Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
275 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
11.05.18, 13:06
Aktualisiert
10.10.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 27.04.2018
Vorlagen-Nr.: 37/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
29.05.2018
26.06.2018
09.07.2018
Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich
I. Sach- und Rechtslage:
Im Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau, der Anfang diesen Jahres vom Rat
beschlossen wurde, ist eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses (FWGH) Boich vorgesehen.
In den vergangenen Wochen hat sich das Gebäudemanagement der Gemeinde zusammen mit
der Freiwilligen Feuerwehr (FF) und der Stabstelle Controlling intensiv mit der Ausarbeitung der
Erweiterung des FWGH Boich beschäftigt. Gemeinsam mit dem im Auftrag der Gemeinde
arbeitenden Architekturbüro wurden verschiedene Optionen geprüft und ausgearbeitet. Es wurde
schnell offensichtlich, dass eine Erweiterung des FWGH nicht zielführend sein kann, sondern nur
ein Neubau wirtschaftlich und praktikabel errichtet werden kann, um den Anforderungen eines
FWGH gerecht zu werden. Im Rahmen der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses soll das
FWGH Boich besichtigt werden.
Das bestehende FWGH bietet keinen ausreichenden Platz für die beiden Fahrzeuge
(Mannschaftsfahrzeug und Löschfahrzeug). Direkt neben den Fahrzeugen befinden sich
Werkbänke, Umkleidebänke etc. was nach den Regularien nicht zulässig ist und auch als
unzumutbar bezeichnet werden kann. Eine sog. Trennung der Bereiche in „Schwarz und Weiß“
(SW-Trennung), wie es in FWGH vorgeschrieben ist, ist nicht realisierbar. Zudem sind keine
getrennten Umkleiden/Waschräume für Frauen und Männer vorhanden.
Der Standort des FWGH befindet sich zwischen der Flüchtlingsunterkunft (ehem. Gereonschule)
und der Gereonstraße. Aufgrund der Lage des FWGH ist eine Erweiterung des Gebäudes kaum
realisierbar. Der vorhandene Platz ist selbst bei einem Neubau als knapp zu bezeichnen. Ein
Teilabbruch und Teilneubau kann die vorhandenen Mängel nur unzureichend lösen. Der Aufwand
und das Ergebnis stehen in keinem Verhältnis. Das bestehende Gebäude ist aus bautechnischer
Sicht nicht erhaltenswürdig. Ein Alternativstandort im Ortsteil Boich ist nicht vorhanden.
Als Anlagen 1 bis 3 sind drei verschiedene Entwurfsplanungen für einen Neubau des FWGH Boich
beigefügt. Die Entwürfe tragen die Bezeichnungen 02, 03 und 04. Der Entwurf 04 ist eine
Weiterentwicklung des Entwurfs 01, sodass dieser nicht mit aufgeführt wird. Der Entwurf 04 wird
sowohl von der Feuerwehr als auch von der Verwaltung und dem Architekturbüro favorisiert. Der
Entwurf bietet der Löschgruppe Boich eine den Richtlinien konforme Planung eines Gerätehauses
mit SW-Trennung, getrennten Umkleiden und Waschräumen für Frauen und Männer sowie
ausreichend Platz für die Fahrzeuge und Lagermöglichkeiten. Des Weiteren sind im OG ein
Mannschafts-/Besprechungsraum mit Küchenzeile sowie ein Büro vorgesehen.
Der Entwurf 02 unterscheidet sich von den anderen beiden Entwürfen dadurch, dass die geplante
Zufahrt direkt zur Gereonstraße erfolgt. Dies kommt jedoch nicht in Frage, da die vorhandene
Böschung zur Gereonstraße ein zu starkes Gefälle aufweist. Der Entwurf 03 weist eine andere
Anordnung der Fahrzeughallen auf. Durch die geänderte Anordnung kommt es zum Nachteil, dass
der Eingangsbereich des FWGH mit den Zufahrten der Fahrzeughallen kollidiert und so eine
Gefahrenstelle entsteht. Des Weiteren reicht der Gebäudekomplex weiter in den Vorplatz hinein
und nutzt die Fläche nicht optimal. Im Entwurf 04 wird der geplante Komplex in der verfügbaren
Breite der Grundstücksfläche besser genutzt und es kommt nicht zur Kollision zwischen
Gebäudeeingang und Fahrzeugausfahrt.
