Daten
Kommune
Kall
Größe
88 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
14.05.18, 18:06
Aktualisiert
14.05.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 23. Sitzung
des Rates der Gemeinde Kall
vom 19.12.2017
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 11. Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung
Scheven“
a) Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus
dem Vorverfahren
b) Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der
öffentlichen Auslegung
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagen-Nr.: 275/2017 1. Ergänzung
Beratungsverlauf:
Herr Fiebrich hinterfragt die Umsetzung der Kompensationsflächen für das im Plangebiet
ermittelte Feldlerchenvorkommen. Es müsse dafür Sorge getragen werden, dass die
Kompensationsflächen als funktionserhaltende Maßnahmen für den Verlust von Fortpflanzungsbzw. Ruhestätten (im Rahmen der geplanten Baufeldfreimachung für die Anlegung der
Baustraße etc.) fristgerecht bis zur kommenden Brutperiode umgesetzt werden. Die Verwaltung
berichtet, dass man die Umsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen in einem
kurzfristig stattfindenden Termin vor Ort unter Einbeziehung der Landwirte mit der Unteren
Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen und dem Fachgutachter erörtern werde. Ggf.
werde vorgeschlagen, die Ausgleichsmaßnahmen unter Einbeziehung einer ökologischen
Baubegleitung umzusetzen.
Herr Sohn bittet die Verwaltung, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der
betroffenen Arten und zur Kompensation aus Gründen der Rechtssicherheit einzuhalten und
fristgerecht umzusetzen.
Beschluss:
a) Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB)
sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis
genommen.
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung vom 14.12.2017 –TOP 3- beschließt der Rat, den Stellungnahmen
bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen, entsprechend der
Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Kall am 27.09.2016, zu folgen.
Die diesbezüglich erstellten Listen sind Bestandteil des Beschlusses.
b) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung vom 14.12.2017 –TOP 3- beschließt der Rat, den Stellungnahmen
bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zu folgen.
Die diesbezüglich erstellte Liste ist Bestandteil des Beschlusses.
c) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung vom 14.12.2017 –TOP 3- beschließt der Rat, den Bebauungsplan
Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung zu beschließen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht ist
Bestandteil des Beschlusses.
Plangeltungsbereich:
Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung
Scheven“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist
Bestandteil der Beschlüsse.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss der Sitzung des Rates vom 19.12.2017
Seite 2