Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
243 kB
Erstellt
04.05.18, 10:57
Aktualisiert
04.05.18, 10:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
45/2018
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt: Herr Raddatz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Telefon:
05208/991-272
Datum:
4. Mai 2018
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ im Bereich nördlich der
Schötmarschen Straße, westlich der Heinrichstraße im Ortsteil Leopoldshöhe
- Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der
Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan
Beratungsfolge
Termin
Hochbau- und Planungsausschuss
17.05.2018
Rat
05.07.2018
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung im Januar 2018 den Entwurf für die 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmankreisel“. Weiterhin wurde die Beteiligung der
Öffentlichkeit (Auslegung) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beschlossen.
Inhalt des Änderungsverfahrens ist die Festsetzung einer Traufhöhe von 9,5 m anstatt der bisherigen 7,0 m.
Die Festsetzung für Dachaufbauten für das Plangebiet wird konkretisiert.
Die Verwaltung hat die Öffentlichkeitsbeteiligung und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Bis zum 16.03.2018 bestand einen Monat lang die Möglichkeit,
Äußerungen und Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
abzugeben.
Äußerungen der Öffentlichkeit sowie abwägungsrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sind nicht eingegangen. Die deutsche Telekom weist auf die Notwendigkeit der
Koordinierung von Baumaßnahmen hin, und dass in den Verkehrsflächen Trassen für
Telekommunikationsleitungen vorgesehen werden müssen. Aus dieser Stellungnahme ergibt sich aber keine
Notwendigkeit einer Abwägung.
Es ergeben sich durch die erfolgte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung keine Änderungen der
Planungskonzeption.
Das Planverfahren kann dem Rat zum Satzungsbeschluss empfohlen werden. Anschließend kann die 2.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes durch die Verwaltung ausgefertigt und bekannt gemacht
werden. Die Bebauungsplanänderung wird dann rechtskräftig.
-2-
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende
Beschlussfassung:
1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am
Gieselmannkreisel“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB.
Schemmel
Anlagen:
Planzeichnung mit Begründung