Den Entwürfen liegen die jeweiligen Kostenschätzungen des Architekturbüros bei. Ich bitte dabei
um Beachtung, dass die Beträge jeweils Nettobeträge sind und noch keine Abbruchkosten
ermittelt wurden. Nachfolgend ist eine Übersicht über die jeweiligen Gesamtkosten inklusive der
Abbruchkosten und dem Gesamt-Brutto-Betrag aufgeführt.
Entwurf 04
(Anlage 1)
Entwurf 02
(Anlage 2)
Entwurf 03
(Anlage 3)
Gesamtkosten
Netto
Abbruch netto
(pauschal
geschätzt)
19 % MwSt.
Gesamtkosten
Brutto
530.352,00 €
40.000,00 €
108.366,88 €
678.718,88 €
509.472,00 €
40.000,00 €
104.399,68 €
653.871,68 €
552.624,00 €
40.000,00 €
112.598,56 €
705.222,56 €
Der verwaltungsseitig vorgeschlagene Entwurf 04 (Anlage 1) schließt mit Kosten von 678.718,88
Euro ab. Zusätzlich eines kleinen Puffers für Unvorhergesehenes ist mit einem Gesamtbetrag in
Höhe von 700.000 Euro brutto auszugehen. Im Haushalt 2018 stehen 250.000 Euro für das
Vorhaben bereit. Aus der Rücklage der Investitionspauschale stehen ausreichende Mittel zur
Verfügung, sodass die zusätzlich erforderlichen 450.000 Euro den kommunalen Haushalt nicht
belasten und keine zusätzlichen Kredite aufgenommen werden müssen.
Ich bitte zu beachten, dass der angesetzte Betrag in Höhe von 250.000 Euro eine veraltete und
nicht verifizierte Summe ist. Die erstmalige Diskussion zur Erweiterung des FWGH Boich wurde
bereits vor vielen Jahren (ab 2011) geführt. Zu diesem Zeitpunkt wurde kein Planungsentwurf und
keine Kostenschätzung erstellt, sondern es wurde von der Verwaltung ein Erfahrungswert für
einen Anbau aufgerufen. Zudem muss beachtet werden, dass es zu drastischen Steigerungen bei
den Baukosten gekommen ist.
Durch den Neubau des FWGH wird auch selbstverständlich Haustechnik auf dem neuesten Stand
der Technik eingebaut und das Gebäude selbst EnEV-konform errichtet. Hierdurch ist mit
sinkenden Unterhaltungs- und Bewirtschaftskosten zu rechnen. Es darf nicht verachtet werden,
dass die Fahrzeughallen frostfrei gehalten werden müssen und somit stets
Bewirtschaftungskosten entstehen. Es wird zudem darauf verwiesen, dass der geplante Neubau
keinerlei Luxus oder nicht zwingend erforderliche Räume o.ä. vorsieht, sondern das Minimum der
feuerwehrtechnischen Vorgaben erfüllt wird.
Ich schlage Ihnen somit vor die Verwaltung zu ermächtigen den Entwurf 04 zum Neubau des
FWGH Boich weiterzuverfolgen und eine Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen.
-2-
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushalt stehen unter der Kostenstelle I126014 Mittel in Höhe von 250.000 Euro bereit. Die
zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 450.000 Euro stehen aus der Rücklage der
Investitionspauschale bereit. Es müssen keine gesonderten Kredite aufgenommen werden.
III. Beschlussvorschlag:
1. Dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich gemäß dem Entwurf 04 (Anlage 1) wird
zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen und das
Bauvorhaben durchzuführen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-3-