Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
124 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
17.05.18, 13:05
Aktualisiert
17.05.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Schmitz
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 14.05.2018
Vorlagen-Nr.: 41/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
29.05.2018
26.06.2018
09.07.2018
Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW 2017) über die überörtliche Prüfung der
Gemeinde Kreuzau beinhaltet auch das Kapitel „Verkehrsflächen der Gemeinde“. Der Bericht
enthält sechs Empfehlungen und eine Feststellung. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner
Sitzung am 24.04.2018 beschlossen, die einzelnen Punkte (lfd.-Nr. 43 – 49 der
Gesamtzusammenstellung) im Bau- und Planungsausschuss zu diskutieren (siehe hierzu VL-Nr.
72/2017 und 72/2017 1. Erg.). Die Zusammenstellung ist als Anlage 1 beigefügt.
Im interfraktionellen Gespräch am 11.04.2018 wurde das Ergebnis des Prüfberichtes bereits
ausführlich diskutiert. Ein Auszug aus dem Vermerk über das IFG ist als Anlage 2 beigefügt.
Unabhängig von den Feststellungen und Empfehlungen im Bericht der Gemeindeprüfanstalt NRW
aus dem Jahr 2017 ist es dringend erforderlich, das Thema Straßeninstandsetzung /
Straßenerneuerungen erneut intensiv zu beraten.
Im Bereich der Unterhaltung der kommunalen Straßen stehen seit dem Haushaltsjahr 2014
lediglich finanzielle Mittel in Höhe von 190.000,- € zur Verfügung, um Maßnahmen zu finanzieren,
die zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht auf Straßen und Gehwegen unabweisbar
sind. In den Jahren 2016 und 2017 wurde der Betrag überwiegend wie folgt verwendet:
Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht auf Straßen
90.000,00 €
Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht auf Gehwegen
30.000,00 €
Freischneidearbeiten an Straßenwegen und Plätzen
20.000,00 €
Lieferungen von Straßenbaumaterialien und Schotter
rd. 10.000,00 €
In beiden Haushaltsjahren wurden 40.000,00 € eingespart.
Darüber hinaus erfolgen seit diesem Zeitpunkt keine weiteren Instandsetzungsmaßnahmen. Der
für die Bürger beitragspflichtige erneute Vollausbau der Straße, dessen Erforderlichkeit bereits für
mehrere Straßen durch entsprechende Untersuchungen festgestellt wurde, wurde bisher nicht
durchgeführt. Eine für den Vollausbau der betroffenen Straßen nötige erforderliche politische
Entscheidung konnte im Jahr 2013 nicht erreicht werden.
Der Zustand der Gemeindestraßen zum jetzigen Zeitpunkt macht es jedoch erforderlich,
entsprechende geeignete Maßnahmen und die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel für
die kommenden Jahre einzuplanen.
Aus Sicht der Verwaltung besteht aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über den jeweiligen
Straßenzustand folgender Handlungsbedarf:
1. Straßensanierung bei Straßen der Prioritätsstufe 3 zum Erhalt der Straße durch
Fräsen und Ersatz der 4 cm starken Asphaltdeckschicht (EAD).
2. Beitragspflichtiger Neuausbau von Straßen, für die aufgrund des Zustands und der
erfolgten Untersuchungen keine andere Sanierungsart in Frage kommt.
3. Erstausbau von Straßen, deren Endausbau aus verschiedensten Gründen bisher
nicht erfolgt ist
In den nachfolgenden von der Verwaltung vorgeschlagenen Prioritätenlisten werden folgende
2 Phasen aufgeführt:
Planung:
Erstellen des Beitragskatasters, Erstellen von Planungsvorschlägen einschl.
(P)
der Kostenermittlung, Durchführung der Bürgerbeteiligung
Ausführung:
(A)
Ausführen der Maßnahme, Kostenabrechnung
Der von der Verwaltung erstellte Planungsvorschlag stellt sich wie folgt dar:
zu 1:
Straßensanierung bei Straßen der Prioritätsstufe 3 zum Erhalt der Straße durch Fräsen und
Ersatz der 4 cm starken Asphaltdeckschicht (EAD).
