Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
85 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
15.05.18, 13:06
Aktualisiert
15.05.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Schmitz
BE: Herr Wolfram/Herr Schmitz
Kreuzau, 14.05.2018
Vorlagen-Nr.: 45/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
04.06.2018
26.06.2018
09.07.2018
Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 38 des
Landeswassergesetzes für die Jahre 2018 bis 2023
I. Sach- und Rechtslage:
Der Landesgesetzgeber hat in der Novelle des Landeswassergesetzes des Landes NordrheinWestfalen in § 38 geregelt, dass die Gemeinden erstmalig zum 01.01.2018 ein
Wasserversorgungskonzept für das Gemeindegebiet aufzustellen und im 6-Jahres Rhythmus
fortzuschreiben haben. Die Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes ist somit ein
grundlegender Bestandteil der öffentlichen Wasserversorgungsaufgabe, was gemäß § 50 Abs. 1
des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in Verbindung mit § 38 Abs. 1 Satz 1
(Landeswassergesetz NRW) verdeutlicht wird.
Es muss dabei die qualitative und quantitative Sicherung der Trinkwasserversorgung, also
Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und Brunnen aus denen Rohwasser für die
Trinkwasserversorgung gewonnen wird, gewährleistet sein. Außerdem sind Maßnahmen zur
Förderung des sorgsamen Gebrauchs von Trinkwasser zu ergreifen.
Mit dem Erlass vom 11.04.2017 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes NRW den Bezirksregierungen Ausführungshinweise gegeben und
angeraten, wegen der bei der erstmaligen Erstellung des Konzeptes zwischen den an der
Wasserversorgung Beteiligten entstehenden Abstimmungsbedarfe die verspätete Vorlage bis zum
30.06.2018 nicht zu beanstanden.
Vorlagepflichtig sind die Kommunen, wobei die wesentlichen Daten und Fakten von den
Wasserversorgungsbetrieben an die Städte und Gemeinden geliefert werden müssen. Das
vorgelegte Wasserversorgungskonzept stellt somit ein Gemeinschaftswerk zwischen den
Wasserversorgern und der Verwaltung dar.
Der Inhalt des Wasserversorgungskonzeptes gliedert sich in Anlehnung an den o.g. Erlass wie
folgt:
Einleitung
1. Gemeindegebiet
2. Beschreibung des Wasserversorgungssystems
3. Aktuelle Wasserabgabe und Wasserbedarf
4. Mengenmäßiges Wasserdargebot für die Bedarfsdeckung sowie mögliche zukünftige
Veränderungen
5. Rohwasserüberwachung/ Trinkwasseruntersuchung und
Beschaffenheit Rohwasser/ Trinkwasser
6. Wassertransport
7. Wasserverteilung
8. Gefährdungsanalyse – Schlussfolgerungen aus den Kapiteln 1-7
9. Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung
Das Trink- und Betriebswasser im Gemeindegebiet wird von zwei Wasserversorgern, der
Wasserwerk Concordia GmbH und dem Wasserleitungszweckverband Perlenbach bereitgestellt.
Die Ortsteile Untermaubach, Langenbroich und Bilstein werden durch den
Wasserleitungszweckverband Perlenbach versorgt, der Wasserversorger der übrigen Ortsteile ist
die Wasserwerk Concordia GmbH.
Dieser Vorlage ist das erarbeitete Wasserversorgungskonzept beigefügt.
Da die Sicherstellungspflicht bezogen auf die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung der
Gemeinde obliegt, hat der Städte- und Gemeindebund in seinem Schnellbrief 105/2017
empfohlen, das Wasserversorgungskonzept im Gemeinderat beschließen zu lassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Sanierungsausgaben der Wasserversorger stehen nicht im direkten Zusammenhang mit
diesem Konzept. Die Verabschiedung des Wasserversorgungskonzeptes hat somit keine
haushaltsmäßigen Auswirkungen.
III. Beschlussvorschlag:
Dem gemäß § 38 LWG aufgestellten Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Kreuzau für den
Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2023 wird in der vorgestellten Form zugestimmt.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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