Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
240 kB
Erstellt
04.05.18, 10:57
Aktualisiert
04.05.18, 10:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
43/2018
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt: Frau Knipping
der Gemeinde Leopoldshöhe
Telefon:
05208/991-278
Datum:
4. Mai 2018
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste im Bereich Ginsterweg /
Milanweg
- Beratung und Beschluss über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeit sowie von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan
Beratungsfolge
Termin
Hochbau- und Planungsausschuss
17.05.2018
Rat
05.07.2018
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ unterstützt die Gemeinde den Erweiterungsbau des Senioren- und Pflegeheims in Greste. Die Umsetzung der geplanten Erweiterung ist vom
geltenden Planungsrecht nicht gedeckt, so dass eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 auf einer
knapp 0,2 ha großen Teilfläche erforderlich wird.
Die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr.04/07 konnten vom 06.02.2018 bis einschließlich 07.03.2018 öffentlich eingesehen
werden. Parallel erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind in diesem Verfahrensschritt nicht eingegangen. Seitens des
Kreises Lippe wurde angeregt, Regelungen zum Erhalt und zur Neupflanzung von Gehölzen zu treffen. Dem
wurde insbesondere mit Blick auf Grundstückserschließung, Verkehrssicherheit und Unterbringung erforderlicher Stellplätze sowie aufgrund der nur gering verfügbaren Fläche und der insgesamt auch bei Planumsetzung gewahrten Durchgrünung des Wohngebiets nicht gefolgt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte nach ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung
in der Zeit vom 27.03.2018 bis einschließlich 27.04.2018, Stellungnahmen sind hier nicht eingegangen. Im
gleichen Zeitraum erfolgte die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB. In diesem Rahmen hat der Kreis Lippe unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme aus
der frühzeitigen Beteiligung mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Planänderung bestehen. Weitere
Stellungnahmen mit abwägungsrelevantem Inhalt liegen bislang nicht vor. Sollten noch Stellungnahmen
eingehen, werden diese dem Ausschuss nachgereicht.
-2-
Im Ergebnis hat sich im Zuge des Planverfahrens kein Erfordernis zu Änderungen in den Planunterlagen
ergeben. Es wird daher vorgeschlagen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ als
Satzung zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die in der
Abwägungstabelle unter den lfd. Nrn. 1-5 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen
aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB zu
beschließen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe dem in der
Abwägungstabelle unter der lfd. Nr. 6 aufgeführten „Vorschlag zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen aus
der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs.2, 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ mit der Begründung als Satzung zu beschließen.
Schemmel
Anlagen:
Vorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß §§ 3(1), 4(1) BauGB
Vorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß §§ 3(2), 4(2) BauGB
Bebauungsplan Nr. 04/07 „Ginsterweg“, 2. Änderung (Plankarte, Begründung)