Aufgrund der bestehenden Straßendatenbank wurde im Jahre 2010 eine Prioritätenliste für
Straßeninstandsetzungsmaßnahme in den Folgejahren erstellt. Diese wurde in die Prioritätsstufen
1 bis 3 aufgeteilt. Die Prioritätsstufen 1 und 2 wurden bis Ende 2012 abgearbeitet. Alle
aufgeführten Straßen der Prioritätsstufe 3 sollten in den Folgejahren sukzessive instandgesetzt
werden. Wegen fehlender Haushaltsmittel ist dies jedoch bis heute nicht geschehen. Die
Gesamtübersicht ist der Vorlage Nr. 4/2013 zu entnehmen. Nachstehend sind die Straßen der
Prioritätsstufe 3 nochmal aufgeführt.
Übersicht Prioritätsstufe 3:
Bergheim:
Auf dem Kamp
Boich:
Dechanei (punktuell), Im Moosgarten (punktuell)
Drove:
Im Reuter (teilweise Queraufbrüche), Drovestraße (punktuell),
Am Sandberg (Teilstück zwischen „Drovestraße“ bis Brücke), Fliederbusch
(Einmündungsbereich Drovestraße), In den Benden,
Martinstraße (punktuell), Karl-Arnold-Straße (Quer- und Längsaufbrüche)
Kreuzau:
Auf der Tuchbleiche, Teichstraße (teilweise), Poststraße (halbseitig),
Im Dröhl, Auf der Neuen Ahr (teilweise), Kreuzstraße, Frohbenden,
Stockheimer Weg (zwischen „Heribertstraße“ und „Im Auerfeld“),
Nordstraße,
Zum Duffesbach, Eintrachtstraße, von-Ketteler-Straße (teilweise),
Pfarrer-Emunds-Straße
Obermaubach:
Im Naspel (teilweise)
Stockheim:
Am Thing (teilweise), Mönchweg (teilweise), Hahnsweide (teilweise),
Kreuzauer Straße (teilweise), Raiffeisenstraße (teilweise),
Am Torfberg (teilweise),
Thum:
Hohlweg (Einmündungsbereich „Thumstraße“), Am Thumbach (teilweise),
Üdingen:
Im Seel (teilweise), Amselweg, Sonnenhang (Eingangsbereich),
Untermaubach:
Im Heidehof (Teilstück zwischen „Am Weißenberg“ und „Lindenstraße“,
Hoeschstraße, Im Bockshof (3 Queraufbrüche),
Winden:
Blumenweg
-2-
Bei einer Bereitstellung von jährlich zusätzlichen 200.000,- € ist eine schrittweise Sanierung, und
somit die Vermeidung eines weiteren Werteverlustes, in den nächsten Jahren umzusetzen.
zu 2:
Beitragspflichtiger Neuausbau von Straßen, für die aufgrund des Zustands und der
erfolgten Untersuchungen keine andere Sanierungsart in Frage kommt.
Mittels gutachterlicher Stellungnahmen und deren weitergehenden Auswertungen durch
Fachbüros wurde festgestellt, dass für die nachfolgend aufgeführten Straßen aufgrund des
aktuellen Zustands und des sehr schlechten Gesamtaufbaus eine Deckensanierung nicht in Frage
kommt. Vielmehr müssen diese Straßen komplett neu ausgebaut werden. Hierbei handelt es sich
um beitragspflichtige Maßnahmen, für die die angrenzenden Grundstückseigentümer
herangezogen werden.
