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Antrag (Antrag bzgl. Schaffung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Carl-Schurz-Straße / Köttinger Straße in E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
17.05.18, 15:02
Aktualisiert
01.10.18, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. Schaffung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Carl-Schurz-Straße / Köttinger Straße in E.-Liblar) Antrag (Antrag bzgl. Schaffung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Carl-Schurz-Straße / Köttinger Straße in E.-Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 151/2018 Az.: 65- 3022 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 09.05.2018 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wählergemeinschaft Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Bauausschuss Straßen Betrifft: Termin 29.05.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Schaffung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Carl-Schurz-Straße / Köttinger Straße in E.-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 250.000,00 € keine Folgekosten in €: 2.000,00 €/ a Kostenträger: Sachkonto: Stadt Erftstadt Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2019 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 250.000,00 € 2000,00 €/ a Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Förderziel aller Maßnahmen die basierend auf dem Masterplan Liblar durch Mittel aus dem Programm „Stadtumbau West“ für die öffentlichen Räume verwendet werden können, ist die Schaffung bzw. Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Laut Beschlusslage führt die Verwaltung daher zu Zeit den Probeverkehr „Einbahnstraße“ durch. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 08.05.2018 wurde beschlossen, dass zeitnah der Arbeitskreis „Masterplan“ erneut tagen soll. Hierbei werden insbesondere die (Zwischen-) Ergebnisse erörtert werden können. Dass der Bau eines Kreisverkehrs bei Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung nicht notwendig und daher wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, wurde bereits in dem vom Büro IVV Aachen gefertigten und beschlossenen Verkehrsgutachten dargelegt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Bau eines Kreisels mit der Beibehaltung des Zwei-Richtung-Verkehrs im engen Bereich der Carl-Schurz-Straße verbunden sein muss. Die Wettbewerbsergebnisse aus dem Verfahren „Altstadtplätze Liblar“ bestätigen, dass nur durch eine Verengung der Fahrbahn mehr Raum für Radverkehr, Passanten und Aufenthalt geschaffen werden kann. Die Verwaltung weist - wie in allen bisherigen Vorlagen zu korrespondierenden Themen - darauf hin, dass bei Nicht-Erreichen einer verbesserten Aufenthaltsqualität die Förderzusage in Höhe von insgesamt ca. 20 Mio Euro infrage gestellt und somit die Umsetzung aller Masterplan - Projekte gefährdet sein könnte. In Vertretung (Hallstein) -2-