Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
15.05.18, 15:02
Aktualisiert
01.10.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 225/2018
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 26.04.2018
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Bauausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
15.05.2018
vorberatend
29.05.2018
beschließend
Antrag bzgl. Planung und Bau eines Kreisverkehrs Kreuzung Carl-Schurz-Straße /
Köttinger Straße
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
250.000,00
keine
Folgekosten in €:
2.000,€/ a
Kostenträger:
Sachkonto:
- 65 Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2019
Ja,
Nein
Planung
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
250.000,00
2.000,00 €/ a
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Förderziel aller Maßnahmen die basierend auf dem Masterplan Liblar durch Mittel aus dem Programm „Stadtumbau West“ für die öffentlichen Räume verwendet werden können,
ist die Schaffung bzw. Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Laut Beschlusslage führt die Verwaltung daher zu Zeit den Probeverkehr „Einbahnstraße“ durch. In
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 08.05.2018 wurde beschlossen, dass zeitnah der Arbeitskreis „Masterplan“ erneut tagen soll. Hierbei werden insbesondere die (Zwischen-) Ergebnisse erörtert werden können.
Dass der Bau eines Kreisverkehrs bei Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung nicht notwendig
und daher wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, wurde bereits in dem vom Büro IVV Aachen gefertigten
und beschlossenen Verkehrsgutachten dargelegt.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Bau eines Kreisels mit der Beibehaltung des
Zwei-Richtung-Verkehrs im engen Bereich der Carl-Schurz-Straße verbunden sein muss.
Die Wettbewerbsergebnisse aus dem Verfahren „Altstadtplätze Liblar“ bestätigen, dass nur durch
eine Verengung der Fahrbahn mehr Raum für Radverkehr, Passanten und Aufenthalt geschaffen
werden kann.
Die Verwaltung weist - wie in allen bisherigen Vorlagen zu korrespondierenden Themen - darauf
hin, dass bei Nicht-Erreichen einer verbesserten Aufenthaltsqualität die Förderzusage in Höhe von
insgesamt ca. 20 Mio Euro infrage gestellt und somit die Umsetzung aller Masterplan - Projekte
gefährdet sein könnte.
In Vertretung
(Hallstein)
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