Konkret handelt es sich um folgende Straßen, für die die Verwaltung folgende Priorisierung
vorschlägt:
Im Bongert
P: 2019
A: 2020
Flemingstraße
P: 2019
A: 2020
Marienstraße
P: 2020
A: 2021
Grünstraße
P: 2020
A: 2021
Am Alten Fuhrweg P: 2021
A: 2022
Traubenweg
P: 2021
A: 2022
Da die Wasserwerk Concordia GmbH in der Flemingstraße die Neuverlegung ihrer
Versorgungsleitungen spätestens im Jahr 2020 vornehmen muss, erfolgte die Priorisierung für
diese Maßnahme entsprechend. Die Baumaßnahmen gemeinsam und zeitgleich durchzuführen,
käme allen Beteiligten zu Gute, da eine Verringerung der Baukosten erzielt würde.
In den Folgejahren muss für die nachfolgend aufgeführten Straßen, für die ebenfalls
entsprechende Gutachten vorliegen, eine Priorisierung vorgenommen und entsprechende
Maßnahmen eingeplant werden:
Im Herkesgarten, Heribertstraße, Weidchen, Eifelstraße (Teilstück zwischen „Üdinger Weg“ und
Bahnlinie), Friedhofstraße, Im Auerfeld, Kaninsberg (teilweise), Dorfstraße (Nebenfahrbahn),
Weideweg, Burgplatz, Kelterstraße ab „Maubacher Straße“ bis „Zur Allmende“,
Im Richelnberg bis am Ramgarten.
Für den Neuausbau von Straßen müssen auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Kreuzau vom 08.12.2005
Beiträge erhoben werden. In der Satzung sind die Anteile der Beitragspflichtigen je nach
Straßenkategorie festgelegt. Die entsprechende Satzung ist als Anlage 3 beigefügt.
Für die Ermittlung des Beitragssatzes pro qm-Grundstücksfläche sind drei Faktoren von
entscheidender Bedeutung:
- der in der Satzung festgelegte Beitragsanteil (50 v.H. oder 60 v.H. oder 70 v.H.),
- die Gesamtbeitragsfläche,
- der zu erwartende Aufwand für den Neuausbau der Straße.
Die Straßenkategorie wird vom Rat festgelegt. In der Mehrzahl der zum Neuausbau anstehenden
Straßen handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um Haupterschließungsstraßen, so dass sich
der Anteil der Anlieger bei der Fahrbahn auf 50 v.H. und bei separaten Gehwegen auf 60 v.H.
belaufen würde.
Die gesamtbeitragspflichtige Fläche kann von Straßenzug zu Straßenzug natürlich sehr
unterschiedlich sein. In den älteren Ortslagen sind die angrenzenden Grundstücke in der Regel 40
m und tiefer, so dass die Gesamtbeitragsfläche höher ist als in den heutigen Neubaugebieten mit
max. noch 30 – 35 m tiefen Grundstücken. In der Satzung ist festgelegt, dass max. eine Tiefe von
40 m berechnet wird, d.h. darüber hinausgehende Grundstücksflächen sind beitragsfrei.
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Die Ausbaukosten werden im Wesentlichen bestimmt durch die qm zu gestaltende Straßenfläche,
da die Straßen sehr unterschiedlich breit sein können.
Aus den v.g. Gründen wollen Sie ersehen, dass der zu zahlende Beitrag pro qm von Straßenzug
zu Straßenzug sehr unterschiedlich sein kann.
Nachstehend hierzu ein konkretes Beispiel anhand einer zum Ausbau anstehenden Straße:
Die Gesamtbeitragsfläche beläuft sich auf: 10.886 qm.
Der Straßenzug ist durchgängig 5 m breit und 160 m lang, so dass die zu gestaltende Fläche sich
auf 800 qm beläuft.
Die Baukosten für den Neuausbau belaufen sich voraussichtlich auf 214.200,00 Euro. Der
Beitragsanteil beträgt 50 v.H., somit 107.100,00 Euro.
Der Beitragssatz errechnet sich wie folgt:
107.100,00 Euro : 10.886 qm = 9,84 €/qm.
Für ein 650 qm großes Grundstück wäre somit ein Beitrag in Höhe von 6.396,00 Euro zu zahlen.
