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Allgemeine Vorlage (Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
124 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
17.05.18, 13:05
Aktualisiert
17.05.18, 13:05
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Schmitz BE: Herr Wolfram Kreuzau, 14.05.2018 Vorlagen-Nr.: 41/2018 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 29.05.2018 26.06.2018 09.07.2018 Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW 2017) über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Kreuzau beinhaltet auch das Kapitel „Verkehrsflächen der Gemeinde“. Der Bericht enthält sechs Empfehlungen und eine Feststellung. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 beschlossen, die einzelnen Punkte (lfd.-Nr. 43 – 49 der Gesamtzusammenstellung) im Bau- und Planungsausschuss zu diskutieren (siehe hierzu VL-Nr. 72/2017 und 72/2017 1. Erg.). Die Zusammenstellung ist als Anlage 1 beigefügt. Im interfraktionellen Gespräch am 11.04.2018 wurde das Ergebnis des Prüfberichtes bereits ausführlich diskutiert. Ein Auszug aus dem Vermerk über das IFG ist als Anlage 2 beigefügt. Unabhängig von den Feststellungen und Empfehlungen im Bericht der Gemeindeprüfanstalt NRW aus dem Jahr 2017 ist es dringend erforderlich, das Thema Straßeninstandsetzung / Straßenerneuerungen erneut intensiv zu beraten. Im Bereich der Unterhaltung der kommunalen Straßen stehen seit dem Haushaltsjahr 2014 lediglich finanzielle Mittel in Höhe von 190.000,- € zur Verfügung, um Maßnahmen zu finanzieren, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht auf Straßen und Gehwegen unabweisbar sind. In den Jahren 2016 und 2017 wurde der Betrag überwiegend wie folgt verwendet: Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht auf Straßen 90.000,00 € Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht auf Gehwegen 30.000,00 € Freischneidearbeiten an Straßenwegen und Plätzen 20.000,00 € Lieferungen von Straßenbaumaterialien und Schotter rd. 10.000,00 € In beiden Haushaltsjahren wurden 40.000,00 € eingespart. Darüber hinaus erfolgen seit diesem Zeitpunkt keine weiteren Instandsetzungsmaßnahmen. Der für die Bürger beitragspflichtige erneute Vollausbau der Straße, dessen Erforderlichkeit bereits für mehrere Straßen durch entsprechende Untersuchungen festgestellt wurde, wurde bisher nicht durchgeführt. Eine für den Vollausbau der betroffenen Straßen nötige erforderliche politische Entscheidung konnte im Jahr 2013 nicht erreicht werden. Der Zustand der Gemeindestraßen zum jetzigen Zeitpunkt macht es jedoch erforderlich, entsprechende geeignete Maßnahmen und die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel für die kommenden Jahre einzuplanen. Aus Sicht der Verwaltung besteht aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über den jeweiligen Straßenzustand folgender Handlungsbedarf: 1. Straßensanierung bei Straßen der Prioritätsstufe 3 zum Erhalt der Straße durch Fräsen und Ersatz der 4 cm starken Asphaltdeckschicht (EAD). 2. Beitragspflichtiger Neuausbau von Straßen, für die aufgrund des Zustands und der erfolgten Untersuchungen keine andere Sanierungsart in Frage kommt. 3. Erstausbau von Straßen, deren Endausbau aus verschiedensten Gründen bisher nicht erfolgt ist In den nachfolgenden von der Verwaltung vorgeschlagenen Prioritätenlisten werden folgende 2 Phasen aufgeführt: Planung: Erstellen des Beitragskatasters, Erstellen von Planungsvorschlägen einschl. (P) der Kostenermittlung, Durchführung der Bürgerbeteiligung Ausführung: (A) Ausführen der Maßnahme, Kostenabrechnung Der von der Verwaltung erstellte Planungsvorschlag stellt sich wie folgt dar: zu 1: Straßensanierung bei Straßen der Prioritätsstufe 3 zum Erhalt der Straße durch Fräsen und Ersatz der 4 cm starken Asphaltdeckschicht (EAD). Aufgrund der bestehenden Straßendatenbank wurde im Jahre 2010 eine Prioritätenliste für Straßeninstandsetzungsmaßnahme in den Folgejahren erstellt. Diese wurde in die Prioritätsstufen 1 bis 3 aufgeteilt. Die Prioritätsstufen 1 und 2 wurden bis Ende 