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Allgemeine Vorlage (Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
275 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
11.05.18, 13:06
Aktualisiert
10.10.18, 18:16
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 27.04.2018 Vorlagen-Nr.: 37/2018 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 29.05.2018 26.06.2018 09.07.2018 Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich I. Sach- und Rechtslage: Im Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau, der Anfang diesen Jahres vom Rat beschlossen wurde, ist eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses (FWGH) Boich vorgesehen. In den vergangenen Wochen hat sich das Gebäudemanagement der Gemeinde zusammen mit der Freiwilligen Feuerwehr (FF) und der Stabstelle Controlling intensiv mit der Ausarbeitung der Erweiterung des FWGH Boich beschäftigt. Gemeinsam mit dem im Auftrag der Gemeinde arbeitenden Architekturbüro wurden verschiedene Optionen geprüft und ausgearbeitet. Es wurde schnell offensichtlich, dass eine Erweiterung des FWGH nicht zielführend sein kann, sondern nur ein Neubau wirtschaftlich und praktikabel errichtet werden kann, um den Anforderungen eines FWGH gerecht zu werden. Im Rahmen der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses soll das FWGH Boich besichtigt werden. Das bestehende FWGH bietet keinen ausreichenden Platz für die beiden Fahrzeuge (Mannschaftsfahrzeug und Löschfahrzeug). Direkt neben den Fahrzeugen befinden sich Werkbänke, Umkleidebänke etc. was nach den Regularien nicht zulässig ist und auch als unzumutbar bezeichnet werden kann. Eine sog. Trennung der Bereiche in „Schwarz und Weiß“ (SW-Trennung), wie es in FWGH vorgeschrieben ist, ist nicht realisierbar. Zudem sind keine getrennten Umkleiden/Waschräume für Frauen und Männer vorhanden. Der Standort des FWGH befindet sich zwischen der Flüchtlingsunterkunft (ehem. Gereonschule) und der Gereonstraße. Aufgrund der Lage des FWGH ist eine Erweiterung des Gebäudes kaum realisierbar. Der vorhandene Platz ist selbst bei einem Neubau als knapp zu bezeichnen. Ein Teilabbruch und Teilneubau kann die vorhandenen Mängel nur unzureichend lösen. Der Aufwand und das Ergebnis stehen in keinem Verhältnis. Das bestehende Gebäude ist aus bautechnischer Sicht nicht erhaltenswürdig. Ein Alternativstandort im Ortsteil Boich ist nicht vorhanden. Als Anlagen 1 bis 3 sind drei verschiedene Entwurfsplanungen für einen Neubau des FWGH Boich beigefügt. Die Entwürfe tragen die Bezeichnungen 02, 03 und 04. Der Entwurf 04 ist eine Weiterentwicklung des Entwurfs 01, sodass dieser nicht mit aufgeführt wird. Der Entwurf 04 wird sowohl von der Feuerwehr als auch von der Verwaltung und dem Architekturbüro favorisiert. Der Entwurf bietet der Löschgruppe Boich eine den Richtlinien konforme Planung eines Gerätehauses mit SW-Trennung, getrennten Umkleiden und Waschräumen für Frauen und Männer sowie ausreichend Platz für die Fahrzeuge und Lagermöglichkeiten. Des Weiteren sind im OG ein Mannschafts-/Besprechungsraum mit Küchenzeile sowie ein Büro vorgesehen. Der Entwurf 02 unterscheidet sich von den anderen beiden Entwürfen dadurch, dass die geplante Zufahrt direkt zur Gereonstraße erfolgt. Dies kommt jedoch nicht in Frage, da die vorhandene Böschung zur Gereonstraße ein zu starkes Gefälle aufweist. Der Entwurf 03 weist eine andere Anordnung der Fahrzeughallen auf. Durch die geänderte Anordnung kommt es zum Nachteil, dass der Eingangsbereich des FWGH mit den Zufahrten der Fahrzeughallen kollidiert und so eine Gefahrenstelle entsteht. Des Weiteren reicht der Gebäudekomplex weiter in den Vorplatz hinein und nutzt die Fläche nicht optimal. Im Entwurf 04 wird der geplante Komplex in der verfügbaren Breite der Grundstücksfläche besser genutzt und es kommt nicht zur Kollision zwischen Gebäudeeingang und Fahrzeugausfahrt. Den Entwürfen liegen die jeweiligen Kostenschätzungen des Architekturbüros bei. Ich bitte dabei um Beachtung, dass die Beträge jeweils Nettobeträge sind und noch keine Abbruchkosten ermittelt wurden. Nachfolgend ist eine Übersicht über die jeweiligen Gesamtkosten inklusive der Abbruchkosten und dem Gesamt-Brutto-Betrag aufgeführt. Entwurf 04 (Anlage 1) Entwurf 02 (Anlage 2) Entwurf 03 (Anlage 3) Gesamtkosten Netto Abbruch netto (pauschal geschätzt) 19 % MwSt. Gesamtkosten Brutto 530.352,00 € 40.000,00 € 108.366,88 € 678.718,88 € 509.472,00 € 40.000,00 € 104.399,68 € 653.871,68 € 552.624,00 € 40.000,00 € 112.598,56 € 705.222,56 € Der verwaltungsseitig vorgeschlagene Entwurf 04 (Anlage 1) schließt mit Kosten von 678.718,88 Euro ab. Zusätzlich eines kleinen Puffers für Unvorhergesehenes ist mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 700.000 Euro brutto auszugehen. Im Haushalt 2018 stehen 250.000 Euro für das Vorhaben bereit. Aus der Rücklage der Investitionspauschale stehen ausreichende Mittel zur Verfügung, sodass die zusätzlich erforderlichen 450.000 Euro den kommunalen Haushalt nicht belasten und keine zusätzlichen Kredite aufgenommen werden müssen. Ich bitte zu beachten, dass der angesetzte Betrag in Höhe von 250.000 Euro eine veraltete und nicht verifizierte Summe ist. Die erstmalige Diskussion zur Erweiterung des FWGH Boich wurde bereits vor vielen Jahren (ab 2011) geführt. Zu diesem Zeitpunkt wurde kein Planungsentwurf und keine Kostenschätzung erstellt, sondern es wurde von der Verwaltung ein Erfahrungswert für einen Anbau aufgerufen. Zudem muss beachtet werden, dass es zu drastischen Steigerungen bei den Baukosten gekommen ist. Durch den Neubau des FWGH wird auch selbstverständlich Haustechnik auf dem neuesten Stand der Technik eingebaut und das Gebäude selbst EnEV-konform errichtet. Hierdurch ist mit sinkenden Unterhaltungs- und Bewirtschaftskosten zu rechnen. Es darf nicht verachtet werden, dass die Fahrzeughallen frostfrei gehalten werden müssen und somit stets Bewirtschaftungskosten entstehen. Es wird zudem darauf verwiesen, dass der geplante Neubau keinerlei Luxus oder nicht zwingend erforderliche Räume o.ä. vorsieht, sondern das Minimum der feuerwehrtechnischen Vorgaben erfüllt wird. Ich schlage Ihnen somit vor die Verwaltung zu ermächtigen den Entwurf 04 zum Neubau des FWGH Boich weiterzuverfolgen und eine Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen. -2- II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushalt stehen unter der Kostenstelle I126014 Mittel in Höhe von 250.000 Euro bereit. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 450.000 Euro stehen aus der Rücklage der Investitionspauschale bereit. Es müssen keine gesonderten Kredite aufgenommen werden. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich gemäß dem Entwurf 04 (Anlage 1) wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen und das Bauvorhaben durchzuführen. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-