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Beschlusstext (Bebauungsplan Titz Nr. 35 a) Beschluss der Ausbauvariante b) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
54 kB
Datum
02.05.2018
Erstellt
14.05.18, 18:02
Aktualisiert
14.05.18, 18:02
Beschlusstext (Bebauungsplan Titz Nr. 35
a) Beschluss der Ausbauvariante
b) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

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Beschluss Titz, den 14.05.2018 aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 02.05.2018 Top: Punkt 5. Bebauungsplan Titz Nr. 35 (Ortslage Opherten, gelegen im 43/2018 Bereich des Irmunduswegs bzw. der Urbanstraße und der Eintrachtstraße); hier: Beschluss der Planungsvariante Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig in gemeinsamer Abstimmung die folgenden Beschlüsse: a) Für den Bebauungsplan Titz Nr. 35 - Ortslage Opherten – gelegen im Bereich des Irmunduswegs bzw. der Urbanstraße und der Eintrachtstraße – wird die Planungsvariante 1 des Planungsbüros VDH festgelegt. b) Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird unter Hinzuziehung von ergänzenden Unterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.