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Beschlussvorlage (Lärmaktionsplanung 3. Stufe 2018)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
52 kB
Erstellt
16.05.18, 20:00
Aktualisiert
16.05.18, 20:00
Beschlussvorlage (Lärmaktionsplanung 3. Stufe 2018) Beschlussvorlage (Lärmaktionsplanung 3. Stufe 2018)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 49/2018 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky der Gemeinde Leopoldshöhe Telefon: 05208/991-271 Datum: 16. Mai 2018 Lärmaktionsplanung 3. Stufe 2018 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz 07.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss 28.06.2018 Rat 05.07.2018 Bemerkungen Sachdarstellung: Aufgrund der EU-Umgebungslärm-Richtlinie (2002/49/EG) haben die Kommunen im Rahmen einer sog. Lärmaktionsplanung Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen und ggf. umzusetzen. Hierbei geht es um Verkehrslärm durch den Straßen- und Schienenverkehr. Für die Lärmaktionsplanung im Bereich des Schienenverkehrs liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahnbundesamt, im Bereich des Verkehrslärms an Straßen bei den Kommunen. Unterschieden wird dabei zwischen Ballungsraumkommunen und NichtBallungsraumkommunen wobei Leopoldshöhe zu letzterer Kategorie gehört. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch die Lärmaktionsplanung begann im Jahr 2007. Die Lärmaktionsplanung durchläuft mehrere Stufen, sie ist in Abständen von 5 Jahren zu aktualisieren. Derzeit läuft die 3. Stufe. In Bezug auf Verkehrslärm sind nur Straßen mit einem bestimmten Verkehrsaufkommen betroffen, und zwar die Hauptverkehrsadern wie Bundesautobahnen, Bundes- und Landstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mindestens 3 Mio. Fahrzeugen jährlich. Für den Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe sind dies die Bundesstraße 66 und die Landesstraße 751. In einem speziellen Berechnungssystem werden vom Landesumweltamt aufgrund von Daten, die von der Gemeinde geliefert werden (z.B. zur Bebauung, Einwohnerzahlen), Verkehrszählungen und Messungen Lärmkarten erstellt, auf deren Grundlage dann die Umsetzung von evtl. Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu prüfen ist. Ermittelt wird in diesem Zusammenhang die Anzahl der betroffenen Personen in den jeweiligen Straßenbereichen. Maßnahmen, die sich aus der Lärmaktionsplanung ergeben sind von dem jeweils zuständigen Straßenbaulastträger umzusetzen, dies ist im Falle der o.g. Verkehrsadern in Leopoldshöhe der Landesbetrieb Straßen NRW. Die Öffentlichkeit ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung in geeigneter Weise zu beteiligen. Im Rahmen der bisherigen Lärmaktionsplanungen in Leopoldshöhe 2008 und 2013 wurden bereits verschiedene Maßnahmen geprüft. Im Bereich der L 751 (betroffen ist hier der Bereich der Ortsdurchfahrt Asemissen) wurden in der Vergangenheit bereits diverse Maßnahmen umgesetzt, die in Bezug auf eine Lärmminderung Auswirkungen hatten. In Einzelfällen wurden betroffene Bürger/innen an den Landesbetrieb -2- Straßen NRW verwiesen bezgl. der Prüfung von baulichen Maßnahmen an Gebäuden. In Bezug auf die Bundesstraße 66 waren und sind aufgrund der seinerzeit schon geplanten und jetzt anstehenden Baumaßnahmen zur Verlegung der Straße keine Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung erforderlich. Die zuständigen politischen Gremien der Gemeinde Leopoldshöhe haben sich nach jeweils vorheriger Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Thematik befasst. In seiner Sitzung am 10.12.2015 hat der Rat den Beschluss gefasst, dass aufgrund geringer Betroffenheit kein Lärmaktionsplan für Leopoldshöhe erforderlich ist. In der nunmehr laufenden 3. Stufe der Lärmaktionsplanung ist nunmehr wiederum zu prüfen, ob aktiv in die Lärmaktionsplanung einzusteigen ist. Hierzu liegt die aktuelle Lärmkartierung vom 01.12.2017 vor, die das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) den Kommunen zur Prüfung und ggf. Vorbereitung einer Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt hat. Im Zuge des Verfahrens ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu beteiligen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung wurden in Leopoldshöhe durch öffentlichen Aushang, im Internet und in der Presse veröffentlicht. Eingaben seitens der Bürgerschaft sind nicht eingegangen. Die Lärmkartierung enthält neben einer Kartendarstellung auch Angaben zur Zahl der betroffenen Personen. Maßgeblich hierbei sind folgende Immissionswerte: Schallpegel tagsüber (Lden) > 70 db(A) und Schallpegel nachts (Lnight) > 60 db(A) Im Bereich der OD Asemissen (Hauptstraße L 751) wurden lt. aktueller Lärmkartierung folgende Betroffenenzahlen ermittelt: Lden > 70 db(A) = 18 Personen Lnight > 60 db(A) = 28 Personen Im Jahr 2015 wurden folgende Betroffenenzahlen ermittelt: Lden > 70 db(A) = 33 Personen Lnight > 60 db(A) = 49 Personen Hier ist somit festzuhalten, dass die Betroffenenzahlen in den letzten Jahren zurückgegangen sind. Die Bundesstraße 66 bleibt in Hinsicht auf die bereits erwähnten Baumaßnahmen zur Verlegung der Straße unberücksichtigt. Aufgrund der vorliegenden Daten, insbesondere unter Berücksichtigung der gesunkenen Betroffenenzahlen, ist für die Gemeinde Leopoldshöhe die Aufstellung eines formellen Lärmaktionsplanes aufgrund geringer Betroffenheit weiterhin nicht erforderlich. Dies wurde seitens des LANUV bestätigt. Ein entsprechender Bericht ist dem LANUV zu übermitteln. Frist für die Lärmaktionsplanung ist der 18.07.2018. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag an den Rat: Beschlussvorschlag: Die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für Leopoldshöhe ist aufgrund geringer Betroffenheit nicht erforderlich. Schemmel