Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
16.05.2018
Erstellt
09.05.18, 15:01
Aktualisiert
09.05.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 190/2018
Az.: - 81 -
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 17.04.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
16.05.2018
Bemerkungen
zur Kenntnis
Quartalsberichte
1. Quartal 2018
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zum Quartalsbericht zur Kenntnis
Begründung:
Gem. § 20 EigVO hat die Betriebsleitung den Bürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Der in der Anlage beigefügte Quartalsbericht ist ein Zwischenbericht mit dem jeweiligen „Quartal“
als Stichtag. Er soll Aufschluss über die finanzielle Situation der Einzelbetriebe sowie der Stadtwerke insgesamt innerhalb des laufenden Wirtschaftsjahres geben .
Bürgermeister und Ausschuss soll damit die Möglichkeit des steuernden Eingriffs gegeben werden,
sofern sich abzeichnet, dass sich die Jahresergebnisse der Betriebe negativ entwickeln.
Die im Bericht angegebenen Vergleichszahlen aus dem Vorjahr dienen insofern zur Verifizierung
sich abzeichnender gravierender Abweichungen.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird auf Basis der jeweiligen Ergebnisse aus den Jahresabschlüssen erstellt. Insofern ist der Wirtschaftsplan auch nicht quartalsmäßig unterteilt, sondern
sieht eine Zieldefinition für Ausgaben bzw. Einnahmen über ein Wirtschaftsjahr vor.
Aufgrund der z.B. saisonalen Ausrichtung der Freibäder oder des Heizkraftwerks, sowie der nur
bedingt vorhersehbaren Verbräuche der Kunden der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung würde eine Abgrenzung der jeweiligen Quartale auf den Zeitraum von drei Monaten nur sehr
bedingt Steuerungsinformationen liefern. Insofern sieht die Betriebsleitung die bislang praktizierte
Darstellung zu den Quartalsberichten als aussagekräftiger an.
Um jedoch speziell mit Blick auf die Jahresergebnisse die unterjährige Entwicklung besser verifizieren zu können, hat die Betriebsleitung die Berichte um die Jahresergebnisse ergänzt. Die letztjährigen Ergebnisse sind naturgemäß zwar noch nicht geprüft, die Werte können allerdings mit
hinreichender Genauigkeit angegeben werden. Ferner würde sich damit ebenfalls ein treffender
Bezug zu den Planzahlen der jeweiligen Wirtschaftspläne ergeben.
In Vertretung
(Hallstein)
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