Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
17.05.18, 13:05
Aktualisiert
17.05.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 16.05.2018
Vorlagen-Nr.: 63/2013 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
05.06.2018
26.06.2018
09.07.2018
Erweiterung der Grundschule Winden
I. Sach- und Rechtslage:
Im September 2013 hat die GS Winden den Antrag auf Erweiterung der Räumlichkeiten gestellt.
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 11.12.2013 die Verwaltung ermächtigt, ein Nutzungskonzept
gemeinsam mit der Schule auszuarbeiten (VL 63/2013).
Mit der VL-Nr. 63/2017 hat die Verwaltung dem Rat das Ergebnis der erneuten Raumprüfung und
einen Vorschlag zur Erweiterung der GS Winden vorgelegt. Der Rat hat am 18.10.2017 dem
beantragten Erweiterungsbau zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, die vorgestellten
Überlegungen weiterzuverfolgen.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung in enger Abstimmung mit der Schulleitung den im Herbst 2017
vorgestellten Entwurf für einen möglichen Erweiterungsbau weiter entwickelt und Anpassungen
vorgenommen. Den geänderten Entwurf können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.
Der Erweiterungsbau ist im Bereich des Vorraums vergrößert worden. Hintergrund ist die
Schaffung von ausreichenden Garderobenplätzen. Gleichzeitig dient der Bereich „Abst.“ und
„Gard.“ als zukünftige Möglichkeit zur Anlegung eines Treppenhauses für eine spätere
Aufstockung des Gebäudes. Der Bau eines Obergeschosses wird somit für die Zukunft
offengehalten. Aus diesem Grund wird ein Flachdach vorgesehen.
Im Erweiterungsbau werden zwei Klassenräume und eine Bibliothek neu geschaffen. Hierbei
handelt es sich aber nicht um eine Schaffung von zusätzlichen Klassenräumen. Zwei
Klassenräume aus dem Altbau (je eine Klasse im EG und OG) ziehen in den Erweiterungsbau um.
Die bisherigen Klassenräume im Altbau werden als Räume für die Schulleitung und das
Sekretariat (EG) sowie als PC-Raum (OG) genutzt. Bisher teilt sich die Schulleitung einen kleinen
Raum gemeinsam mit dem Sekretariat. Dieser nunmehr freiwerdende Raum soll den Lehrern als
Arbeitsplatzraum zur Verfügung gestellt werden. Der bisherige Zustand ist als unzureichend zu
bezeichnen. Der heutige Klassenraum im OG ist vor einigen Jahren netzwerktechnisch als PCRaum vorgesehen und entsprechend ausgestattet worden und soll nach Abschluss des
Erweiterungsbaus seiner geplanten Nutzung zugeführt werden.
Durch den Erweiterungsbau muss eine Anpassung des Brandschutzkonzeptes vorgenommen
werden. Die Vorgespräche mit dem Kreis Düren als Baugenehmigungsbehörde haben ergeben,
dass die Anpassung des Konzeptes erforderlich ist. In diesem Zuge werden
brandschutztechnische Mängel im Bereich des Altbaus ebenfalls betrachtet und sollen behoben
werden. Im Bereich der Klassenräume im Altbau sind keine ausreichenden zweiten Fluchtwege
vorhanden, insbesondere im Obergeschoss. Hier ist der 2. Fluchtweg über die Anleiterung durch
die Feuerwehr vorhanden. Dies ist im Brandfall bei zwei Klassenräumen im Obergeschoss und
unter Anbetracht der Tatsache, dass es sich um kleine Kinder zwischen 5-10 Jahren handelt, nicht
ausreichend. Im schlimmsten Fall müssen zwei Klassen (über 50 Kinder) über eine
Feuerwehrleiter aus mehreren Metern Höhe gerettet werden. Zur Schaffung eines zweiten
Fluchtweges ist es vorgesehen, eine Außen-Fluchttreppe an den Altbau zu errichten (siehe
beigefügter Grundrissplan).
Durch den Erweiterungsbau wird der bisherige Zugang zum Soccerfeld verbaut. Die Zuwegung
soll künftig an der Seite des Erweiterungsbaus erfolgen. Somit ist die Anlegung eines Weges und
die Abzäunung des Weges zum Gartenbereich des Wohnhauses Lehrer-Mainz-Str. 8 erforderlich.
Ein alter Schuppen, der bisher von den Bewohnern der Lehrer-Mainz-Str. 8 genutzt wird, muss
hierfür abgebrochen werden.
Die Kosten wurden im ersten Entwurf des Erweiterungsbaus auf 320.000 Euro beziffert. Die
entsprechenden Mittel stehen aus der Schul- und Bildungspauschale in den Jahren 2018 und
2019 bereit. Aufgrund der oben genannten Änderungen des Planentwurfes werden Kosten in
Höhe von rd. 400.000 Euro entstehen.
Unter
der
VL-Nr.
35/2018
wird
vorgeschlagen,
die
Maßnahme
über
das
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW, Kapitel 2, zu finanzieren. Somit ist eine 90%ige
Finanzierung möglich. Der Eigenanteil (10%) kann aus der Schul- und Bildungspauschale gedeckt
werden.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, dem beigefügten Entwurf zuzustimmen, die Verwaltung zu
ermächtigen, eine Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen und das Bauvorhaben
durchzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushalt stehen insgesamt Mittel in Höhe von 320.000 Euro in den Jahren 2018 und 2019 aus
der Schul- und Bildungspauschale für den Erweiterungsbau zur Verfügung. Nach der neuen
Entwurfsplanung ist insgesamt mit Kosten in Höhe von ca. 400.000 Euro auszugehen. Wie in der
VL 35/2018 vorgeschlagen, kann der Erweiterungsbau über die Mittel nach dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW, Kapitel 2, zu 90 % finanziert werden (360.000
Euro). Der 10 %ige Eigenanteil von ca. 40.000 Euro kann aus den Mitteln der Schul- und
Bildungspauschale gedeckt werden.
III. Beschlussvorschlag:
1. Dem Entwurf zur Erweiterung der Grundschule Winden wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen und das
Bauvorhaben durchzuführen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
Anlage
-2-