Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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52 kB
Erstellt
16.05.18, 20:00
Aktualisiert
16.05.18, 20:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
49/2018
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky
der Gemeinde Leopoldshöhe
Telefon:
05208/991-271
Datum:
16. Mai 2018
Lärmaktionsplanung 3. Stufe 2018
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
07.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
28.06.2018
Rat
05.07.2018
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Aufgrund der EU-Umgebungslärm-Richtlinie (2002/49/EG) haben die Kommunen im Rahmen einer sog.
Lärmaktionsplanung Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen und ggf. umzusetzen. Hierbei geht es um
Verkehrslärm durch den Straßen- und Schienenverkehr. Für die Lärmaktionsplanung im Bereich des
Schienenverkehrs liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahnbundesamt, im Bereich des Verkehrslärms an
Straßen bei den Kommunen. Unterschieden wird dabei zwischen Ballungsraumkommunen und NichtBallungsraumkommunen wobei Leopoldshöhe zu letzterer Kategorie gehört.
Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch die Lärmaktionsplanung begann im Jahr 2007. Die
Lärmaktionsplanung durchläuft mehrere Stufen, sie ist in Abständen von 5 Jahren zu aktualisieren. Derzeit
läuft die 3. Stufe.
In Bezug auf Verkehrslärm sind nur Straßen mit einem bestimmten Verkehrsaufkommen betroffen, und zwar
die Hauptverkehrsadern wie Bundesautobahnen, Bundes- und Landstraßen mit einem Verkehrsaufkommen
von mindestens 3 Mio. Fahrzeugen jährlich. Für den Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe sind dies die
Bundesstraße 66 und die Landesstraße 751. In einem speziellen Berechnungssystem werden vom
Landesumweltamt aufgrund von Daten, die von der Gemeinde geliefert werden (z.B. zur Bebauung,
Einwohnerzahlen), Verkehrszählungen und Messungen Lärmkarten erstellt, auf deren Grundlage dann die
Umsetzung von evtl. Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu prüfen ist. Ermittelt wird in diesem
Zusammenhang die Anzahl der betroffenen Personen in den jeweiligen Straßenbereichen. Maßnahmen, die
sich aus der Lärmaktionsplanung ergeben sind von dem jeweils zuständigen Straßenbaulastträger
umzusetzen, dies ist im Falle der o.g. Verkehrsadern in Leopoldshöhe der Landesbetrieb Straßen NRW. Die
Öffentlichkeit ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung in geeigneter Weise zu beteiligen.
Im Rahmen der bisherigen Lärmaktionsplanungen in Leopoldshöhe 2008 und 2013 wurden bereits
verschiedene Maßnahmen geprüft. Im Bereich der L 751 (betroffen ist hier der Bereich der Ortsdurchfahrt
Asemissen) wurden in der Vergangenheit bereits diverse Maßnahmen umgesetzt, die in Bezug auf eine
Lärmminderung Auswirkungen hatten. In Einzelfällen wurden betroffene Bürger/innen an den Landesbetrieb
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Straßen NRW verwiesen bezgl. der Prüfung von baulichen Maßnahmen an Gebäuden. In Bezug auf die
Bundesstraße 66 waren und sind aufgrund der seinerzeit schon geplanten und jetzt anstehenden
Baumaßnahmen zur Verlegung der Straße keine Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung
erforderlich.
Die zuständigen politischen Gremien der Gemeinde Leopoldshöhe haben sich nach jeweils vorheriger
Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Thematik befasst. In seiner Sitzung am 10.12.2015 hat der Rat den
Beschluss gefasst, dass aufgrund geringer Betroffenheit kein Lärmaktionsplan für Leopoldshöhe erforderlich
ist.
In der nunmehr laufenden 3. Stufe der Lärmaktionsplanung ist nunmehr wiederum zu prüfen, ob aktiv in die
Lärmaktionsplanung einzusteigen ist. Hierzu liegt die aktuelle Lärmkartierung vom 01.12.2017 vor, die das
Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) den Kommunen zur Prüfung und ggf.
Vorbereitung einer Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt hat.
Im Zuge des Verfahrens ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu beteiligen. Die Ergebnisse der
Lärmkartierung wurden in Leopoldshöhe durch öffentlichen Aushang, im Internet und in der Presse
veröffentlicht. Eingaben seitens der Bürgerschaft sind nicht eingegangen.
Die Lärmkartierung enthält neben einer Kartendarstellung auch Angaben zur Zahl der betroffenen Personen.
Maßgeblich hierbei sind folgende Immissionswerte:
Schallpegel tagsüber (Lden) > 70 db(A) und Schallpegel nachts (Lnight) > 60 db(A)
Im Bereich der OD Asemissen (Hauptstraße L 751) wurden lt. aktueller Lärmkartierung folgende
Betroffenenzahlen ermittelt:
Lden > 70 db(A) = 18 Personen
Lnight > 60 db(A) = 28 Personen
Im Jahr 2015 wurden folgende Betroffenenzahlen ermittelt:
Lden > 70 db(A) = 33 Personen
Lnight > 60 db(A) = 49 Personen
Hier ist somit festzuhalten, dass die Betroffenenzahlen in den letzten Jahren zurückgegangen sind.
Die Bundesstraße 66 bleibt in Hinsicht auf die bereits erwähnten Baumaßnahmen zur Verlegung der Straße
unberücksichtigt.
Aufgrund der vorliegenden Daten, insbesondere unter Berücksichtigung der gesunkenen Betroffenenzahlen,
ist für die Gemeinde Leopoldshöhe die Aufstellung eines formellen Lärmaktionsplanes aufgrund geringer
Betroffenheit weiterhin nicht erforderlich. Dies wurde seitens des LANUV bestätigt.
Ein entsprechender Bericht ist dem LANUV zu übermitteln. Frist für die Lärmaktionsplanung ist der 18.07.2018.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden
Beschlussvorschlag an den Rat:
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für Leopoldshöhe ist aufgrund geringer Betroffenheit nicht
erforderlich.
Schemmel