Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
377 kB
Erstellt
04.05.18, 10:57
Aktualisiert
04.05.18, 10:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
42/2018
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt: Herr Raddatz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Telefon:
05208/991-272
Datum:
4. Mai 2018
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken-Süd“ im Bereich der Winkelstraße
- weitere Beratungen
- Vorbereitung einer Bebauungsplanänderung
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
Bemerkungen
17.05.2018
Sachdarstellung:
Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken-Süd“ vor.
Über diesen Antrag hat der Hochbau- und Planungsausschuss bereits beraten (Drucksache Nr. 65/2017). In
der Drucksache wird nur der Bereich zwischen dem Hudeweg und der Winkelstraße thematisiert (siehe Anlage
Teilbereiche, Bereich „östlich Winkelstraße“).
Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Meinungsbild der Grundeigentümer einzuholen, bevor über das weitere
Vorgehen entschieden wird.
Die Grundeigentümer, deren Grundstücke zwischen Winkelstraße und Hudeweg liegen (siehe Anlage
Teilbereiche, Bereich „östlich Winkelstraße“), wurden am 22.02.2018 zu einer Informationsveranstaltung
eingeladen. Die anwesenden Grundeigentümer sprachen sich einheitlich für eine Änderung des
Bebauungsplanes aus. Die nicht Anwesenden wurden im Nachgang zur Veranstaltung angeschrieben, um
deren Meinung zu einer Änderung des Bebauungsplanes in Erfahrung zu bringen.
Aus der Informationsveranstaltung und dem Anschreiben der Verwaltung ergibt sich folgendes Meinungsbild:
Die Grundeigentümer, die sich geäußert haben, sind mit einer Änderung des Bebauungsplanes einverstanden.
Von einigen Grundeigentümern wurde dieses Einverständnis daran gebunden, dass keine Beitragspflicht für
Straßenbaumaßnahmen nach BauGB entsteht.
Auf der Veranstaltung am 22.02.2018 war auch eine Grundeigentümerin von der „westlichen Seite“ der
Winkelstraße anwesend und hat ihr Interesse an einer Änderung des Bebauungsplanes bekundet. Auch in
diesem Bereich (In der Anlage Teilbereiche dort: Bereich „westlich Winkelstraße“) ist ein
Nachverdichtungspotential vorhanden.
Die Verwaltung empfiehlt, eine Änderung des Bebauungsplanes für „beide Seiten“ der Winkelstraße
vorzubereiten (siehe Anlage: Bebauungsplan).
Im Rahmen der Vorbereitung kann mit den Grundeigentümern noch einmal Kontakt aufgenommen werden.
Weitere Fragen für den Bereich „westlich der Winkelstraße“ können im Verfahren geklärt werden.
-2-
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung bereitet die Änderung des Bebauungsplan Nr. 04/06 „Birken-Süd“ im Bereich der
Winkelstraße vor.
Schemmel
Anlagen:
Bebauungsplan
Luftbild
Teilbereiche