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Allgemeine Vorlage (Erweiterung der Grundschule Winden)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
17.05.18, 13:05
Aktualisiert
17.05.18, 13:05
Allgemeine Vorlage (Erweiterung der Grundschule Winden) Allgemeine Vorlage (Erweiterung der Grundschule Winden)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 16.05.2018 Vorlagen-Nr.: 63/2013 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 05.06.2018 26.06.2018 09.07.2018 Erweiterung der Grundschule Winden I. Sach- und Rechtslage: Im September 2013 hat die GS Winden den Antrag auf Erweiterung der Räumlichkeiten gestellt. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 11.12.2013 die Verwaltung ermächtigt, ein Nutzungskonzept gemeinsam mit der Schule auszuarbeiten (VL 63/2013). Mit der VL-Nr. 63/2017 hat die Verwaltung dem Rat das Ergebnis der erneuten Raumprüfung und einen Vorschlag zur Erweiterung der GS Winden vorgelegt. Der Rat hat am 18.10.2017 dem beantragten Erweiterungsbau zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, die vorgestellten Überlegungen weiterzuverfolgen. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung in enger Abstimmung mit der Schulleitung den im Herbst 2017 vorgestellten Entwurf für einen möglichen Erweiterungsbau weiter entwickelt und Anpassungen vorgenommen. Den geänderten Entwurf können Sie der beigefügten Anlage entnehmen. Der Erweiterungsbau ist im Bereich des Vorraums vergrößert worden. Hintergrund ist die Schaffung von ausreichenden Garderobenplätzen. Gleichzeitig dient der Bereich „Abst.“ und „Gard.“ als zukünftige Möglichkeit zur Anlegung eines Treppenhauses für eine spätere Aufstockung des Gebäudes. Der Bau eines Obergeschosses wird somit für die Zukunft offengehalten. Aus diesem Grund wird ein Flachdach vorgesehen. Im Erweiterungsbau werden zwei Klassenräume und eine Bibliothek neu geschaffen. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Schaffung von zusätzlichen Klassenräumen. Zwei Klassenräume aus dem Altbau (je eine Klasse im EG und OG) ziehen in den Erweiterungsbau um. Die bisherigen Klassenräume im Altbau werden als Räume für die Schulleitung und das Sekretariat (EG) sowie als PC-Raum (OG) genutzt. Bisher teilt sich die Schulleitung einen kleinen Raum gemeinsam mit dem Sekretariat. Dieser nunmehr freiwerdende Raum soll den Lehrern als Arbeitsplatzraum zur Verfügung gestellt werden. Der bisherige Zustand ist als unzureichend zu bezeichnen. Der heutige Klassenraum im OG ist vor einigen Jahren netzwerktechnisch als PCRaum vorgesehen und entsprechend ausgestattet worden und soll nach Abschluss des Erweiterungsbaus seiner geplanten Nutzung zugeführt werden. Durch den Erweiterungsbau muss eine Anpassung des Brandschutzkonzeptes vorgenommen werden. Die Vorgespräche mit dem Kreis Düren als Baugenehmigungsbehörde haben ergeben, dass die Anpassung des Konzeptes erforderlich ist. In diesem Zuge werden brandschutztechnische Mängel im Bereich des Altbaus ebenfalls betrachtet und sollen behoben werden. Im Bereich der Klassenräume im Altbau sind keine ausreichenden zweiten Fluchtwege vorhanden, insbesondere im Obergeschoss. Hier ist der 2. Fluchtweg über die Anleiterung durch die Feuerwehr vorhanden. Dies ist im Brandfall bei zwei Klassenräumen im Obergeschoss und unter Anbetracht der Tatsache, dass es sich um kleine Kinder zwischen 5-10 Jahren handelt, nicht ausreichend. Im schlimmsten Fall müssen zwei Klassen (über 50 Kinder) über eine Feuerwehrleiter aus mehreren Metern Höhe gerettet werden. Zur Schaffung eines zweiten Fluchtweges ist es vorgesehen, eine Außen-Fluchttreppe an den Altbau zu errichten (siehe beigefügter Grundrissplan). Durch den Erweiterungsbau wird der bisherige Zugang zum Soccerfeld verbaut. Die Zuwegung soll künftig an der Seite des Erweiterungsbaus erfolgen. Somit ist die Anlegung eines Weges und die Abzäunung des Weges zum Gartenbereich des Wohnhauses Lehrer-Mainz-Str. 8 erforderlich. Ein alter Schuppen, der bisher von den Bewohnern der Lehrer-Mainz-Str. 8 genutzt wird, muss hierfür abgebrochen werden. Die Kosten wurden im ersten Entwurf des Erweiterungsbaus auf 320.000 Euro beziffert. Die entsprechenden Mittel stehen aus der Schul- und Bildungspauschale in den Jahren 2018 und 2019 bereit. Aufgrund der oben genannten Änderungen des Planentwurfes werden Kosten in Höhe von rd. 400.000 Euro entstehen. Unter der VL-Nr. 35/2018 wird vorgeschlagen, die Maßnahme über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW, Kapitel 2, zu finanzieren. Somit ist eine 90%ige Finanzierung möglich. Der Eigenanteil (10%) kann aus der Schul- und Bildungspauschale gedeckt werden. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, dem beigefügten Entwurf zuzustimmen, die Verwaltung zu ermächtigen, eine Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen und das Bauvorhaben durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushalt stehen insgesamt Mittel in Höhe von 320.000 Euro in den Jahren 2018 und 2019 aus der Schul- und Bildungspauschale für den Erweiterungsbau zur Verfügung. Nach der neuen Entwurfsplanung ist insgesamt mit Kosten in Höhe von ca. 400.000 Euro auszugehen. Wie in der VL 35/2018 vorgeschlagen, kann der Erweiterungsbau über die Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW, Kapitel 2, zu 90 % finanziert werden (360.000 Euro). Der 10 %ige Eigenanteil von ca. 40.000 Euro kann aus den Mitteln der Schul- und Bildungspauschale gedeckt werden. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem Entwurf zur Erweiterung der Grundschule Winden wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen und das Bauvorhaben durchzuführen. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ Anlage -2-