Daten
Kommune
Titz
Größe
54 kB
Datum
02.05.2018
Erstellt
14.05.18, 18:02
Aktualisiert
14.05.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Titz, den 14.05.2018
aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 02.05.2018
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Punkt 5.
Bebauungsplan Titz Nr. 35 (Ortslage Opherten, gelegen im 43/2018
Bereich des Irmunduswegs bzw. der Urbanstraße und der
Eintrachtstraße); hier:
Beschluss der Planungsvariante
Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig in gemeinsamer Abstimmung die
folgenden Beschlüsse:
a) Für den Bebauungsplan Titz Nr. 35 - Ortslage Opherten – gelegen im Bereich des Irmunduswegs bzw. der Urbanstraße und der Eintrachtstraße –
wird die Planungsvariante 1 des Planungsbüros VDH festgelegt.
b) Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird unter Hinzuziehung von ergänzenden
Unterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB beschlossen.