Wäre der Straßenzug 6 m breit, müssten 960 qm neu ausgebaut werden. Die Baukosten würden
sich dann auf voraussichtlich 258.230,00 Euro und der beitragspflichtige Anteil auf 129.115,00
Euro belaufen. Hieraus ergibt sich dann ein Beitragssatz von 11,85 €/qm. Für das 650 qm große
Grundstück wäre dann ein Betrag in Höhe von 7.702,50 Euro zu zahlen.
zu 3:
Erstausbau von Straßen, deren Endausbau aus verschiedensten Gründen bisher nicht
erfolgt ist
Bei nachfolgend aufgeführten Straßen ist bisher der Erstausbau nicht zu Ende geführt worden.
Für die Realisierung der noch fehlenden Ausbaumaßnahmen sind von den Anliegern
Erschließungsbeitrage zu fordern:
Zum Sportplatz
P: 2020
A: 2021
Niederdrove
P: 2021
A: 2022
Im Reuter
P: 2022
A: 2023
Simonsgasse
P: 2023
A: 2024
Bergstraße
P: 2023
A: 2024
Bergsteiner Straße
Im Schenkengarten
Stockweg
An der Motte
Am Kirschenhang
P: 2024
P: 2025
P: 2025
P: 2026
P: 2027
A: 2025
A: 2026
A: 2026
A: 2027
A: 2028
Für den Ausbau der aufgeführten Straßen müssen die Anlieger ihrerseits mit Kosten in Höhe von
30-35 €/m² rechnen.
Stellungnahme zu den Empfehlungen des Prüfberichtes lfd.-Nr. 43 bis 49
Zu lfd.-Nr. 43
Überarbeitung/Modernisierung der bestehenden Straßendatenbank
Die gpa empfiehlt die bestehende Straßendatenbank zu verbessern, um hierdurch
Straßeninstandsetzungsmaßnahmen optimaler koordinieren zu können. Hiermit wäre eine
optische Straßenzustandsbewertung mittels Stereobildbefahrung verbunden. Der Kreis Düren
setzt dieses Verfahren schon seit Jahren ein. Andere Kommunen stellen derzeit ebenfalls diese
Überlegungen an. Sollte dieses Verfahren auch in der Gemeinde Kreuzau durchgeführt und alle
Straßen begutachtet werden, entstehen hierfür allerdings Kosten von ca. 60.000,00 bis 80.000,00
Euro. Dieser Betrag müsste zusätzlich bereitgestellt werden. Hierdurch ist aber kein einziges
Schlagloch geflickt, geschweige denn eine Straße ordnungsgemäß instandgesetzt. Ich denke bei
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der Vielzahl der anstehenden und bekannten Straßenzüge die neu ausgebaut werden müssen
bzw. die instandzusetzen sind, sollte zumindest derzeit auf diese Befahrung verzichtet werden.
Die sonstigen im Prüfbericht vorgeschlagenen Ergänzungen der Datenbank sind zwar
wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich bzw. werden in anderweitiger Form
listenmäßig
erfasst.
Dies
betrifft
sowohl
die
Geltendmachung
möglicher
Gewährleistungsansprüche als auch eine Kontrolle der Straßenaufbrüche durch die
Versorgungsträger. Eine Schnittstelle zur Anlagenbuchhaltung herzustellen, bedarf eines völlig
anderen Programms und halte ich auch für nicht erforderlich.
Zu lfd.-Nr. 44
Regelmäßige Straßenbegehungen werden alleine schon durch den gemeindlichen Versicherer
gefordert. Durch die Personalfluktuation der letzten Jahre sowohl in der Abteilung 2.2 als auch
beim Bauhof ist es leider bisher nicht gelungen, hier diese Aufgabe mit einer gewissen Konstanz
wahrzunehmen. Ziel ist es, in den nächsten Jahren das bestehende Kontrollsystem zu optimieren.
Zu lfd.-Nr. 45
Diese Empfehlung kann nur gefolgt werden, wenn konsequenter Weise zukünftig der
beitragspflichte Neuausbau von Straßen umgesetzt und zusätzliche Haushaltsmittel zur
Durchführung von Straßeninstandsetzungsmaßnahmen bereitgestellt werden.
