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Beschlusstext (TOP 3 Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ a)Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren b)Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentliche)

Daten

Kommune
Kall
Größe
88 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
14.05.18, 18:06
Aktualisiert
14.05.18, 18:06
Beschlusstext (TOP 3 Bebauungsplan  Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
a)Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren
b)Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentliche) Beschlusstext (TOP 3 Bebauungsplan  Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
a)Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren
b)Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentliche)

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BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 19.12.2017 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 11. Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ a) Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren b) Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung c) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Vorlagen-Nr.: 275/2017 1. Ergänzung Beratungsverlauf: Herr Fiebrich hinterfragt die Umsetzung der Kompensationsflächen für das im Plangebiet ermittelte Feldlerchenvorkommen. Es müsse dafür Sorge getragen werden, dass die Kompensationsflächen als funktionserhaltende Maßnahmen für den Verlust von Fortpflanzungsbzw. Ruhestätten (im Rahmen der geplanten Baufeldfreimachung für die Anlegung der Baustraße etc.) fristgerecht bis zur kommenden Brutperiode umgesetzt werden. Die Verwaltung berichtet, dass man die Umsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen in einem kurzfristig stattfindenden Termin vor Ort unter Einbeziehung der Landwirte mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen und dem Fachgutachter erörtern werde. Ggf. werde vorgeschlagen, die Ausgleichsmaßnahmen unter Einbeziehung einer ökologischen Baubegleitung umzusetzen. Herr Sohn bittet die Verwaltung, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der betroffenen Arten und zur Kompensation aus Gründen der Rechtssicherheit einzuhalten und fristgerecht umzusetzen. Beschluss: a) Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 14.12.2017 –TOP 3- beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen, entsprechend der Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Kall am 27.09.2016, zu folgen. Die diesbezüglich erstellten Listen sind Bestandteil des Beschlusses. b) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 14.12.2017 –TOP 3- beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zu folgen. Die diesbezüglich erstellte Liste ist Bestandteil des Beschlusses. c) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 14.12.2017 –TOP 3- beschließt der Rat, den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht ist Bestandteil des Beschlusses. Plangeltungsbereich: Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss der Sitzung des Rates vom 19.12.2017 Seite 2