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Beschlusstext (VEP HO Nr. 367 "Horremer Straße"; hier: Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
86 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
15.05.18, 18:17
Aktualisiert
15.05.18, 18:17
Beschlusstext (VEP HO Nr. 367 "Horremer Straße"; hier: Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.04.2018 Drucksachen-Nummer: 157.18 TOP 11. VEP HO Nr. 367 "Horremer Straße"; hier: Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, den Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages (siehe Anlage) mit der Firma Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH, Schützenstraße 1-3, 50126 Bergheim für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes HO Nr. 367 „Horremer Straße“ zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss.