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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ im Bereich nördlich der Schötmarschen Straße, westlich der Heinrichstraße im Ortsteil Leopoldshöhe - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
243 kB
Erstellt
04.05.18, 10:57
Aktualisiert
04.05.18, 10:57
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ im Bereich nördlich der Schötmarschen Straße, westlich der Heinrichstraße im Ortsteil Leopoldshöhe

- Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ im Bereich nördlich der Schötmarschen Straße, westlich der Heinrichstraße im Ortsteil Leopoldshöhe

- Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

- Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 45/2018 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz der Gemeinde Leopoldshöhe Telefon: 05208/991-272 Datum: 4. Mai 2018 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ im Bereich nördlich der Schötmarschen Straße, westlich der Heinrichstraße im Ortsteil Leopoldshöhe - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan Beratungsfolge Termin Hochbau- und Planungsausschuss 17.05.2018 Rat 05.07.2018 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung im Januar 2018 den Entwurf für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmankreisel“. Weiterhin wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Inhalt des Änderungsverfahrens ist die Festsetzung einer Traufhöhe von 9,5 m anstatt der bisherigen 7,0 m. Die Festsetzung für Dachaufbauten für das Plangebiet wird konkretisiert. Die Verwaltung hat die Öffentlichkeitsbeteiligung und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Bis zum 16.03.2018 bestand einen Monat lang die Möglichkeit, Äußerungen und Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ abzugeben. Äußerungen der Öffentlichkeit sowie abwägungsrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind nicht eingegangen. Die deutsche Telekom weist auf die Notwendigkeit der Koordinierung von Baumaßnahmen hin, und dass in den Verkehrsflächen Trassen für Telekommunikationsleitungen vorgesehen werden müssen. Aus dieser Stellungnahme ergibt sich aber keine Notwendigkeit einer Abwägung. Es ergeben sich durch die erfolgte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung keine Änderungen der Planungskonzeption. Das Planverfahren kann dem Rat zum Satzungsbeschluss empfohlen werden. Anschließend kann die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes durch die Verwaltung ausgefertigt und bekannt gemacht werden. Die Bebauungsplanänderung wird dann rechtskräftig. -2- Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende Beschlussfassung: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB. Schemmel Anlagen: Planzeichnung mit Begründung