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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste im Bereich Ginsterweg / Milanweg - Beratung und Beschluss über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
240 kB
Erstellt
04.05.18, 10:57
Aktualisiert
04.05.18, 10:57
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste im Bereich Ginsterweg / Milanweg

-	Beratung und Beschluss über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen aus der 	Öffentlichkeit sowie von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste im Bereich Ginsterweg / Milanweg

-	Beratung und Beschluss über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen aus der 	Öffentlichkeit sowie von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 43/2018 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping der Gemeinde Leopoldshöhe Telefon: 05208/991-278 Datum: 4. Mai 2018 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste im Bereich Ginsterweg / Milanweg - Beratung und Beschluss über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan Beratungsfolge Termin Hochbau- und Planungsausschuss 17.05.2018 Rat 05.07.2018 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ unterstützt die Gemeinde den Erweiterungsbau des Senioren- und Pflegeheims in Greste. Die Umsetzung der geplanten Erweiterung ist vom geltenden Planungsrecht nicht gedeckt, so dass eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 auf einer knapp 0,2 ha großen Teilfläche erforderlich wird. Die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.04/07 konnten vom 06.02.2018 bis einschließlich 07.03.2018 öffentlich eingesehen werden. Parallel erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind in diesem Verfahrensschritt nicht eingegangen. Seitens des Kreises Lippe wurde angeregt, Regelungen zum Erhalt und zur Neupflanzung von Gehölzen zu treffen. Dem wurde insbesondere mit Blick auf Grundstückserschließung, Verkehrssicherheit und Unterbringung erforderlicher Stellplätze sowie aufgrund der nur gering verfügbaren Fläche und der insgesamt auch bei Planumsetzung gewahrten Durchgrünung des Wohngebiets nicht gefolgt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte nach ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 27.03.2018 bis einschließlich 27.04.2018, Stellungnahmen sind hier nicht eingegangen. Im gleichen Zeitraum erfolgte die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. In diesem Rahmen hat der Kreis Lippe unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Planänderung bestehen. Weitere Stellungnahmen mit abwägungsrelevantem Inhalt liegen bislang nicht vor. Sollten noch Stellungnahmen eingehen, werden diese dem Ausschuss nachgereicht. -2- Im Ergebnis hat sich im Zuge des Planverfahrens kein Erfordernis zu Änderungen in den Planunterlagen ergeben. Es wird daher vorgeschlagen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ als Satzung zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die in der Abwägungstabelle unter den lfd. Nrn. 1-5 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe dem in der Abwägungstabelle unter der lfd. Nr. 6 aufgeführten „Vorschlag zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs.2, 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ mit der Begründung als Satzung zu beschließen. Schemmel Anlagen: Vorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß §§ 3(1), 4(1) BauGB Vorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß §§ 3(2), 4(2) BauGB Bebauungsplan Nr. 04/07 „Ginsterweg“, 2. Änderung (Plankarte, Begründung)