Zu lfd.-Nr. 46
Die hier empfohlenen Entscheidungen werden schon immer getroffen; es mangelt bisher lediglich
an der zeitnahen Umsetzung um unnötige zusätzliche Unterhaltungskosten zu vermeiden.
Zu lfd.-Nr. 47
Diese Empfehlung kann gefolgt werden. Hierzu müssten Gespräche mit Nachbarkommunen
geführt werden. Denkbar ist aber auch, die Abwicklung durch ein privates Büro durchführen zu
lassen oder einen eigenen Mitarbeiter fortzubilden. Eine abschließende Entscheidung hierzu muss
sicherlich im Laufe des nächsten Jahres verwaltungsintern getroffen werden.
Zu lfd.-Nr. 48 und 49
Meine heutigen Beschlussvorschläge Nr. 1 bis 3 sind eine entsprechende Reaktion auf die
erwähnte Feststellung bzw. Empfehlung.
Aufgrund des Gesamtinhaltes der Sitzungsvorlage schlage ich Ihnen vor, die Feststellungen und
Empfehlungen des Prüfberichtes lfd.-Nr. 43 bis 49 als erledigt zu bezeichnen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die schrittweise Sanierung der Straßen der Prioritätsstufe 3 sind ab dem Haushaltsjahr 2019
jährlich zusätzlich 200.000,-- € bereitzustellen. Dies führt zwangsläufig zur einer Erhöhung des
Defizites.
Für den Bereich des beitragspflichtigen Erstausbaus und des beitragspflichtigen Neuausbaus sind
zukünftig auch entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
der gemeindliche Anteil (beim Erstausbau 10 %, beim Neuausbau in der Regel 50 %) finanziert
werden muss. Da es sich bei diesem Eigenanteil um investive Ausgaben handelt, können hierfür
Mittel der Investitionspauschale verwendet werden (derzeit besteht hierfür eine Rücklage in Höhe
von 200.000,00 €). Sofern keine Investitionspauschalmittel zur Verfügung stehen, müsste der
Eigenanteil mit Krediten finanziert werden.
Bei zukünftigen Erstausbau- und Neubaumaßnahmen erhöht sich das Anlagevermögen jeweils in
Höhe der entstehenden Baukosten. Bei Neubaumaßnahmen ist zu berücksichtigen, ob der
jeweilige Straßenzug bereits vollständig abgeschrieben ist, da ansonsten eine außerplanmäßige
zusätzliche Abschreibung erfolgen müsste. Alle unter I.2. aufgeführten und zum Neuausbau
vorgesehenen Straßen sind bereits vollständig abgeschrieben und somit nicht mehr im
Anlagevermögen enthalten.
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III. Beschlussvorschlag:
1. Den von der Verwaltung erarbeiteten Prioritätenlisten zum beitragspflichtigen Neuausbau
von Straßen sowie dem noch ausstehenden Erstausbau von Straßen wird zugestimmt.
2. Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich
Haushaltsmittel bereitgestellt. Vorher sind die betroffenen Grundstückseigentümer
frühzeitig über die Absicht in einer Bürgerversammlung zu informieren.
Im Vorfeld ist auch zu klären, ob andere Versorgungsleitungen gleichzeitig mitverlegt
werden können.
Berücksichtigt
werden
sollte
auch
eine
Überprüfung
der
Dichtheit
der
Kanalhausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsbereich.
3. Ab
dem
Haushaltsjahr
2019
sollen
auch
jährlich
Straßeninstandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu werden
zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,- € bereitgestellt.
wieder
jährlich
4. Auf eine optische Straßenzustandsbewertung mittels Stereobildbefahrung wird derzeit
verzichtet.
5. Die Feststellungen und Empfehlungen gemäß GPA-Prüfbericht 2017, lfd.-Nr. 43 bis 49,
sind als erledigt zu betrachten.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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