2012 abgearbeitet. Alle aufgeführten Straßen der Prioritätsstufe 3 sollten in den Folgejahren sukzessive instandgesetzt werden. Wegen fehlender Haushaltsmittel ist dies jedoch bis heute nicht geschehen. Die Gesamtübersicht ist der Vorlage Nr. 4/2013 zu entnehmen. Nachstehend sind die Straßen der Prioritätsstufe 3 nochmal aufgeführt. Übersicht Prioritätsstufe 3: Bergheim: Auf dem Kamp Boich: Dechanei (punktuell), Im Moosgarten (punktuell) Drove: Im Reuter (teilweise Queraufbrüche), Drovestraße (punktuell), Am Sandberg (Teilstück zwischen „Drovestraße“ bis Brücke), Fliederbusch (Einmündungsbereich Drovestraße), In den Benden, Martinstraße (punktuell), Karl-Arnold-Straße (Quer- und Längsaufbrüche) Kreuzau: Auf der Tuchbleiche, Teichstraße (teilweise), Poststraße (halbseitig), Im Dröhl, Auf der Neuen Ahr (teilweise), Kreuzstraße, Frohbenden, Stockheimer Weg (zwischen „Heribertstraße“ und „Im Auerfeld“), Nordstraße, Zum Duffesbach, Eintrachtstraße, von-Ketteler-Straße (teilweise), Pfarrer-Emunds-Straße Obermaubach: Im Naspel (teilweise) Stockheim: Am Thing (teilweise), Mönchweg (teilweise), Hahnsweide (teilweise), Kreuzauer Straße (teilweise), Raiffeisenstraße (teilweise), Am Torfberg (teilweise), Thum: Hohlweg (Einmündungsbereich „Thumstraße“), Am Thumbach (teilweise), Üdingen: Im Seel (teilweise), Amselweg, Sonnenhang (Eingangsbereich), Untermaubach: Im Heidehof (Teilstück zwischen „Am Weißenberg“ und „Lindenstraße“, Hoeschstraße, Im Bockshof (3 Queraufbrüche), Winden: Blumenweg -2- Bei einer Bereitstellung von jährlich zusätzlichen 200.000,- € ist eine schrittweise Sanierung, und somit die Vermeidung eines weiteren Werteverlustes, in den nächsten Jahren umzusetzen. zu 2: Beitragspflichtiger Neuausbau von Straßen, für die aufgrund des Zustands und der erfolgten Untersuchungen keine andere Sanierungsart in Frage kommt. Mittels gutachterlicher Stellungnahmen und deren weitergehenden Auswertungen durch Fachbüros wurde festgestellt, dass für die nachfolgend aufgeführten Straßen aufgrund des aktuellen Zustands und des sehr schlechten Gesamtaufbaus eine Deckensanierung nicht in Frage kommt. Vielmehr müssen diese Straßen komplett neu ausgebaut werden. Hierbei handelt es sich um beitragspflichtige Maßnahmen, für die die angrenzenden Grundstückseigentümer herangezogen werden. Konkret handelt es sich um folgende Straßen, für die die Verwaltung folgende Priorisierung vorschlägt: Im Bongert P: 2019 A: 2020 Flemingstraße P: 2019 A: 2020 Marienstraße P: 2020 A: 2021 Grünstraße P: 2020 A: 2021 Am Alten Fuhrweg P: 2021 A: 2022 Traubenweg P: 2021 A: 2022 Da die Wasserwerk Concordia GmbH in der Flemingstraße die Neuverlegung ihrer Versorgungsleitungen spätestens im Jahr 2020 vornehmen muss, erfolgte die Priorisierung für diese Maßnahme entsprechend. Die Baumaßnahmen gemeinsam und zeitgleich durchzuführen, käme allen Beteiligten zu Gute, da eine Verringerung der Baukosten erzielt würde. In den Folgejahren muss für die nachfolgend aufgeführten Straßen, für die ebenfalls entsprechende Gutachten vorliegen, eine Priorisierung vorgenommen und entsprechende Maßnahmen eingeplant werden: Im Herkesgarten, Heribertstraße, Weidchen, Eifelstraße (Teilstück zwischen „Üdinger Weg“ und Bahnlinie), Friedhofstraße, Im Auerfeld, Kaninsberg (teilweise), Dorfstraße (Nebenfahrbahn), Weideweg, Burgplatz, Kelterstraße ab „Maubacher Straße“ bis „Zur Allmende“, Im Richelnberg bis am Ramgarten. Für den Neuausbau von Straßen müssen auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Kreuzau vom 08.12.2005 Beiträge erhoben werden. In der Satzung sind die Anteile der Beitragspflichtigen je nach Straßenkategorie festgelegt. Die entsprechende Satzung ist als Anlage 3 beigefügt. Für die Ermittlung des Beitragssatzes pro qm-Grundstücksfläche sind drei Faktoren von entscheidender Bedeutung: - der in der Satzung festgelegte Beitragsanteil (50 v.H. oder 60 v.H. oder 70 v.H.), - die Gesamtbeitragsfläche, - der zu erwartende Aufwand für den Neuausbau der Straße. Die Straßenkategorie wird vom Rat festgelegt. In der Mehrzahl