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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken-Süd“ im Bereich der Winkelstraße - weitere Beratungen - Vorbereitung einer Bebauungsplanänderung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
377 kB
Erstellt
04.05.18, 10:57
Aktualisiert
04.05.18, 10:57
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken-Süd“ im Bereich der Winkelstraße
- weitere Beratungen
- Vorbereitung einer Bebauungsplanänderung) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken-Süd“ im Bereich der Winkelstraße
- weitere Beratungen
- Vorbereitung einer Bebauungsplanänderung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 42/2018 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz der Gemeinde Leopoldshöhe Telefon: 05208/991-272 Datum: 4. Mai 2018 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken-Süd“ im Bereich der Winkelstraße - weitere Beratungen - Vorbereitung einer Bebauungsplanänderung Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin Bemerkungen 17.05.2018 Sachdarstellung: Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken-Süd“ vor. Über diesen Antrag hat der Hochbau- und Planungsausschuss bereits beraten (Drucksache Nr. 65/2017). In der Drucksache wird nur der Bereich zwischen dem Hudeweg und der Winkelstraße thematisiert (siehe Anlage Teilbereiche, Bereich „östlich Winkelstraße“). Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Meinungsbild der Grundeigentümer einzuholen, bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird. Die Grundeigentümer, deren Grundstücke zwischen Winkelstraße und Hudeweg liegen (siehe Anlage Teilbereiche, Bereich „östlich Winkelstraße“), wurden am 22.02.2018 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die anwesenden Grundeigentümer sprachen sich einheitlich für eine Änderung des Bebauungsplanes aus. Die nicht Anwesenden wurden im Nachgang zur Veranstaltung angeschrieben, um deren Meinung zu einer Änderung des Bebauungsplanes in Erfahrung zu bringen. Aus der Informationsveranstaltung und dem Anschreiben der Verwaltung ergibt sich folgendes Meinungsbild: Die Grundeigentümer, die sich geäußert haben, sind mit einer Änderung des Bebauungsplanes einverstanden. Von einigen Grundeigentümern wurde dieses Einverständnis daran gebunden, dass keine Beitragspflicht für Straßenbaumaßnahmen nach BauGB entsteht. Auf der Veranstaltung am 22.02.2018 war auch eine Grundeigentümerin von der „westlichen Seite“ der Winkelstraße anwesend und hat ihr Interesse an einer Änderung des Bebauungsplanes bekundet. Auch in diesem Bereich (In der Anlage Teilbereiche dort: Bereich „westlich Winkelstraße“) ist ein Nachverdichtungspotential vorhanden. Die Verwaltung empfiehlt, eine Änderung des Bebauungsplanes für „beide Seiten“ der Winkelstraße vorzubereiten (siehe Anlage: Bebauungsplan). Im Rahmen der Vorbereitung kann mit den Grundeigentümern noch einmal Kontakt aufgenommen werden. Weitere Fragen für den Bereich „westlich der Winkelstraße“ können im Verfahren geklärt werden. -2- Beschlussvorschlag: Die Verwaltung bereitet die Änderung des Bebauungsplan Nr. 04/06 „Birken-Süd“ im Bereich der Winkelstraße vor. Schemmel Anlagen: Bebauungsplan Luftbild Teilbereiche