglichkeit einer Online-Befragung die Befragung erfolgt für einen Normalwerktag Die Durchführung und Auswertung erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs bis acht Monaten. Der Fragebogen zum Mobilitätsverhalten ist in der Anlage beigefügt. Ein Teil der Leistungen, nämlich die Vorbereitung der Haushaltsbefragung ist aus dem Auftrag von 2017 heraus bereits erfüllt worden. Für die Durchführung der Haushaltsbefragung ist jedoch eine ergänzende Beauftragung in Höhe von rund 7.000 Eur erforderlich. Die Mittel stehen im Haushalt zu Verfügung. Der Auftrag wurde entsprechend des Beschlusses des AföOuV vom 01.02.2018 aber bisher nicht erteilt. 2.) Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, den Rhein-Erft-Kreis erneut zu den Wirtschaftlichkeitszahlen der Linie 974 sowie dem Sachstand zu den kreisübergreifenden Linien 807 und 979 zu befragen. Das Anschreiben an den Rhein-Erft-Kreis zu diesen Angelegenheiten ist in der Anlage beigefügt. Das Antwortschreiben des Rhein-Erft-Kreises zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft vom 21.12.2017 wurde den Fraktionen über das Ratsbüro Ende Februar 2018 zur Verfügung gestellt. 3.) Zur Abstimmung mit der RVK über eine mögliche strategische Partnerschaft hat im Februar 2018 ein Gespräch stattgefunden: Die RVK rechnet damit, dass das Modell der Direktvergabe vom EUGH bestätigt wird. Mit einem Urteil wird frühestens Mitte des Jahres gerechnet. Bei bei einer entsprechenden Entscheidung zum Erwerb von Anteilen durch die Stadt würde deren Wert durch Gutachten nach dem Substanzwertverfahren ermittelt. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt eingestellt. Voraussetzung für einen Anteilserwerb der Stadt Erftstadt bei der RVK ist aber, dass die Stadt die Aufgabenträgerschaft Inne hat. Eine zügige Übertragung der Aufgabenträgerschaft ist nur bei einer einvernehmlichen Lösung zwischen Kreis und Stadt zu erwarten. Nach der Übertragung der Aufgabenträgerschaft an die Stadt werden die erforderlichen Schritte für den Anteilserwerb erfahrungsgemäß mindestens 6 – 9 Monate benötigen. Um den Betrieb der 974 zum 01.01.2019 berücksichtigen zu können, braucht die RVK eine Rückmeldung bis zu den Sommerferien. 4) Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 15.03.3018 im nichtöffentlichen Teil mit der Vergabe der ÖPNV- Leistungen ab 2019, d.h. dem Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) des Rhein-2- Erft- Kreises an die Rhein- Erft- Verkehrsgesellschaft mbH befasst. Es ist anzunehmen, dass der ÖDA ein Maßnahmenbündel umfasst, das u.a. die von der Stadt Erftstadt beantragten Linien beinhaltet und damit vom Antrag der Stadt Erftstadt auf Übertragung der Aufgabenträgerschaft abweicht. Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Übertragung der Aufgabenträgerschaft an die Stadt Erftstadt in Frage zu stellen. Eine Übertragung der Aufgabenträgerschaft würde ggf. erneute politische Beschlüsse und entsprechende zeitliche Vorläufe benötigen. Aufgrund der oben dargestellten Zusammenhänge ist der noch im Februar 2018 der avisierte Termin, die Verkehrsdienstleistungen im Stadtgebiet über den Eigenbetrieb Verkehrsbetrieb Erftstadt zum 01.01.2019 durchzuführen, nun nicht mehr realisierbar. Die Stadt Erftstadt erwartet, dass die REVG ihrer Verpflichtung vollumfänglich nachkommt und die Verkehrsdienstleistungen im Stadtgebiet ab dem 01.01.2019 sichergestellt sind, ohne dass es zu höheren Belastungen des städtischen Haushalts kommt. In Vertretung (Hallstein) -3-