der zum Neuausbau anstehenden Straßen handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um Haupterschließungsstraßen, so dass sich der Anteil der Anlieger bei der Fahrbahn auf 50 v.H. und bei separaten Gehwegen auf 60 v.H. belaufen würde. Die gesamtbeitragspflichtige Fläche kann von Straßenzug zu Straßenzug natürlich sehr unterschiedlich sein. In den älteren Ortslagen sind die angrenzenden Grundstücke in der Regel 40 m und tiefer, so dass die Gesamtbeitragsfläche höher ist als in den heutigen Neubaugebieten mit max. noch 30 – 35 m tiefen Grundstücken. In der Satzung ist festgelegt, dass max. eine Tiefe von 40 m berechnet wird, d.h. darüber hinausgehende Grundstücksflächen sind beitragsfrei. -3- Die Ausbaukosten werden im Wesentlichen bestimmt durch die qm zu gestaltende Straßenfläche, da die Straßen sehr unterschiedlich breit sein können. Aus den v.g. Gründen wollen Sie ersehen, dass der zu zahlende Beitrag pro qm von Straßenzug zu Straßenzug sehr unterschiedlich sein kann. Nachstehend hierzu ein konkretes Beispiel anhand einer zum Ausbau anstehenden Straße: Die Gesamtbeitragsfläche beläuft sich auf: 10.886 qm. Der Straßenzug ist durchgängig 5 m breit und 160 m lang, so dass die zu gestaltende Fläche sich auf 800 qm beläuft. Die Baukosten für den Neuausbau belaufen sich voraussichtlich auf 214.200,00 Euro. Der Beitragsanteil beträgt 50 v.H., somit 107.100,00 Euro. Der Beitragssatz errechnet sich wie folgt: 107.100,00 Euro : 10.886 qm = 9,84 €/qm. Für ein 650 qm großes Grundstück wäre somit ein Beitrag in Höhe von 6.396,00 Euro zu zahlen. Wäre der Straßenzug 6 m breit, müssten 960 qm neu ausgebaut werden. Die Baukosten würden sich dann auf voraussichtlich 258.230,00 Euro und der beitragspflichtige Anteil auf 129.115,00 Euro belaufen. Hieraus ergibt sich dann ein Beitragssatz von 11,85 €/qm. Für das 650 qm große Grundstück wäre dann ein Betrag in Höhe von 7.702,50 Euro zu zahlen. zu 3: Erstausbau von Straßen, deren Endausbau aus verschiedensten Gründen bisher nicht erfolgt ist Bei nachfolgend aufgeführten Straßen ist bisher der Erstausbau nicht zu Ende geführt worden. Für die Realisierung der noch fehlenden Ausbaumaßnahmen sind von den Anliegern Erschließungsbeitrage zu fordern: Zum Sportplatz P: 2020 A: 2021 Niederdrove P: 2021 A: 2022 Im Reuter P: 2022 A: 2023 Simonsgasse P: 2023 A: 2024 Bergstraße P: 2023 A: 2024 Bergsteiner Straße Im Schenkengarten Stockweg An der Motte Am Kirschenhang P: 2024 P: 2025 P: 2025 P: 2026 P: 2027 A: 2025 A: 2026 A: 2026 A: 2027 A: 2028 Für den Ausbau der aufgeführten Straßen müssen die Anlieger ihrerseits mit Kosten in Höhe von 30-35 €/m² rechnen. Stellungnahme zu den Empfehlungen des Prüfberichtes lfd.-Nr. 43 bis 49 Zu lfd.-Nr. 43 Überarbeitung/Modernisierung der bestehenden Straßendatenbank Die gpa empfiehlt die bestehende Straßendatenbank zu verbessern, um hierdurch Straßeninstandsetzungsmaßnahmen optimaler koordinieren zu können. Hiermit wäre eine optische Straßenzustandsbewertung mittels Stereobildbefahrung verbunden. Der Kreis Düren setzt dieses Verfahren schon seit Jahren ein. Andere Kommunen stellen derzeit ebenfalls diese Überlegungen an. Sollte dieses Verfahren auch in der Gemeinde Kreuzau durchgeführt und alle Straßen begutachtet werden, entstehen hierfür allerdings Kosten von ca. 60.000,00 bis 80.000,00 Euro. Dieser Betrag müsste zusätzlich bereitgestellt werden. Hierdurch ist aber kein einziges Schlagloch geflickt, geschweige denn eine Straße ordnungsgemäß instandgesetzt. Ich denke bei -4- der Vielzahl der anstehenden und bekannten Straßenzüge die neu ausgebaut werden müssen bzw. die instandzusetzen sind, sollte zumindest derzeit auf diese Befahrung verzichtet werden. Die sonstigen im Prüfbericht vorgeschlagenen Ergänzungen der Datenbank sind zwar wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich bzw. werden in anderweitiger Form listenmäßig erfasst. Dies betrifft sowohl die Geltendmachung möglicher Gewährleistungsansprüche als auch eine Kontrolle der Straßenaufbrüche durch die Versorgungsträger. Eine Schnittstelle zur Anlagenbuchhaltung herzustellen, bedarf eines völlig anderen Programms und halte ich auch für nicht erforderlich. Zu lfd.-Nr. 44 Regelmäßige Straßenbegehungen werden alleine schon durch den gemeindlichen Versicherer gefordert. Durch die Personalfluktuation der letzten Jahre sowohl in der Abteilung 2.2 als auch beim Bauhof ist es leider bisher nicht gelungen, hier diese Aufgabe mit einer gewissen Konstanz wahrzunehmen. Ziel ist es, in den nächsten Jahren das bestehende Kontrollsystem zu optimieren. Zu lfd.-Nr. 45 Diese Empfehlung kann nur gefolgt werden, wenn konsequenter Weise zukünftig der beitragspflichte Neuausbau von Straßen umgesetzt und zusätzliche Haushaltsmittel zur Durchführung von Straßeninstandsetzungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Zu lfd.-Nr. 46 Die hier empfohlenen Entscheidungen werden schon immer getroffen; es mangelt bisher lediglich an der zeitnahen Umsetzung um unnötige zusätzliche Unterhaltungskosten zu vermeiden. Zu lfd.-Nr. 47 Diese Empfehlung kann gefolgt werden. Hierzu müssten Gespräche mit Nachbarkommunen geführt werden. Denkbar ist aber auch, die Abwicklung durch ein privates Büro durchführen zu lassen oder einen eigenen Mitarbeiter fortzubilden. Eine abschließende Entscheidung hierzu muss sicherlich im Laufe des nächsten Jahres verwaltungsintern getroffen werden. Zu lfd.-Nr. 48 und 49 Meine heutigen Beschlussvorschläge Nr. 1 bis 3 sind eine entsprechende Reaktion auf die erwähnte Feststellung bzw. Empfehlung. Aufgrund des Gesamtinhaltes der Sitzungsvorlage schlage ich Ihnen vor, die Feststellungen und Empfehlungen des Prüfberichtes lfd.-Nr. 43 bis 49 als erledigt zu bezeichnen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die schrittweise Sanierung der Straßen der Prioritätsstufe 3 sind ab dem Haushaltsjahr 2019 jährlich zusätzlich 200.000,-- € bereitzustellen. Dies führt zwangsläufig zur einer Erhöhung des Defizites. Für den Bereich des beitragspflichtigen Erstausbaus und des beitragspflichtigen Neuausbaus sind zukünftig auch entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der gemeindliche Anteil (beim Erstausbau 10 %, beim Neuausbau in der Regel 50 %) finanziert werden muss. Da es sich bei diesem Eigenanteil um investive Ausgaben handelt, können hierfür Mittel der Investitionspauschale verwendet werden (derzeit besteht hierfür eine Rücklage in Höhe von 200.000,00 €). Sofern keine Investitionspauschalmittel zur Verfügung stehen, müsste der Eigenanteil mit Krediten finanziert werden. Bei zukünftigen Erstausbau- und Neubaumaßnahmen erhöht sich das Anlagevermögen jeweils in Höhe der entstehenden Baukosten. Bei Neubaumaßnahmen ist zu berücksichtigen, ob der jeweilige Straßenzug bereits vollständig abgeschrieben ist, da ansonsten eine außerplanmäßige zusätzliche Abschreibung erfolgen müsste. Alle unter I.2. aufgeführten und zum Neuausbau vorgesehenen Straßen sind bereits vollständig abgeschrieben und somit nicht mehr im Anlagevermögen enthalten. -5- III. Beschlussvorschlag: 1. Den von der Verwaltung erarbeiteten Prioritätenlisten zum beitragspflichtigen Neuausbau von Straßen sowie dem noch ausstehenden Erstausbau von Straßen wird zugestimmt. 2. Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich Haushaltsmittel bereitgestellt. Vorher sind die betroffenen Grundstückseigentümer frühzeitig über die Absicht in einer Bürgerversammlung zu informieren. Im Vorfeld ist auch zu klären, ob andere Versorgungsleitungen gleichzeitig mitverlegt werden können. Berücksichtigt werden sollte auch eine Überprüfung der Dichtheit der Kanalhausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsbereich. 3. Ab dem Haushaltsjahr 2019 sollen auch jährlich Straßeninstandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,- € bereitgestellt. wieder jährlich 4. Auf eine optische Straßenzustandsbewertung mittels Stereobildbefahrung wird derzeit verzichtet. 5. Die Feststellungen und Empfehlungen gemäß GPA-Prüfbericht 2017, lfd.-Nr. 43 bis 49, sind als erledigt zu betrachten. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -6-